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Hamburg. |
Haftung für Schlaglöcher auf Strassen von Städten und Gemeinden. Grundsätzlich hafte zwar eine Gemeinde für Schäden am Auto bei Frostschäden, wenn eine Schlaglochpiste der Grund dafür ist. Jedoch das Aufstellen von Warnschildern befreit die Kommunen in der Regel von dieser Haftung. Bei extremen Wintern setzt man auch Eigenverantwortung mit voraus. Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen setzen in der Regel eine Haftung aus. KFZ-Versicherungen helfen dann den Autofahrern nur bei Vollkasko. Dazu kommt noch, dass geringe Schäden die Selbstbeteiligung nicht überschreiten. Aber Vorsicht: Eine Schadensregulierung führt nicht selten zu einer höheren Prämie. Also vorher genau mit dem Versicherer absprechen. |
Recherchen der I-F-O Redaktion Februar 2010 |
"Idiotentest" jetzt auch für Radfahrer AZ . Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert seinen Führerschein und noch empfindliche Strafen. Ein Radfahrer, der sich mit einem Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille und mehr erwischen lasse, müsse nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (Az.:19 B 1629/99) zum sogenannten "Idiotentest". Komme man dort zu der Ansicht, dass der Fahrer eine Gefahr für den Strassenverkehr darstellt, werde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einem Unfall werde schon ab 0,3 Promille angenommen, dass dieser nicht unwesentlich auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sei. Laute das Urteil dann auf Fahrlässige Strassenverkehrsgefährdung, drohten Geld- oder Haftstrafen. Zudem riskiere ein alkoholisierter Radfahrer seinen Haftpflichtversicherungsschutz. |
Frankfurt/Main (dpa/gms) | |
(OLG Hamm,AZ:20W 17/99 und OLG Köln, AZ:9 U 65/00) |
Auto: |
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Vorsicht beim Autokauf im Internet: |
Quelle: Zeitschrift „Auto/Strassenverkehr“ |
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