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Rechtstipps Nr.5 - Geschäftsrecht - |
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Düsseldorf. LG Düsseldorf. |
Die harte Landung eines Flugzeuges gilt im Reiserecht noch nicht als Unfall. Entsprechend kann ein Pasagier bei einer Verletzung auch keine Schadensansprüche stellen , urteilte das Landesgericht Düsselsdorf. Voraussetzung für Ansprüche wegen einer Körperverletzung nach Artikel 17 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens ist, dass es bei dem Flug zu einem Unfall kam. Ein Unfall im Sinn dieser Vorschrift ist aber nur ein "besonderes Ereignis2. Eine harte Landung allerdings sei ein typisches Vorkommnis, mit dem der Fluggast rechnen muss. |
(dpa) April 2008 |
Hamburg. www.vbg.de/versicherungsschutz |
Versicherung bei Geschäftsreisen. Wer vom Chef ins Ausland geschickt wird, ist am Arbeitsplatz und auf den damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen zeitlich befristeten Auftrag handelt. Wird der Arbeitnehmer dagegen ausschließlich für den Auslandseinsatz eingestellt, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden, rät die VBG. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Weitere Info siehe links. |
(dpa) April 2008 |
Karlsruhe: (Az.VIII ZR 348/06 vom 16. Juli 2008. |
Bundesgerichtshof stärkt Schutz von Payback-Kunden. Der BGH in Karlsruhe hat den Schutz von Payback-Kunden vor der Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken gestärkt. Nach einem Urteil die Firma ohne eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden keine SMS- oder E-Mail-Werbung mehr an ihn verschicken. Die bloße Unterschrift unter den bisherigen Payback-Formular, das neben anderen Bestimmungen auch eine Einwilligungsklausel für elektronische Post enthielt, reicht dem BGH zufolge nicht aus. |
(dpa) Juli 2008 |
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