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Amberg.
Mehr rechte bei Auskunfteien, z.B. Schufa.
Ab April 2010 mehr Rechte für die Bundesbürger bei Auskunfteien, wenn es es umdie Kreditwürdigkeit geht.
Künftig müssen die Verbraucher genau informiert werden, nach welchen Kriterien die Kreditwürigkeit bei den Banken beurteilt wird und an wem sie Daten weitergeben. Sie erfahren dann den sogenannten Score-Wert (Punktzahl) der für die Bonität des Kunden steht.
Die bisherige Selbstauskunft war bisher kostenpflichtig und kann nun einmal im Jahr kostenfrei abgerufen werden.
Gleichzeitig wurden die Gebühren für weitere Auskünfte jedoch pro Jahr angehoben.
Zudem müssen falsche Daten umgehend korrigiert werden.
Das "Scoring" (Festsetzung des Punktwertes) entscheidet unter anderem über die Höhe von Kreditzinsen oder über die Konditionen z.B. eines Handyvertrages. Auch Vermieter haben das bestätigte Recht, sich über künftige Vermieter eine Auskunft einzuholen.
Es ist auf jeden Fall ratsam, sich mit der neuen Regelung jährlich den kostenfreien Auszug abzurufen, da in den letzten Jahren oft Fehlerquellen von bis zu 40 % und mehr aufgetreten waren und ihre Kreditwürdigkeit vielleicht unnötig in Frage stellt!
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
April 2010
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  "Basel II " - Noch schärfere Kreditrichtlinien für Kunden und Banken kommt 2007.
Nach "Basel I" müssen europäische Banken und Finanzdienstleister ab 2007 an ihre Risiken genauer erfassen und Darlehen entsprechend mit Eigenkapital unterlegen. Das Risiko von Kreditausfällen und Schieflagen im Finanzgewerbe soll damit vermindert werden. Der EU-Ministerrat, in dem die EU-Staaten vertreten sind, und das EU-Parlament stimmten endgültig dem auch als "Basel II" bekannten Gesetz zu. Das teilte die EU-Kommission am Montag den 12.06.2006 in Brüssel mit. Das EU-Gesetz muss noch in den Mitgliedsstaaten im nationalen Recht verankert werden.
Dazu unser I-F-O Anhang: Wer noch heuer bauen möchte oder größere Anschaffungen plant, spart sich nicht nur die Mehrwertsteuererhöhung, sondern kann eventuell mit noch einer "kleineren Eigenkapitaldecke" zu seinem "Traumhaus" oder seinem anderen Wunschziel kommen.
Mitteilung "Basel" (dpa)
Juni 2006
OLG Bremen
(Az.: 2 U 57 / 05)
Kein Recht auf Girokonto
Eine Bank ist nicht zum Einrichten eines Girokontos auf Guthabenbasis verpflichtet. Es besteht zwar eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, dass sie möglichst jedem den Zugang zu einem Girokonto gewähren. Daraus ergibt sich jedoch keine rechtliche Verpflichtung. Das Gericht verwies aud die unverbindliche Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses aus dem Jahr 1995. (dpa)
Zeitschrift "Wirtschaftsrecht"
Ausgabe 17 / 2006
     
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