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Rechtstipps Nr.8
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Kleine Kicker unerwünscht?
Köln
Ballspielen im Hof ist leider nicht immer erlaubt.
Vermieter dürfen das Kicken im Hof ihres Hauses verbieten. Wer sich dagegen an einem Bolzplatz in der Nachbarschaft stört, hat schlechte Karten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Köln hin.
Kinder und Jugendliche, die in einem Hof dem Ball nachhagen wollen, sollten daher einen Blick auf die Hausordnung werfen. Darin kann das Ballspielen im Hof oder Garten grundsätzlich untersagt sein. Steht nichts entsprechendes in der Hausordnung ist das Kicken außerhalb der üblichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr erlaubt. Weder der Vermieter noch irgendein Mieter dürfen diese Regelung nach Angaben des IVD dann einseitig ändern.

Die Nachbarn von Bolz- oder Spielplätzen müssen den üblichen Lärmpegel hinnehmen, den Kinder beim Spielen verursachen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz (Az.:1 L 1453/00) hervor.
Auch wenn ab und zu ein Ball in ihrem Garten landet, haben Hausbesitzer keine Handhabe gegen einen nahen Fußballplatz. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 22 ZB 2931/04)
In Spielstraßen dürfen Kinder den Angaben zufolge grundsätzlich auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen spielen. Auto- aber auch Radfahrer müssen durch solche Sterassen im Schritttempo fahren.
Köln (dpa) juni 2006
 
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