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Serviceseite 2: Finanzdienstleistungen / Wichtige Finanztipps / Gerichtsentscheidungen / usw. Finanzdienstleistungen dürfen sich nicht mehr nur z.B. auf sofortige Darlehen, Rentenabsicherungen, "Analysespezialisten" , spätere liquide Mittel, Bausparen ect. beschränken, sondern auch Beratungen und Tipps für sinnvolle Sparmassnahmen z.B. auf dem Energiesektor oder neue Anlagestrategien in EU-Ländern mit Sicherungsfond, sollten einem Beratungskonzept mit angehören. Immer mehr neue Berufszweige auf diesem Gebiet, z.B. Honorarberater, Bauträger mit Finanzerfahrung, Energieberater oder auch Baubetreuer, haben sich dafür zusätzlich herauskristallisiert |
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In der nächsten Zeile artverwandte Rubriken zum Anklicken aus unserem Branchenbuch |
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Finanz - ABC - Klick hier Wird ständig erweitert |
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Serviceseite 3: Finanz - ABC - Klick hier - Wird ständig erweitert - |
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Internetadresse, Ort oder Gerichtszeichen |
Servicetexte, Berichte und Hintergründe |
Bezugsquelle falls vorhanden |
Berichte werden nach und nach ergänzt. Für eventuell falsch übermittelte Daten, Inhalte oder Schreibfehler übernehmen wir keine Haftung. Unsere Serviceseiten dienen nur als Hilfestellung. |
(Aufsteigend ab 2006) |
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Eine größere Auswahl / Übersicht von Serviceberichten / Tipps finden Sie unter Serviceseiten. Beachten Sie bitte auch in unseren Startseiten der Buchstaben A - Z, die Fußnoten *2 , jeweils schon mit einer eigenen Serviceseite zu den einzelnen Gruppierungen unseren über 1000 Rubriken. |
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Diese "Serviceseiten 2", wie hoffentlich bald alle über 1000 Rubriken unseres ABC's, werden je nach freier Redaktionszeit und Berichtseingang zum jeweiligen Rubrikenthemea, kostenfrei vielleicht auch mit Ihrer Hilfe, laufend ergänzt. Sollten Sie einen interessanten Beitrag, mit einem jeweiligen Rubrikenthema unverbindlich für uns bereit halten, dann bitte an unsere Faxnummer senden, so bedanken wir uns schon im voraus. Fax: 09621 / 429533 |
Amberg. |
Nach einem Test im Juli 2010 bei verschiedenen Banken ergab sich, dass das seit 01.01.2010 geltende gesetzliche Vorgaben eines Beratungsprotokolles nur bei 50 Prozent der Banken bisher seit Januar ausgehändigt werden. Beratungsprotokoll ist wichtig und muss von den Banken ausgehändigt werden. Ein Beratungsprotokoll ist ein wichtiges Dokument, mit dem der Kunde im Ernstfall Beratungsfehler nachweisen kann. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei Anlageberatungen über Wertpapiere ein Beratungsprotokoll anzufertigen. Viele halten sich offenbar aber nicht daran. Bestehen Sie darauf, dass Sie ein Beratungsprotokoll bekommen! Falls Ihre Bank Ihnen kein Protokoll aushändigen möchte, wechseln Sie einfach das Institut! Das Beratungsprotokoll dient z.B.: als späteres Dokument und Beweiskraft, inhaltlich empfohlene Produkte, als Bankvergleich mit anderen Institutionen, Welche Produkte wurden angesprochen bzw. empfohlen Anlagestrategie-Beratung für den Kunden ausloten und beraten: - sichere Anlage (meist niedrigere Renditen), - Risikoanlage (meist mittlere Renditen), - oder möglicher Totalverlust (meist hohe Renditen) Anlass des Gespräches: Von der Bank angesprochen bzw. eingeladen oder selbst den Rat bei der Bank gesucht, sowie die Dauer des Gespräches. Wer muss auf dem Beraterprotokoll unterschreiben ? Nur der Berater --- keinesfalls der Kunde !!!! Der Test zeigte außerdem, dass die Protokolle teilweise fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt wurden. Teilweise wurden die Kunden zu einer Unterschrift gedrängt, obwohl sie nicht unterschreiben müssen. Im Zweifelsfall kann die Kundenunterschrift als Zustimmung gewertet werden - auch wenn das Protokoll vom Berater fehlerhaft ausgefüllt wurde. Unterschreiben Sie niemals ein Beratungsprotokoll, nur der Berater muss eine Unterschrift leisten! Vergleichsangebote kann man mit dem Protokoll auch bei anderen Banken einholen und vergleichen. Gut beraten zu werden kann manchmal also reine Glückssache sein. Um die Chancen zu erhöhen, sollte man sich intensiv mit den Angeboten auseinandersetzen: Es gibt immer die Möglichkeit, sich mehrere Meinungen einzuholen. Entweder in verschiedenen Filialen einer Bank oder bei unterschiedlichen Banken (Finanztest). |
Nach Recherchen der I-F-O Redaktion 21.07.2010 |
Amberg. |
Hausratversicherung: Neben der Haftpflichtversicherung zählt auf jeden Fall die Hausratversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Privat. Denn steht man einmal auf eigenen Beinen hat das 18. Lebensjahr erreicht und hat auch einen eigenen Hausstand, ist in der Regel jeder Bürger für sich selbst verantwortlich. Wichtig ist bei einem Abschluss einer Hausratversicherung den echten NEUWERT des Hausstandes zu ermitteln. Dabei kommt es nicht ganz genau auf ein paar hundert Euro an, jedoch eine sogenannte Unterdeckung sollte man bei einer Hausratversicherung nicht versichern, sonst kann es passieren, dass nach den AGB's keine Leistung von der Versicherungsgesellschaft erfolgt. Auch eine Überdeckung also Überbewertung der Gegenstände oder "Schätze" ist jedoch auch nicht angebracht.Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung ist bei einem Schadensfall nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert für den Versicherungsnehmer von grosser Bedeutung. Versichert sind Hausrat, Möbel, Kleidung, Digitalkamera, bis zu anderen Elektrogeräten. Sinnvoll ist es nicht nur für die Versicherungsgesellschaften, sondern auch für den Versicherungsnehmer selbst, wertvollere Stücke schriftlich oder mit einem Foto zu protokollieren um im Schadensfall an einem sicheren Ort (am besten in einer anderen Wohnung) sofort Zugriff auf die "Inventarliste" zu haben. Achtung ! Eine sogenannte Glasbruchversicherung muss bei den meisten Versicherern separat mit einschlossen werden und ist nicht automatisch in der Hausratversicherung mit dabei, dabei jedoch auf die Zusatzprämie achten, ob sich so eine Zusatzversicherung lohnt. Auch sollte man jährlich den genaueren Wert wieder einmal überprüfen, denn z.B. ein Flachbildschilm, Flachbildfernseher, mit der Zeit vielleicht teuere Möbel oder PC sind oft in den Anfangspolicen noch nicht mit enthalten. Einbruch und Diebstahlsschäden bedürfen meistens auch eines zusätzlichen Vertrages! Bei wertvollem Schmuck ist es ratsam vorher genau mit dem Versicherungsvertreter zu sprechen! Im Schadensfall sofort die Versicherung verständigen und die Gegenstände niemals eigenmächtig wegwerfen, bevor nicht eine schriftliche Zusage der Ersatzleistung von der Versicherungsgesellschaft vorliegt! Oft rentiert sich auch ein Vergleichsangebot der Versicherungsgesellschaften! |
Recherchen der I-F-O Redaktion Herbert Olbrich Mai 2010 |
Luxemburg. |
Immer mehr werden Steuerparadiese öffentlich gemacht und aufgedeckt. Die OECD hat in diesen Tagen eine Liste veröffentlicht, die die Steuerparadiese schonungslos aufdeckt. Dazu sind auch die Kontinente genau gelistet, die bereit sind und sich den geforderten Standarts angeschlossen haben, aber auch noch nicht umgesetzt haben. Die Liste enthält aber auch eine Auflistung mit Staaten deren Steuerrecht nicht den vereinbarten Standarts entspricht. In der Karibik und Mittelamerika ist nur Costa Rica und Uruguay auf der schwarzen Liste, die Staaten Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba, Bahamas, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Dominica, Grenada, Guatemala, Montserrat, Niederländische Antillen, Panama, Saint Kitts und Nevis, Saint Vincent und die Grenadinen, Saint Lucia, und Turks- und Caicos-Inseln, sowie Chile haben sich bereits für die Standarts entschlossen. In Afrika, Asien und dem nahen Osten haben sich bereits auch die Staaten Liberia, Bahrain , Brunei und Singapur dem Abkommen angeschlossen. Sowie im Pazifik die Inseln: Cook, Marshall, Nauru, Niue (Neuseeland), Samoa, Vanuatu. Nicht beigetreten sind bisher die Philippinen und Malaysia. In Europa haben jedoch alle "schwarzen Schafe" dem Abkommen nun zugestimmt. Dies sind die Staaten: Andorra, Belgien, Gibraltar, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Österreich, San Marino und die Schweiz. Zumindest sind Verhandlungsgrundlagen zugesagt. Es fehlen jedoch nach Recherchen noch Länder wie z.B. Isle of Man, Guernsey oder die amerikanischen Jungferninseln, deswegen hat sich auch der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Junker bitter in Prag beim EU-Ministerats-Treffen, beschwert. |
2009 |
Nicht alkoholisiert auf die Skipiste. Wenn Wintersportler alkoholisiert auf die Skipiste gehen, kann sie das den Versicherungsschutz kosten. So zahlt eine private Unfallversicherung nicht, wenn ein Skiunfall des Versicherten durch Alkoholeinfluss verursacht wurde. Man sollte also auch bedenken, dass der Restalkohol vom Vortag eine vielleicht unangenehme Rolle spielen könnte. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg hin. In der Regel zahlt eine private Unfallversicherung, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität bleibt. Oft tritt sie laut BdV auch für die Bergungskosten nach einem Unfall beim Skifahren ein. |
2009 |
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Schutz für Kinder wurde schon 2002 angehoben. 2002 wurde die Altersgrenze der Schuldfähigkeit von Kindern bei Unfällen im Strassenverkehr von bisher sieben auf zehn Jahre angehoben. Demnach hat ein Kind auch dann Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn es den Unfall selbst verursacht hat. |
2009 |
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Amberg. |
Verbraucher erhalten mehr Rechte für Vertragsabschlüsse am Telefon und im Internet. Oft fühlt man sich durch die fortwährenden Anrufe durch Telefon-Center nicht mehr nur belästigt, sondern können auch teuere Folgen haben. 90 Prozent der Bundesbürger fühlen sich von derartigen Anrufen belästigt, dabei sind die illegalen Anrufe schon längst verboten. Die Verbraucher bekommen nun von der grossen Koalition und der FDP mehr gesetzliche Rückendeckung. Verbraucher können sich künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen. Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht derzeit zwei Wochen lang, aber nur, wenn der Anbieter den Kunden vor dem Abschluss des Vertrages auch schriftlich darüber informiert, dass er ein solches Recht hat. Wenn das nicht geschen ist, somit also bei allen Werbeanrufen, gilt somit zukünftig eine Frist von einem Monat. Nach einem Monat gilt nach den bisherigen und zukünftigen Entwürfen auch nach wie vor der Vertrag am Telefon ohne Unterschrift! Also auch niemals Kontodaten und Adressen auf Telefonbasis angeben, wenn man sich nicht 100 Prozent sicher ist, das man den Vertrag auch wünscht. Das Rücktrittsrecht erlosch bisher sofort nach Vertragsbeginn, zukünftig verfällt die Möglichkeit zum Widerruf erst, wenn der Kunde bei einzelnen Verträgen auch gezahlt hat. Das Unterschieben von Verträgen ("Abo-Fallen") per Telefon oder Internet soll ebenfalls eingedämmt werden. Bei Anbieter- oder Tarifwechsel von z.B. Telefon, Strom oder Gas ist eine schriftliche Kündigung für den alten Vertrag notwendig. Wann sollen die Neuerungen in Kraft treten? Das Gesetzt sollte noch heuer (2009) den Bundestag passieren, bedarf aber nicht der Zustimmung der Länder, das sollte nach Wunsch der Regierungsparteien noch im Sommer erledigt sein. Ansonsten gibt es bis dahin noch die Möglichkeit, bei lästigen Anrufen einfach aufzulegen. |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich April 2009 |
Amberg. |
Leitfaden für die Altersvorsorge. Trotz der Finanzkrise 2008/09 ist es noch wichtiger die richtige Altersvorsorge zu wählen. Generell kann man immer noch behaupten, je jünger man eine Altersvorsorge auf das Rentenalter abschließt , umso effektiver kann die Rendite nach der längeren Laufzeit und bei kleineren und überschaubaren Einzahlungen, schon durch den Zinseszinseffekt, sein. Ein guter Berater klärt in einem Beratungsgespräch zur Altersvorsorge nicht nur darüber auf, ob er persönlich an bestimmte Anbieter gebunden ist, sonder erläutert auch umfassend die Eigenschaften der von ihm empfohlenen Produkte. Darauf weist auch die Initiative Altersvorsorge macht Schule hin, die unter anderem von der Bundesregierung empfohlen wird. Kosten, Pflichten des Kunden sowie -ausschlüsse sollten also Themen im Gespräch sein. Auch die Vergütung, die der Berater vom Anbieter möglicherweise für einen Vertragsabschluss bekommt, gehöre mit auf den Tisch. Dieser und andere Tipps stehen im "Checkheft Altersvorsorge - Der Verbraucherleitfaden zum passgenauen Vertragsabschluss". Darin erklären die Experten, welche Ansprüche Kunden an den Vermittler haben und wie sich Produkteempfehlungen bewerten lassen. Das Checkheft (Bestellnummer A844) gibt es kostenlos beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information/Publikation/Redaktion, 53107 Bonn, mit 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz unter Telefon: 01805 / 151510 |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich April 2009 |
I-F-O Eigenbericht: In Zeiten der internationalen Bankenkrise kann man auch für die Häuslebauer etwas positives erkennen. Wenn eine dementsprechende Bonität für einen Hausbau spricht, so kann man derzeit auch mit günstigen Hypothekenzinsen rechnen, da der europäische Leitzins gesenkt wurde und dadurch auch der Geldmarkt für die Banken sich etwas günstiger darstellt. Wir haben eine Internetadresse entdeckt, welche Ihnen eventuell bei günstigen Bauzinsen helfen könnte. Natürlich können wir keine Garantie auf ein erfolgreiches Abschlussgespräch garantieren, jedoch anschauen kostet nichts. Auszug aus der Internetadresse: Baufinanzierung: Wir vergleichen, Sie sparen! Interhyp durchleuchtet für Sie die Baugeld-Angebote von über 100 Banken, Sparkassen und Bausparkassen deutschlandweit. Ob Eigentumswohnung, Haus oder Grundstück - wir suchen die beste Immobilienfinanzierung für Sie. Interhyp ist Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen. Unsere Spezialisten beraten Sie individuell und unabhängig am Telefon oder persönlich vor Ort in einer unserer Niederlassungen. Bereits über 500.000 Menschen haben bei der Baufinanzierung mit uns viel Zeit und Geld gespart. |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich März 2009 |
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Az: B1 KR 27/07. |
Krankenfahrten erhalten wieder größere Prioritäten. Chronische Kranke können möglicherweise damit rechnen, dass ihr Arzt ihnen wieder häufiger Krankenfahrten auf Kosten ihrer Krankenkasse verordnet. Denn das Bundessozialgericht in Kassel gab in einem Grundsatzurteil einer Patientin recht, die damit die Übernahme der Kosten erstritt, wie die in Baierbrunn bei München erscheinende Zeitschrift "Diabetiker Ratgeber" (Ausgabe 1/2009) berichtet. Die Frau mussste einmal in der Woche zu einer speziellen LDL-Cholesterin-Behandlung zu einer 60 Kilometer entfernten Ambulanz reisen. Die Krankenkasse der Frau weigerte sich, die Fahrten zu zahlen- mit der Begründung, für eine Fahrtkostengewährung seien mindestens zwei Behandlungen pro Woche erforderlich. Die Richter waren dagegen der Ansicht, dass für die Kostenübernahme vor allem entscheidend sei, wie lang die Behandlung insgesamt erfolgen müsse. |
Januar 2009 |
Werteliste zur Hausratsversicherung genauer erstellen. Verbraucherschützer empfehlen beim Abschluss einer Hausratversicherung das Erstellen einer sogenannten Werteliste. Mieter müssen dabei weniger auflisten als Eigentümer. Denn die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gegenstände - ein Kühlschrank, Herd oder gleich eine ganze Einbauküche - gehören laut Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamberg nicht dazu. Dasselbe gelte für eine Spülmaschine, die der Vermietr bereit gestellt hat. "Mieter sind laut dem Versicherungsrecht nur verantwortlich für die Dinge , für die sie Gefahr tragen" - und das ist nur ihr Eigentum, so der Referent. |
Januar 2009 |
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Versicherung bei Geschäftsreisen. Wer vom Chef ins Ausland geschickt wird, ist am Arbeitsplatz und auf den damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen zeitlich befristeten Auftrag handelt. Wird der Arbeitnehmer dagegen ausschließlich für den Auslandseinsatz eingestellt, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden, rät die VBG. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Weitere Info siehe links. |
2008 |
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Versicherer muss bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezielt fragen. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es jetzt an den Versicherern , gezielt nach eventuellen Vorerkrankungen zu fragen. Was das Unternehmen zu fragen vergisst , kann im Nachhinein nicht mehr zulasten des Antragstellers ausgelegt werden. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.. Hintergrund ist das neue Versicherungsvertragsgesetzt, das seit dem Jahresbeginn 2008 gilt. |
.2008 |
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Inkasso-Forderung genau prüfen. Eine Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen bereitet Empfängern häufig Angst. Viele Inkassodienste machen nach Angaben von Verbraucherschützern aber Forderungen geltend, denen kein gültiger Anspruch zugrunde liegt. Daher sollte die Forderung vor Zahlung immer genau geprüft werden. Es sage zum Beispiel nichts über die Rechtmäßigkeit einer Forderung, wenn dem Schreiben ein Formular für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beiliegt, so die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Ein solches Formular sei im Internet erhältlich. |
2008 |
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Im Winter Gehstock überprüfen. Senioren müssen ihre Gehstöcke besonders im Winter regelmäßig überprüfen. Sind die Gummifüße an den Stöcken abgenutzt, besteht gerade bei Schnee und Eis eine erhöhte Rutschgefahr. Darauf weisen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDN) in Berlin und die Aktion Das sichere Haus (DSH) in Hamburg hin. Auch Schuhspikes können in der kalten Jahreszeit vor Stürzen schützen. Sie besitzen Hartmetallnägel für das Gegen auf Eis und gröbere Stollen auf der gesamten Lauffläche für Schnee. |
2008 |
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.2008 |
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Amberg. |
Folgen einer Zinserhöhung: Die Zinsanhebung der Europäischen Zentralbank (EZB) wirkt sich für die Verbraucher unterschiedlich aus. Während Kredite und Baudarlehen teuerer werden, können sich Anleger über mehr Ertrag ihrer Sparkonten freuen. Die Banken reichen die höheren Zinssätze aber nur teilweise und mit zeitlicher Verzögerung an die Kunden weiter. Sparguthaben: Sparern und Anlegern bringt die Erhöhung Vorteile - vor allem wenn die EZB auf weitere Zinsanhebungen zusteuert. Bei Sparzinsen ist das Tempo der Anpassung noch oben aber langsamer. Festgeld und Sparbriefe erhalten ein Zinsplus. Kredite: Für Schulden müssen Verbraucher künftig höhere Zinsen zahlen. Die Banken und Sparkassen ziehen üblicherweise schnell nach erhöhen die Sätze für Dispo-, Überziehungs- und Ratenkredite. Anleihen: Die Kurse und Renditen von Anleihen sind Marktpreise und hängen nicht unmittelbar vom Leitzins ab. Allerdings spiegeln sich in den Renditen von Staatsanleihen die Erwartungen der Anleger - unter anderem mit Blick auf die Inflation - wider. Für die zehnjährige Bundesanleihe ist die Rendite in den vergangenen Monaten 2007 gestiegen. Baukredite: Für Häuslbauer sind die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt entscheidend. Sie können, müssen aber nicht unbedingt mit dem Leitzins steigen. Immobilienkäufer, die einen Vertrag mit variabler Verzinsung abgeschlossen haben, müssen sich auf höhere Zinsen einstellen. Die langfristigen Hypothekenkredite werden dagegen, je nach abgeschlossener Laufzeit - derzeit max. 15 Jahre - , weiter günstig bleiben. D.h. In einer Niedrigzinsphase sind lange feste Zinsverträge zu empfehlen und bei einer Hochzinsphase nimmt man eher den variablen Zins, da man bei einer Leitzinssenkung an dem besseren Zinssatz profitieren kann. Die Tilgungssätze (als zusätzliche Belastung) von 1 - 3 % könnten dadurch auch von den jeweiligen Leitzinsen abhängig gemacht werden! |
Recherchen der I-F-O Redaktion Herbert Olbrich Dezember 2007 |
Versicherung zahlt nicht immer bei Tierunfällen. Wenn ein Reh auf der Landstrasse ins Auto läuft, muss die Teilkasko den Schaden in der Regel begleichen. Auf einen Schaden durch einen streunenden Hund oder einer Katze triftt diese Regel aber nicht zu, erläutert der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Denn die Standart-KFZ-Versicherung zahlt nur für Schäden durch Haarwild - also durch Rehe, Feldhasen oder Wildschweine. Schäden durch andere Tiere lassen sich nur gegen Aufpreis versichern. |
2007 |
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Krankenkasse benachrichtigen. Damit das Konzo nicht ins Soll gerät, sollten frisch Geschiedene sofort ihre Krankenkasse benachrichtigen. Denn mit dem Zugang der Scheidungsunterlagen endet die Familienversicherung, erläutert der Bund der Versicherten in Hhenstedt-Ulzburg. Wer sich erst mehrere Monate später meldet, muss die ausstehemden Beiträge mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Schlag zahlen. Denn die Beiträge müssen nicht erst dann gezahlt werden, wenn der Neuantrag gestellt wird, sondern vom Scheidungstermin an. Die Experten raten daher, am besten gleich nach Erhalt des Scheidungsurteils einen Termin mit der Krankenkasse zu vereinbaren. |
.2007 |
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Amberg |
Einige allgemeine Angebote um KFZ-Versicherungen zu vergleichen: Trotzdem ist es ratsam für den jeweiligen Typ bei Ihrem Versicherer noch ein Einzelangebot einzuholen, da es vorkommen kann dass das einzelne Versicherungsaufkommen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen können. Beachten Sie auch die allgemeinen jährlichen Kündigungszeiten oder z.B. Kündigungsmöglichkeiten bei Erhöhungen der Prämien. Auch bei Fahrzeugwechseln gibt es andere Regelungen. www.Zurich-Connect.de www.du-direkt.de www.Vergleiche-kostenfrei.info www.FinanceScout24.de www.hannoversche-direkt.de |
(I-F-O Redaktion) September 2007 |
Coburg Landgericht Coburg (Az. 22 O 463/06) |
Konto: Ehefrau haftet für Gatten Wenn Ehegatten ein gemeinsames Girokonto haben, muss der eine für die Schulden aufkommen, die der andere verursacht hat. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg nach Angaben vom Freitag eine Frau zur Zahlung von knapp 8400 Euro an die Bank verurteilt. Das Konto, über das beide verfügungsberechtigt waren ("Oder-Konto"), wies ein Minus auf, als die Eheleute sich trennen. Weil beim Mann nichts zu holen war, verklagte die Bank die Frau. Diese wandte ein, die Schulden habe ihr Ehemann durch Barabhebungen, Leasingraten für das Auto sowie Kosten für eine Busführerschein verursacht. Das Landgericht gab jedoch der Bank recht. Diese habe einen Überziehungskredit gewährt. Bei einem Gemeinschaftskonto hafteten alle Kontoinhaber für die Rückzahlung, so sie die finanzielle Situation der Familie kennen. |
2007 |
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft |
Versicherung gegen Hochwasser Bei Hochwasser-Schäden können sich Versicherte nicht auf ihre Hausratversicherung verlassen. In solchen Fällen helfe nur eine Elementarschadenversicherung, erklärt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein). Die gebe es aber nicht in Hochwasserrisikogebieten, in denen jedes Jahr Hochwasser drohen. Denn die Versicherer könnten sich aussuchen, wen sie versichern wollen.. Grundsätzlich seien in der Elementarschadenversicherung zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen und Erdbeben abgedeckt, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. |
2007 |
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
Zeckenbissklausel bei Versicherungen Besitzer einer privaten Unfallversicherung sollten eine Zeckenbiss-Klausel in die Police aufnehmen lassen. Bislang wurden Zeckenbisse von den Versicherungen in der Regel nicht als Unfall eingestuft. Manche Anbieter hätten ihre Regelungen dahingehend jedoch geändert, so Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. |
2007 |
Bemessung des Warenwertes Hausrat Haftpflicht |
Bei Schadenversicherung zwischen Hausrat und Haftpflicht auf Bemessungsgrenze achten! Bei Schadenversicherungen sollten Versicherte auf unterschiedliche Bemessungen des Warenwertes achten. Während die Haftpflichtversicherungen bei der Erstattung den Zeitwert eines Produktes ansetzt, wird bei der Hausratversicherung der Neuwert einer Ware zu Grunde gelegt. Laut Auskunft vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Hausrat versicherung trage die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Produktes gleicher Art und Güte. Bei der Haftpflichtversicherung werde der aktuelle Zeitwert eines Produktes berechnet. |
2007 |
(Az.: 6 U 62/06) |
Wildunfälle melden. Autofahrer sollten einen Zusammenstoß mit Wild auch der Polizei melden. Unterlassen sie das, riskieren sie unter Umständen ihren Versicherungsschutz. Das berichtet die in München erscheinende Zeitschrift "NJW-Rechtssprechungsreport" (Ausgabe 12/ 2006) unter Hinweis auf eine Beschluss des Berliner Kammergerichtes. Nach dem Richterspruch ist es dabei unerheblich, ob es sich um Eigen- oder Fremdschäden handelt . Das Gericht wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kaskoversicherung ab. In den allgemeinen Versicherungsbestimmungen war festgelegt worden, dass bei einem Wildschaden ab 150 Euro auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen müsse. |
2007 |
Bemessung des Warenwertes Hausrat Haftpflicht |
Bei Schadenversicherung zwischen Hausrat und Haftpflicht auf Bemessungsgrenze achten! Bei Schadenversicherungen sollten Versicherte auf unterschiedliche Bemessungen des Warenwertes achten. Während die Haftpflichtversicherungen bei der Erstattung den Zeitwert eines Produktes ansetzt, wird bei der Hausratversicherung der Neuwert einer Ware zu Grunde gelegt. Laut Auskunft vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Hausrat versicherung trage die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Produktes gleicher Art und Güte. Bei der Haftpflichtversicherung werde der aktuelle Zeitwert eines Produktes berechnet. |
Februar 2007 |
Deutscher Rentenversicherungsbund |
Renteninformationen überprüfen. Rentenversicherte sollten nach Erhalt der Renteninformation sofort den Versicherungsverlauf überprüfen. In dem Schreiben sind alle Zeiten aufgelistet, die für die gesetzliche Rente angerechnet werden, sagte Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin dem dps / gms-Themendienst.Neben sämtlichen Beitragszahlungen werden auch die Schulzeit und das Studium berücksichtigt. Das gilt auch für die Phasen der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Außerdem gibt es nach Renate Thiemann zufolge Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Gegebenenfalls werden auch Wehr- und Zivieldienst aufgeführt. Bei Fehlen oder Lücken sollten sich die Versicherten sofort an ihren Versicherungsträger wenden, der auf den Informationen genannt wird. Fehlen Ausbildungszeiten, können Nachweise wie Schul- oder Abschlusszeugnisse nachgereicht werden. Das Original könnte bei der Servicestelle der Rentenversicherungsträger vorgelegt werden. Es reiche aber auch aus eine beglaubigte Kopie zu schicken. |
..2006 |
Deutscher Rentenversicherungsbund |
Renteninformationen überprüfen. Rentenversicherte sollten nach Erhalt der Renteninformation sofort den Versicherungsverlauf überprüfen. In dem Schreiben sind alle Zeiten aufgelistet, die für die gesetzliche Rente angerechnet werden, sagte Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin dem dps / gms-Themendienst.Neben sämtlichen Beitragszahlungen werden auch die Schulzeit und das Studium berücksichtigt. Das gilt auch für die Phasen der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Außerdem gibt es nach Renate Thiemann zufolge Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Gegebenenfalls werden auch Wehr- und Zivieldienst aufgeführt. Bei Fehlen oder Lücken sollten sich die Versicherten sofort an ihren Versicherungsträger wenden, der auf den Informationen genannt wird. Fehlen Ausbildungszeiten, können Nachweise wie Schul- oder Abschlusszeugnisse nachgereicht werden. Das Original könnte bei der Servicestelle der Rentenversicherungsträger vorgelegt werden. Es reiche aber auch aus eine beglaubigte Kopie zu schicken. |
.2006 |
Amberg |
In jungen Jahren von staatlicher Förderung profitieren. Mit kleinen Schritten Eigenkapitalaufbauen - Schritt für Schritt ins Eigenheim. Die meisten jungen Menschen wissen, wie sie später leben und wohnen möchten. Das eigene Haus steht bei etwa 80 Prozent der 18 - 34 jährigen auf der Wunschliste ganz oben. Wer rechtzeitig mit dem Sparen beginnt, dem fällt es später leichter, seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. "Der Bausparer ist zum Beispiel das geeignete Instrument, um bereits mit kleinen monatlichen Beträgen ein solides finanzielles Polster aufzubauen", wissen die Experten der Bausparkassen. Zusätzlich unterstützt der Staat Sparer mit geringem Einkommen wie Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger mit der Wohnungsbauprämie. Sparen mit Bonus. Je eher der Schritt in Richtung Eigenheim unternommen wird, desto schneller lässt sich der Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen: "Starten statt warten" lautet die Devise. Der Staat hilft beim Sparen: Ab dem 16. Lebensjahr haben Bausparer Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Voraussetzung ist, dass ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro derzeit beträgt. Die meisten Schüler, Studenten und Auszubildenden können also fest damit damit rechnen. Sparleistungen bis zu 512 Euro werden mit 8.8 Prozent gefördert, das sind rund 45 Euro Zuschuß pro Jahr. Solides Guthaben. Auch viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamer Leistung ( VL) auf das Bausparkonto. Diese Betragen bis zu 40 Euro monatlich, also 480 Euro im Jahr. Zusammen mit kleinen eigenen regelmäßigen Sparbeträgen (und gelegentlichen Geldgeschenken zum Geburtstag oder zu Weihnachten) lässt sich so in wenigen Jahren ein solides Guthaben bilden. Zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs oder -baus sollten mindestens 20 Prozent der Investitionssumme angespart sein. Von unserer Seite empfiehlt sich noch ein zusätzliches bestimmtes Ansparermodell der DKM von nur 50.- Euro im Monat, mit einer Verzinsungsmöglichkeit von 7% / Jahr. Ein der Ansparsumme entsprechendes Agio wird fällig, ist aber wie bei vielen Anlagemöglichkeiten nicht verloren, sondern wird am Ende der selbst zu bestimmenden Anlagezeit selbst zu bestimmen und wird dann nach derzeitigem Stand wieder zugerechnet. Die Anlagezeit kann von mind. 5 bis zu 20 Jahren selbst bestimmt werden. Dazu kommen derzeit noch 30 % Firmenüberschußanteile mit dazu. Hervorragend ist mit diesem speziellen Sparinstrument die Zinseszinsberechnung! Möglich wären also 2 Sparverträge, einmal mit einer kurzen überschaubaren Laufzeit von vielleicht 8 - 10 Jahren, um sich zusätzlich zum Immobilienwunsch freies Kapital zu schaffen und zum zweiten eine Laufzeit von 20 Jahren zur zusätzlichen hochrenditlichen Altersvorsorge. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Kapitalertragssteuer jedes Jahr beim Finanzamt wieder zurückzuholen, wenn Sie über ein bestimmtes Einkommen (und das ist zum Durchschnitt sehr hoch angesetzt) nicht übersteigen. Wenn Sie über diese Sparform (auch nur Einmalzahlung schon ab 1000.- Euro möglich) mehr wissen möchten schreiben Sie uns ein Fax mit Ihren Fragen : 09621 / 429533. Nun wieder zurück zum Bausparer: Ein weiterer Vorteil von Bausparverträgen sind die günstigen Darlehenszinsen. Diese stehen bereits bei Vertragsabschluss fest und ändern sich bis zur vollständigen Rückzahlung nicht. Das derzeitige noch niedrige Zinsnieau auf den Kapitalmärkten hat sich auch auf die Bauspartarife ausgewirkt, die zur Zeit attraktive Darlehenskonditionen bieten. Mit einem Bausparvertrag können sich Bauherren und Käufer die günstigsten Zinsen von heute für die Zukunft sichern, so die Finanzexperten. Feststehende Darlehenszinsen bis zur letzten Rate - das ist der klassische Vorteil des Bausparens im Gegenteil zu einem variablen Zinssatz eines freien Immobiliendarlehens, denn dort wird der Zins dem allgemeinen Zinsniveau immer wieder angepasst und das könnte auch einmal die "Schmerzgrenze" erreichen. Man sollte aber trotzdem bei jeder Bausparkasse nach der "Zuteilungszeit" eines eventuell abzulösenden Bankdarlehens fragen, denn Diese differiert von Bausparkasse zu Bausparkasse und hat schon in der Vergangenheit um zwei Jahre auseinandergelegen. D.h.: Eventuell hat man zwei Jahre die teuereren Bankzinsen länger zu tragen, kann unter dem Strich "viel Geld" bedeuten. |
.2006 und Eigenergänzung |
Amberg |
Zustand des Oldtimers dokumentieren Besitzer klassischer Fahrzeuge sollten deren Zustand möglichstb genau dokumentieren. Für die Wertminderung bei Haftpflichtschäden nach einem fremdverschuldeten Unfall ist es nach Angaben der Zeitschrift "Motor Klassik" hilfreich, ein aktuelles Wertgutachten vorweisen zu können. Auch Rechnungen über Reparaturen sollten aus dem selben Grund aufbewahrt werden. Bei der Wertermittlung mit Hilfe eines Schadensgutachters orientieren sich die Versicherungen den Angaben zufolge im Zweifelsfall an einem Wertgutachten. Daher sei die Zustandsdokumentation des Klassikers wichtig. |
2006 |
Köln. (Az.: 9U 214/04 |
Fenster bei Abwesenheit schließen. Bei einem Einbruch kann ein geöffnetes Fenster den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln hervor. Danach handelt ein Wohnungsinhaber grundsätzlich grob fahrlässig, wenn er die Wohnung verlässt, das Fenster aber offen stehen lässt. Das gelte zumindest dann, wenn das Fenster leicht erreichbar ist. |
2004 |
Täglich erreichen uns bundesweit Anfragen und Aufträge per Fax- Anfrage. Diesen Auftrag können Sie vorab im Internet ausdrucken und unterterschrieben per Fax an uns zurücksenden.
Nach der Auftragserteilung stellen wir den Eintrag 14 Tage zum dem von Ihnen gelieferten Angaben kostenfrei ins Netz, damit Sie eventuelle Korrekturen noch veranlassen können. Vertretungen bauen wir zusätzl. auch immer weiter aus (siehe oben). Wir tragen auch gern Ihre Firma/Verein aus allen PLZ-Regionen bundesweit und teilweise mit den angrenzenden Ländern, nach einem Abschluss, mit in unser Internet-Branchenbuch ein - wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage oder den bereits zugesendeten Auftrag per Fax: 09621 / 429533. Auf dieser Fachseite (auch gern auf anverwandten Rubriken - als Mehrfacheintrag -, bitte mit angeben) erstellen wir dann gern für Ihre fachbezogene Firma aus allen PLZ-Gebieten Ihren Firmeneintrag- mit Top-Preisen-- denn durch neue Anklickungen allgemein, ergeben sich vieleicht auch neue Kunden aus Ihrem Branchenbereich? klick hier
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