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Amberg.
Wer versichert wertvolle Gegenstände im Auto ???
Wer haftet für Handys, Laptops, Navis, Unterhaltungselektonik oder EC-Scheck karten im Auto ?

Manche Versicherungspolicen sind im "Kleingedruckten" für den Allgemeinbürger nicht so leicht zu verstehen, aber grundsätzlich gilt zuerst einmal, wer sorglos seine "wertvollen Güter" in der Mittelkonsole offen zur Schau stellt, "prvoziert" für labile Menschen einen Diebstahl.
Wertvolle Gegenstände sollten niemals offen sichtbar von aussen erkennbar sein.

Hier gibt es natürlich grundsätzliche Unterschiede und Haftungen seitens der Versicherungsgesellschaften
1.) Zunächst gilt immer das Kleingedruckte in den Policen zu beachten.
2.) Bei einer KFZ-Teilkasko-Versicherung sind z.B. "externe" Elektonic, CD`s, Sonnenbrillen oder auch Kindersitze nicht versichert. Kaskoversicherung ist nur eine reine Fahrzeugteile-Versicherung.
Bei der Teilkasko werden in der Regel komplette Autos durch Verlust bei Diebstahl ersetzt, auch inklusive ab Werk fest montierte Navis und Multimedia-Einrichtungen, jedoch für jeden Zusatz gibt es noch Extraversicherungsangebote.
3.) Wichtig ! Die Hausratversicherung tritt in manchen Fällen, wenn auch nur eingeschränkt,
für manche Fälle mit ein.

Hier gilt die Regel: Kommen Gegenstände des Hausrates abhanden, kann der Versicherte auch dann mit Ersatz rechnen, wenn diese sich nicht im Haus oder der Wohnung befinden !
Dann können sich die Gegenstände im Versicherungsdeutsch auch im Rahmen der Aussenversicherung als Baustein der Hausratversicherung mit einbeziehen !
Bestes Beispiel dafür sind die ordnungsgemäß versperrten Fahrräder und auch Gegenständeim verschlossenen Auto, jedoch nur, wenn dieses in einem Gebäude steht, z.B. Garage oder auch in einer Tiefgarage mit einem verschlossenen Tor. Es gibt auch auaschließliche Quartiertiefgaragen oder zugängliche Tiefgaragen mit einem extra versperrbaren Tor, dieses darf jedoch nicht nur durch eine Schranke oder überwindbare Barriere gesichert sein.
Nicht versichert sind Gegenstände fast immer auf öffentlichen Parkplätzen, denn dafür wird in der Regel eine Mitschuld unterstellt und gilt als grob fahrlässig!
Meist wird dann erst in Eigenverantwortung und Risiko von einem Anwalt die Mitschuld des Versicherten nachzuweisen sein.
Die Hausrat- Versicherungen zahlen zwar in der Regel bei Einbruchdiebstahl, jedoch der Kunde ist prinzipiell in der Beweislast, dass sein Auto tatsächlich geknackt wurde.
Nur die Einsbruchspuren sind dafür kein Beweis. Hier sind auch Polizeiprotokolle von grosser Bedeutung.
4.) Auch noch anders stellt sich die Situation bei einem offenen Cabrio dar. Hier wird in der Regel bei Diebstahl nicht bezahlt, da man von einer groben Mitschuld ausgehen kann !
Ausnahme ist generell nur die Einwirkung von Gewalt und Androhung von Gewalt, denn dann ist es juristisch kein Diebstahl mehr, sondern ein Raub. !
5.) Manche Gesellschaften bieten dafür einen Zusatzschutz,
wenn das Auto an den öffentlichen Bordsteinen geparkt werden muss, wenn es zum Beispiel aus Parkraumnot keine andere Möglichkeit gibt ! Aber die4se Spezialangebote bei den Gesellschaften genau vorher prüfen !
Da gibt es dann zum Beispiel Einschränkungen, die Wertgegenstände im verschlossenen Kofferraum zu deponieren ! Fordern Sie beim Abschluss Listen für gedeckte Gegenstände !

6.) Es gibt auch Angebote von verschieden Sachversicherungen für Notbooks oder Smartphones,
als spezielle Schutzbriefe.Macht jedoch nur Sinn bei teueren Geräten.

5.) Es gibt auch noch Reisegepäckversicherungen als Alternative.
Auch hier das Kleingedruckte sehr genau lesen, denn z.B. Gepäck das nachweislich über Nacht im Auto verbleibt, ist natürlich nicht mehr versichert.
7.) Verlust einer EC-Karte, aus dem Auto oder auch aus der Handtasche bei verschlossenen Autos, wird nach der Rechtsprechung gegen das sorgfältige Aufbewahren der Karte verstoßen ! Auch die Banken haben sich dafür meist in den AGB`s abgesichert !
Hier hilft nur schnelles Handel und die EC-Karte schnelsst möglich sperren zu lassen !
8.) KFZ-Scheine oder noch schlimmer die KFZ-Briefe,
haben schon gar nichts im Wageninneren verloren ! Auch eine Kopie ist nicht immer anerkannt, von seitens der Versicherungen und auch von der Polizei, bei Kontrollen !

I-f-o Recherchen
Herbert Olbrich
2010
Amberg.
Hausratversicherung:
Neben der Haftpflichtversicherung zählt auf jeden Fall die Hausratversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Privat. Denn steht man einmal auf eigenen Beinen hat das 18. Lebensjahr erreicht und hat auch einen eigenen Hausstand, ist in der Regel jeder Bürger für sich selbst verantwortlich.
Wichtig ist bei einem Abschluss einer Hausratversicherung den echten NEUWERT des Hausstandes zu ermitteln. Dabei kommt es nicht ganz genau auf ein paar hundert Euro an, jedoch eine sogenannte Unterdeckung sollte man bei einer Hausratversicherung nicht versichern, sonst kann es passieren, dass nach den AGB's keine Leistung von der Versicherungsgesellschaft erfolgt.
Auch eine Überdeckung also Überbewertung der Gegenstände oder "Schätze" ist jedoch auch nicht angebracht.Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung ist bei einem Schadensfall nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert für den Versicherungsnehmer von grosser Bedeutung.
Versichert sind Hausrat, Möbel, Kleidung, Digitalkamera, bis zu anderen Elektrogeräten.
Sinnvoll ist es nicht nur für die Versicherungsgesellschaften, sondern auch für den Versicherungsnehmer selbst, wertvollere Stücke schriftlich oder mit einem Foto zu protokollieren um im Schadensfall an einem sicheren Ort (am besten in einer anderen Wohnung) sofort Zugriff auf die "Inventarliste" zu haben.
Achtung ! Eine sogenannte Glasbruchversicherung muss bei den meisten Versicherern separat mit einschlossen werden und ist nicht automatisch in der Hausratversicherung mit dabei, dabei jedoch auf die Zusatzprämie achten, ob sich so eine Zusatzversicherung lohnt.
Auch sollte man jährlich den genaueren Wert wieder einmal überprüfen, denn z.B. ein Flachbildschilm, Flachbildfernseher, mit der Zeit vielleicht teuere Möbel oder PC sind oft in den Anfangspolicen noch nicht mit enthalten.
Einbruch und Diebstahlsschäden bedürfen meistens auch eines zusätzlichen Vertrages!
Bei wertvollem Schmuck ist es ratsam vorher genau mit dem Versicherungsvertreter zu sprechen!
Im Schadensfall sofort die Versicherung verständigen und die Gegenstände niemals eigenmächtig wegwerfen, bevor nicht eine schriftliche Zusage der Ersatzleistung von der Versicherungsgesellschaft vorliegt!
Oft rentiert sich auch ein Vergleichsangebot der Versicherungsgesellschaften!
Recherchen
der I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Mai 2010
Luxemburg.
Immer mehr werden Steuerparadiese öffentlich gemacht und aufgedeckt.
Die OECD hat in diesen Tagen eine Liste veröffentlicht, die die Steuerparadiese schonungslos aufdeckt.
Dazu sind auch die Kontinente genau gelistet, die bereit sind und sich den geforderten Standarts angeschlossen haben, aber auch noch nicht umgesetzt haben. Die Liste enthält aber auch eine Auflistung mit Staaten deren Steuerrecht nicht den vereinbarten Standarts entspricht.
In der Karibik und Mittelamerika ist nur Costa Rica und Uruguay auf der schwarzen Liste, die Staaten Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba, Bahamas, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Dominica, Grenada, Guatemala, Montserrat, Niederländische Antillen, Panama, Saint Kitts und Nevis, Saint Vincent und die Grenadinen, Saint Lucia, und Turks- und Caicos-Inseln, sowie Chile haben sich bereits für die Standarts entschlossen.
In Afrika, Asien und dem nahen Osten haben sich bereits auch die Staaten Liberia, Bahrain , Brunei und Singapur dem Abkommen angeschlossen.
Sowie im Pazifik die Inseln: Cook, Marshall, Nauru, Niue (Neuseeland), Samoa, Vanuatu.
Nicht beigetreten sind bisher die Philippinen und Malaysia.
In Europa haben jedoch alle "schwarzen Schafe" dem Abkommen nun zugestimmt. Dies sind die Staaten:
Andorra, Belgien, Gibraltar, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Österreich, San Marino und die Schweiz.
Zumindest sind Verhandlungsgrundlagen zugesagt.
Es fehlen jedoch nach Recherchen noch Länder wie z.B. Isle of Man, Guernsey oder die amerikanischen Jungferninseln, deswegen hat sich auch der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Junker bitter in Prag beim EU-Ministerats-Treffen, beschwert.
2009
  Nicht alkoholisiert auf die Skipiste.
Wenn Wintersportler alkoholisiert auf die Skipiste gehen, kann sie das den Versicherungsschutz kosten. So zahlt eine private Unfallversicherung nicht, wenn ein Skiunfall des Versicherten durch Alkoholeinfluss verursacht wurde. Man sollte also auch bedenken, dass der Restalkohol vom Vortag eine vielleicht unangenehme Rolle spielen könnte. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg hin.
In der Regel zahlt eine private Unfallversicherung, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität bleibt. Oft tritt sie laut BdV auch für die Bergungskosten nach einem Unfall beim Skifahren ein.
2009
  Schutz für Kinder wurde schon 2002 angehoben.
2002 wurde die Altersgrenze der Schuldfähigkeit von Kindern bei Unfällen im Strassenverkehr von bisher sieben auf zehn Jahre angehoben. Demnach hat ein Kind auch dann Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn es den Unfall selbst verursacht hat.

2009
Amberg.
Verbraucher erhalten mehr Rechte für Vertragsabschlüsse am Telefon und im Internet.
Oft fühlt man sich durch die fortwährenden Anrufe durch Telefon-Center nicht mehr nur belästigt, sondern können auch teuere Folgen haben.
90 Prozent der Bundesbürger fühlen sich von derartigen Anrufen belästigt, dabei sind die illegalen Anrufe schon längst verboten. Die Verbraucher bekommen nun
von der grossen Koalition und der FDP mehr gesetzliche Rückendeckung.
Verbraucher können sich künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen. Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht derzeit zwei Wochen lang, aber nur, wenn der Anbieter den Kunden vor dem Abschluss des Vertrages auch schriftlich darüber informiert, dass er ein solches Recht hat. Wenn das nicht geschen ist, somit also bei allen Werbeanrufen, gilt somit zukünftig eine Frist von einem Monat.
Nach einem Monat gilt nach den bisherigen und zukünftigen Entwürfen auch nach wie vor der Vertrag am Telefon ohne Unterschrift!
Also auch niemals Kontodaten und Adressen auf Telefonbasis angeben, wenn man sich nicht 100 Prozent sicher ist, das man den Vertrag auch wünscht.
Das Rücktrittsrecht erlosch bisher sofort nach Vertragsbeginn, zukünftig verfällt die Möglichkeit zum Widerruf erst, wenn der Kunde bei einzelnen Verträgen auch gezahlt hat.
Das Unterschieben von Verträgen ("Abo-Fallen") per Telefon oder Internet soll ebenfalls eingedämmt werden.
Bei Anbieter- oder Tarifwechsel von z.B. Telefon, Strom oder Gas ist eine schriftliche Kündigung für den alten Vertrag notwendig.
Wann sollen die Neuerungen in Kraft treten?
Das Gesetzt sollte noch heuer (2009) den Bundestag passieren, bedarf aber nicht der Zustimmung der Länder, das sollte nach Wunsch der Regierungsparteien noch im Sommer erledigt sein.
Ansonsten gibt es bis dahin noch die Möglichkeit, bei lästigen Anrufen einfach aufzulegen.
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
April 2009
Amberg.
Leitfaden für die Altersvorsorge.
Trotz der Finanzkrise 2008/09 ist es noch wichtiger die richtige Altersvorsorge zu wählen.
Generell kann man immer noch behaupten, je jünger man eine Altersvorsorge auf das Rentenalter abschließt , umso effektiver kann die Rendite nach der längeren Laufzeit und bei kleineren und überschaubaren Einzahlungen, schon durch den Zinseszinseffekt, sein.
Ein guter Berater klärt in einem Beratungsgespräch zur Altersvorsorge nicht nur darüber auf, ob er persönlich an bestimmte Anbieter gebunden ist, sonder erläutert auch umfassend die Eigenschaften der von ihm empfohlenen Produkte.
Darauf weist auch die Initiative Altersvorsorge macht Schule hin, die unter anderem von der Bundesregierung empfohlen wird. Kosten, Pflichten des Kunden sowie -ausschlüsse sollten also Themen im Gespräch sein. Auch die Vergütung, die der Berater vom Anbieter möglicherweise für einen Vertragsabschluss bekommt, gehöre mit auf den Tisch.
Dieser und andere Tipps stehen im "Checkheft Altersvorsorge - Der Verbraucherleitfaden zum passgenauen Vertragsabschluss". Darin erklären die Experten, welche Ansprüche Kunden an den Vermittler haben und wie sich Produkteempfehlungen bewerten lassen.
Das Checkheft (Bestellnummer A844) gibt es kostenlos beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information/Publikation/Redaktion,
53107 Bonn, mit 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz unter Telefon: 01805 / 151510
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
April 2009
www.interhyp.de/
baufinanzierung.html
I-F-O Eigenbericht:
In Zeiten der internationalen Bankenkrise kann man auch für die Häuslebauer etwas positives erkennen.

Wenn eine dementsprechende Bonität für einen Hausbau spricht, so kann man derzeit auch mit günstigen Hypothekenzinsen rechnen, da der europäische Leitzins gesenkt wurde und dadurch auch der Geldmarkt für die Banken sich etwas günstiger darstellt.
Wir haben eine Internetadresse entdeckt, welche Ihnen eventuell bei günstigen Bauzinsen helfen könnte.
Natürlich können wir keine Garantie auf ein erfolgreiches Abschlussgespräch garantieren, jedoch anschauen kostet nichts.
Auszug aus der Internetadresse:
Baufinanzierung: Wir vergleichen, Sie sparen!
Interhyp durchleuchtet für Sie die Baugeld-Angebote von über 100 Banken, Sparkassen und Bausparkassen deutschlandweit. Ob Eigentumswohnung, Haus oder Grundstück - wir suchen die beste Immobilienfinanzierung für Sie. Interhyp ist Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen. Unsere Spezialisten beraten Sie individuell und unabhängig am Telefon oder persönlich vor Ort in einer unserer Niederlassungen. Bereits über 500.000 Menschen haben bei der Baufinanzierung mit uns viel Zeit und Geld gespart.

I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
März 2009
Az: B1 KR 27/07.
Krankenfahrten erhalten wieder größere Prioritäten.
Chronische Kranke können möglicherweise damit rechnen, dass ihr Arzt ihnen wieder häufiger Krankenfahrten auf Kosten ihrer Krankenkasse verordnet. Denn das Bundessozialgericht in Kassel gab in einem Grundsatzurteil einer Patientin recht, die damit die Übernahme der Kosten erstritt, wie die in Baierbrunn bei München erscheinende Zeitschrift "Diabetiker Ratgeber" (Ausgabe 1/2009) berichtet.
Die Frau mussste einmal in der Woche zu einer speziellen LDL-Cholesterin-Behandlung zu einer 60 Kilometer entfernten Ambulanz reisen. Die Krankenkasse der Frau weigerte sich, die Fahrten zu zahlen- mit der Begründung, für eine Fahrtkostengewährung seien mindestens zwei Behandlungen pro Woche erforderlich. Die Richter waren dagegen der Ansicht, dass für die Kostenübernahme vor allem entscheidend sei, wie lang die Behandlung insgesamt erfolgen müsse.

Januar 2009
Henstedt-Ulzburg
Werteliste zur Hausratsversicherung genauer erstellen.
Verbraucherschützer empfehlen beim Abschluss einer Hausratversicherung das Erstellen einer sogenannten Werteliste. Mieter müssen dabei weniger auflisten als Eigentümer. Denn die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gegenstände - ein Kühlschrank, Herd oder gleich eine ganze Einbauküche - gehören laut Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamberg nicht dazu. Dasselbe gelte für eine Spülmaschine, die der Vermietr bereit gestellt hat. "Mieter sind laut dem Versicherungsrecht nur verantwortlich für die Dinge , für die sie Gefahr tragen" - und das ist nur ihr Eigentum, so der Referent.
Januar 2009
Hamburg.
www.vbg.de/versicherungsschutz
Versicherung bei Geschäftsreisen.
Wer vom Chef ins Ausland geschickt wird, ist am Arbeitsplatz und auf den damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen zeitlich befristeten Auftrag handelt. Wird der Arbeitnehmer dagegen ausschließlich für den Auslandseinsatz eingestellt, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden, rät die VBG. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Weitere Info siehe links.

April 2008
Henstedt-Ulzburg.
Versicherer muss bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezielt fragen.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es jetzt an den Versicherern , gezielt nach eventuellen Vorerkrankungen zu fragen.
Was das Unternehmen zu fragen vergisst , kann im Nachhinein nicht mehr zulasten des Antragstellers ausgelegt werden. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.. Hintergrund ist das neue Versicherungsvertragsgesetzt, das seit dem Jahresbeginn 2008 gilt.
2008
Leipzig.
Inkasso-Forderung genau prüfen.
Eine Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen bereitet Empfängern häufig Angst.
Viele Inkassodienste machen nach Angaben von Verbraucherschützern aber Forderungen geltend, denen kein gültiger Anspruch zugrunde liegt. Daher sollte die Forderung vor Zahlung immer genau geprüft werden.
Es sage zum Beispiel nichts über die Rechtmäßigkeit einer Forderung, wenn dem Schreiben ein Formular für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beiliegt, so die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
Ein solches Formular sei im Internet erhältlich.
2008
Berlin / Hamburg.
Im Winter Gehstock überprüfen.
Senioren müssen ihre Gehstöcke besonders im Winter regelmäßig überprüfen.
Sind die Gummifüße an den Stöcken abgenutzt, besteht gerade bei Schnee und Eis eine erhöhte Rutschgefahr. Darauf weisen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDN) in Berlin und die Aktion Das sichere Haus (DSH) in Hamburg hin.
Auch Schuhspikes können in der kalten Jahreszeit vor Stürzen schützen. Sie besitzen Hartmetallnägel für das Gegen auf Eis und gröbere Stollen auf der gesamten Lauffläche für Schnee.
2008
Frankfurt / Main.

www.bvi.de/de/
investmentfonds/
steuern/abgeltungssteuer/
_rechner.html
Online-Rechner liefert vergleich bei Fonds sparen.
Ein Online-Rechner zeigt Fondssparern die Höhe des Steuerabzuges auf ihr Vermögen vor und nach der Einführung der Abgeltungssteuer. So werden zum Beispiel aus 10.000 Euro nach der derzeitigen Regelung bei einer Wertsteigerung von jährlich acht Prozent mehr als 100.000 Euro, rechnet der Bundesverband Investment und Asset Management in Frankfurt auf seiner Homepage vor.
Der Annahme liegt ein Anlagezeitraum von 30 Jahren zugrunde. Nach der neuen Besteuerung von 2009 an würden aus dieser Anlage rund 84.000 €uro. Sparer können in der Rechenhilfe die Anlagesumme, die angenommene Wertsteigerung und den Anlagezeitraum variieren.
.2008
Amberg.
Folgen einer Zinserhöhung:
Die Zinsanhebung der Europäischen Zentralbank (EZB) wirkt sich für die Verbraucher unterschiedlich aus.
Während Kredite und Baudarlehen teuerer werden, können sich Anleger über mehr Ertrag ihrer Sparkonten freuen.
Die Banken reichen die höheren Zinssätze aber nur teilweise und mit zeitlicher Verzögerung an die Kunden weiter.
Sparguthaben:
Sparern und Anlegern bringt die Erhöhung Vorteile - vor allem wenn die EZB auf weitere Zinsanhebungen zusteuert. Bei Sparzinsen ist das Tempo der Anpassung noch oben aber langsamer. Festgeld und Sparbriefe erhalten ein Zinsplus.
Kredite:
Für Schulden müssen Verbraucher künftig höhere Zinsen zahlen. Die Banken und Sparkassen ziehen üblicherweise schnell nach erhöhen die Sätze für Dispo-, Überziehungs- und Ratenkredite.
Anleihen:
Die Kurse und Renditen von Anleihen sind Marktpreise und hängen nicht unmittelbar vom Leitzins ab. Allerdings spiegeln sich in den Renditen von Staatsanleihen die Erwartungen der Anleger - unter anderem mit Blick auf die Inflation - wider. Für die zehnjährige Bundesanleihe ist die Rendite in den vergangenen Monaten 2007 gestiegen.
Baukredite:
Für Häuslbauer sind die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt entscheidend. Sie können, müssen aber nicht unbedingt mit dem Leitzins steigen. Immobilienkäufer, die einen Vertrag mit variabler Verzinsung abgeschlossen haben, müssen sich auf höhere Zinsen einstellen. Die langfristigen Hypothekenkredite werden dagegen, je nach abgeschlossener Laufzeit - derzeit max. 15 Jahre - , weiter günstig bleiben.
D.h. In einer Niedrigzinsphase sind lange feste Zinsverträge zu empfehlen und bei einer Hochzinsphase nimmt man eher den variablen Zins, da man bei einer Leitzinssenkung an dem besseren Zinssatz profitieren kann.
Die Tilgungssätze (als zusätzliche Belastung) von 1 - 3 % könnten dadurch auch von den jeweiligen Leitzinsen abhängig gemacht werden!
Recherchen
der I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Dezember 2007
Henstedt-Ulzburg.
Versicherung zahlt nicht immer bei Tierunfällen.
Wenn ein Reh auf der Landstrasse ins Auto läuft, muss die Teilkasko den Schaden in der Regel begleichen. Auf einen Schaden durch einen streunenden Hund oder einer Katze triftt diese Regel aber nicht zu, erläutert der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Denn die Standart-KFZ-Versicherung zahlt nur für Schäden durch Haarwild - also durch Rehe, Feldhasen oder Wildschweine. Schäden durch andere Tiere lassen sich nur gegen Aufpreis versichern.
2007
Henstedt-Ulzburg
Krankenkasse benachrichtigen.
Damit das Konzo nicht ins Soll gerät, sollten frisch Geschiedene sofort ihre Krankenkasse benachrichtigen. Denn mit dem Zugang der Scheidungsunterlagen endet die Familienversicherung, erläutert der Bund der Versicherten in Hhenstedt-Ulzburg. Wer sich erst mehrere Monate später meldet, muss die ausstehemden Beiträge mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Schlag zahlen.
Denn die Beiträge müssen nicht erst dann gezahlt werden, wenn der Neuantrag gestellt wird, sondern vom Scheidungstermin an. Die Experten raten daher, am besten gleich nach Erhalt des Scheidungsurteils einen Termin mit der Krankenkasse zu vereinbaren.
2007
Amberg
Einige allgemeine Angebote um KFZ-Versicherungen zu vergleichen:
Trotzdem ist es ratsam für den jeweiligen Typ bei Ihrem Versicherer noch ein Einzelangebot einzuholen, da es vorkommen kann dass das einzelne Versicherungsaufkommen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen können.
Beachten Sie auch die allgemeinen jährlichen Kündigungszeiten oder z.B. Kündigungsmöglichkeiten bei Erhöhungen der Prämien.
Auch bei Fahrzeugwechseln gibt es andere Regelungen.
www.Zurich-Connect.de
www.du-direkt.de
www.Vergleiche-kostenfrei.info
www.FinanceScout24.de
www.hannoversche-direkt.de
(I-F-O Redaktion)
September 2007
Coburg

Landgericht Coburg
(Az. 22 O 463/06)
Konto: Ehefrau haftet für Gatten
Wenn Ehegatten ein gemeinsames Girokonto haben, muss der eine für die Schulden aufkommen, die der andere verursacht hat. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg nach Angaben vom Freitag eine Frau zur Zahlung von knapp 8400 Euro an die Bank verurteilt.
Das Konto, über das beide verfügungsberechtigt waren ("Oder-Konto"), wies ein Minus auf, als die Eheleute sich trennen. Weil beim Mann nichts zu holen war, verklagte die Bank die Frau. Diese wandte ein, die Schulden habe ihr Ehemann durch Barabhebungen, Leasingraten für das Auto sowie Kosten für eine Busführerschein verursacht. Das Landgericht gab jedoch der Bank recht. Diese habe einen Überziehungskredit gewährt. Bei einem Gemeinschaftskonto hafteten alle Kontoinhaber für die Rückzahlung, so sie die finanzielle Situation der Familie kennen.

11.08.07
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Versicherung gegen Hochwasser
Bei Hochwasser-Schäden können sich Versicherte nicht auf ihre Hausratversicherung verlassen. In solchen Fällen helfe nur eine Elementarschadenversicherung, erklärt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein). Die gebe es aber nicht in Hochwasserrisikogebieten, in denen jedes Jahr Hochwasser drohen. Denn die Versicherer könnten sich aussuchen, wen sie versichern wollen.. Grundsätzlich seien in der Elementarschadenversicherung zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen und Erdbeben abgedeckt, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.
2007
Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz
Zeckenbissklausel bei Versicherungen
Besitzer einer privaten Unfallversicherung sollten eine Zeckenbiss-Klausel in die Police aufnehmen lassen. Bislang wurden Zeckenbisse von den Versicherungen in der Regel nicht als Unfall eingestuft. Manche Anbieter hätten ihre Regelungen dahingehend jedoch geändert, so Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
2007
Bemessung des Warenwertes
Hausrat
Haftpflicht
Bei Schadenversicherung zwischen Hausrat und Haftpflicht auf Bemessungsgrenze achten!
Bei Schadenversicherungen sollten Versicherte auf unterschiedliche Bemessungen des Warenwertes achten.
Während die Haftpflichtversicherungen bei der Erstattung den Zeitwert eines Produktes ansetzt,
wird bei der Hausratversicherung der Neuwert einer Ware zu Grunde gelegt.
Laut Auskunft vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Die Hausrat versicherung trage die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Produktes gleicher Art und Güte.
Bei der Haftpflichtversicherung werde der aktuelle Zeitwert eines Produktes berechnet.
Februar 2007
(Az.: 6 U 62/06)
Wildunfälle melden.
Autofahrer sollten einen Zusammenstoß mit Wild auch der Polizei melden. Unterlassen sie das, riskieren sie unter Umständen ihren Versicherungsschutz. Das berichtet die in München erscheinende Zeitschrift "NJW-Rechtssprechungsreport" (Ausgabe 12/ 2006) unter Hinweis auf eine Beschluss des Berliner Kammergerichtes. Nach dem Richterspruch ist es dabei unerheblich, ob es sich um Eigen- oder Fremdschäden handelt . Das Gericht wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kaskoversicherung ab. In den allgemeinen Versicherungsbestimmungen war festgelegt worden, dass bei einem Wildschaden ab 150 Euro auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen müsse.

Februar 2007
Bemessung des Warenwertes
Hausrat
Haftpflicht
Bei Schadenversicherung zwischen Hausrat und Haftpflicht auf Bemessungsgrenze achten!
Bei Schadenversicherungen sollten Versicherte auf unterschiedliche Bemessungen des Warenwertes achten.
Während die Haftpflichtversicherungen bei der Erstattung den Zeitwert eines Produktes ansetzt,
wird bei der Hausratversicherung der Neuwert einer Ware zu Grunde gelegt.
Laut Auskunft vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Die Hausrat versicherung trage die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Produktes gleicher Art und Güte.
Bei der Haftpflichtversicherung werde der aktuelle Zeitwert eines Produktes berechnet.
Februar 2007
Berlin.
Deutscher Rentenversicherungsbund
Renteninformationen überprüfen.
Rentenversicherte sollten nach Erhalt der Renteninformation sofort den Versicherungsverlauf überprüfen. In dem Schreiben sind alle Zeiten aufgelistet, die für die gesetzliche Rente angerechnet werden, sagte Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin dem dps / gms-Themendienst.Neben sämtlichen Beitragszahlungen werden auch die Schulzeit und das Studium berücksichtigt. Das gilt auch für die Phasen der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Außerdem gibt es nach Renate Thiemann zufolge Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Gegebenenfalls werden auch Wehr- und Zivieldienst aufgeführt. Bei Fehlen oder Lücken sollten sich die Versicherten sofort an ihren Versicherungsträger wenden, der auf den Informationen genannt wird. Fehlen Ausbildungszeiten, können Nachweise wie Schul- oder Abschlusszeugnisse nachgereicht werden. Das Original könnte bei der Servicestelle der Rentenversicherungsträger vorgelegt werden. Es reiche aber auch aus eine beglaubigte Kopie zu schicken.

.2006
Berlin.
Deutscher Rentenversicherungsbund
Renteninformationen überprüfen.
Rentenversicherte sollten nach Erhalt der Renteninformation sofort den Versicherungsverlauf überprüfen. In dem Schreiben sind alle Zeiten aufgelistet, die für die gesetzliche Rente angerechnet werden, sagte Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin dem dps / gms-Themendienst.Neben sämtlichen Beitragszahlungen werden auch die Schulzeit und das Studium berücksichtigt. Das gilt auch für die Phasen der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Außerdem gibt es nach Renate Thiemann zufolge Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Gegebenenfalls werden auch Wehr- und Zivieldienst aufgeführt. Bei Fehlen oder Lücken sollten sich die Versicherten sofort an ihren Versicherungsträger wenden, der auf den Informationen genannt wird. Fehlen Ausbildungszeiten, können Nachweise wie Schul- oder Abschlusszeugnisse nachgereicht werden. Das Original könnte bei der Servicestelle der Rentenversicherungsträger vorgelegt werden. Es reiche aber auch aus eine beglaubigte Kopie zu schicken.

..2006
Weiden / Amberg
In jungen Jahren von staatlicher Förderung profitieren.
Mit kleinen Schritten Eigenkapitalaufbauen - Schritt für Schritt ins Eigenheim.
Die meisten jungen Menschen wissen, wie sie später leben und wohnen möchten. Das eigene Haus steht bei etwa 80 Prozent der 18 - 34 jährigen auf der Wunschliste ganz oben. Wer rechtzeitig mit dem Sparen beginnt, dem fällt es später leichter, seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
"Der Bausparer ist zum Beispiel das geeignete Instrument, um bereits mit kleinen monatlichen Beträgen ein solides finanzielles Polster aufzubauen", wissen die Experten der Bausparkassen. Zusätzlich unterstützt der Staat Sparer mit geringem Einkommen wie Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger mit der Wohnungsbauprämie.
Sparen mit Bonus.
J
e eher der Schritt in Richtung Eigenheim unternommen wird, desto schneller lässt sich der Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen: "Starten statt warten" lautet die Devise. Der Staat hilft beim Sparen: Ab dem 16. Lebensjahr haben Bausparer Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Voraussetzung ist, dass ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro derzeit beträgt. Die meisten Schüler, Studenten und Auszubildenden können also fest damit damit rechnen. Sparleistungen bis zu 512 Euro werden mit 8.8 Prozent gefördert, das sind rund 45 Euro Zuschuß pro Jahr.
Solides Guthaben.
Auch viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamer Leistung ( VL) auf das Bausparkonto. Diese Betragen bis zu 40 Euro monatlich, also 480 Euro im Jahr.
Zusammen mit kleinen eigenen regelmäßigen Sparbeträgen (und gelegentlichen Geldgeschenken zum Geburtstag oder zu Weihnachten) lässt sich so in wenigen Jahren ein solides Guthaben bilden. Zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs oder -baus sollten mindestens 20 Prozent der Investitionssumme angespart sein.
Von unserer Seite empfiehlt sich noch ein zusätzliches bestimmtes Ansparermodell der DKM von nur 50.- Euro im Monat, mit einer Verzinsungsmöglichkeit von 7% / Jahr. Ein der Ansparsumme entsprechendes Agio wird fällig, ist aber wie bei vielen Anlagemöglichkeiten nicht verloren, sondern wird am Ende der selbst zu bestimmenden Anlagezeit selbst zu bestimmen und wird dann nach derzeitigem Stand wieder zugerechnet. Die Anlagezeit kann von mind. 5 bis zu 20 Jahren selbst bestimmt werden.
Dazu kommen derzeit noch 30 % Firmenüberschußanteile mit dazu.
Hervorragend ist mit diesem speziellen Sparinstrument die Zinseszinsberechnung!
Möglich wären also 2 Sparverträge, einmal mit einer kurzen überschaubaren Laufzeit von vielleicht 8 - 10 Jahren, um sich zusätzlich zum Immobilienwunsch freies Kapital zu schaffen und zum zweiten eine Laufzeit von 20 Jahren zur zusätzlichen hochrenditlichen Altersvorsorge. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Kapitalertragssteuer jedes Jahr beim Finanzamt wieder zurückzuholen, wenn Sie über ein bestimmtes Einkommen (und das ist zum Durchschnitt sehr hoch angesetzt) nicht übersteigen.
Wenn Sie über diese Sparform (auch nur Einmalzahlung schon ab 1000.- Euro möglich) mehr wissen möchten schreiben Sie uns ein Fax mit Ihren Fragen : 09621 / 429533.
Nun wieder zurück zum Bausparer:
Ein weiterer Vorteil von Bausparverträgen sind die günstigen Darlehenszinsen. Diese stehen bereits bei Vertragsabschluss fest und ändern sich bis zur vollständigen Rückzahlung nicht. Das derzeitige noch niedrige Zinsnieau auf den Kapitalmärkten hat sich auch auf die Bauspartarife ausgewirkt, die zur Zeit attraktive Darlehenskonditionen bieten.
Mit einem Bausparvertrag können sich Bauherren und Käufer die günstigsten Zinsen von heute für die Zukunft sichern, so die Finanzexperten. Feststehende Darlehenszinsen bis zur letzten Rate - das ist der klassische Vorteil des Bausparens im Gegenteil zu einem variablen Zinssatz eines freien Immobiliendarlehens, denn dort wird der Zins dem allgemeinen Zinsniveau immer wieder angepasst und das könnte auch einmal die "Schmerzgrenze" erreichen.
Man sollte aber trotzdem bei jeder Bausparkasse nach der "Zuteilungszeit" eines eventuell abzulösenden Bankdarlehens fragen, denn Diese differiert von Bausparkasse zu Bausparkasse und hat schon in der Vergangenheit um zwei Jahre auseinandergelegen.
D.h.: Eventuell hat man zwei Jahre die teuereren Bankzinsen länger zu tragen, kann unter dem Strich "viel Geld" bedeuten.
.2006
und Eigenergänzung
Amberg
Zustand des Oldtimers dokumentieren
Besitzer klassischer Fahrzeuge sollten deren Zustand möglichstb genau dokumentieren. Für die Wertminderung bei Haftpflichtschäden nach einem fremdverschuldeten Unfall ist es nach Angaben der Zeitschrift "Motor Klassik" hilfreich, ein aktuelles Wertgutachten vorweisen zu können.
Auch Rechnungen über Reparaturen sollten aus dem selben Grund aufbewahrt werden. Bei der Wertermittlung mit Hilfe eines Schadensgutachters orientieren sich die Versicherungen den Angaben zufolge im Zweifelsfall an einem Wertgutachten. Daher sei die Zustandsdokumentation des Klassikers wichtig.

Juni 2006
Köln.
(Az.: 9U 214/04
Fenster bei Abwesenheit schließen.
Bei einem Einbruch kann ein geöffnetes Fenster den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln hervor. Danach handelt ein Wohnungsinhaber grundsätzlich grob fahrlässig, wenn er die Wohnung verlässt, das Fenster aber offen stehen lässt. Das gelte zumindest dann, wenn das Fenster leicht erreichbar ist.

2004