ier ist ein Platz für Ihre Werbung reserviert. Preis für 1 Jahr 24 Euro plus gesetzl. MwSt. Empfehlungsprovision für IFO-Kunden 25% Anfrage wegen den SPAM-Mails bitte per Fax: 09621 / 429533

 

Preisliste für die Branchen-Linkliste, Eintrag unten:
Nur für bestehende IFO-Kunden: 25%-Vermittlungsprovision (als Empfehlungsmodell gedacht) möglich
Fremd- und Neukunden: Kosten für zwei Grundzeilen, 2 € / Mon. - mit Jahresvertrag 24,--€, jeweils plus gesetzl MwSt
Jede Zusatzzeile / J. 2 €, jede Verlinkung und Freischaltung zu Ihrer Internetseite 5 €.
Anfragen, wegen der anlaufenden SPAM-Mails bitte zukünftig wieder per Fax: 09621 / 429533

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KFZ-Serviceseite 2.1
Rechtstipps
zu allen Kfz und Verkehrsfragen
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In den nächsten Spalten finden Sie Sammelrubriken zum Anklicken.
Alle blau unterstrichenen Rubriken führen Sie mit einem Klick
direkt zu den anverwandten Sparten die alle mit KFZ
in Verbindung gebracht werden können.
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(soweit vorhanden) zu diesem Thema auf dieser Seite - funktionieren fast alle
wie ein Onlineshop mit Sofortbestellungsmöglichkeit
 Siehe auch generell unter dem Buchstaben A mit dem Vorlaut: Auto- .......
Im nächsten Dreierfeld finden Sie zum Anklicken noch anverwandte Rubriken. Im Übernächsten Absatz sind unsere KFZ-Serviceteile 1 - 15 nochmals besser unterteilt.
KFZ - Sachverständige - Schätzer
Motoren-Instandsetzung
KFZ-Meisterwerkstätten
Auto-Internethandel
Autobeschriftung

Gebrauchtwagen
Wohnwagen
Auto-Planen

Autofinanzierung
Auktionshäuser
Nutzfahrzeuge
 
Gabelstapler
Automobile
Transporte
Tankstellen
Autokräne

Autoverleih
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Zweiräder

Anhänger
Camping
Garagen

Caravan

Leasing
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In den Servicespalten finden Sie viele allgemeine
brachbare Tipps rund um Ihr KFZ
Ab 02. Juni 2006 werden diese Service-Spalten-KFZ mit Kategorien 1. - X., nach und nach ergänzt.
Wenn Sie noch Ideen für sinnvolle Ergänzungen für uns parat haben, schreiben Sie uns ein kurzes Fax: - D -( 0)9621 / 429533
Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Nach und nach ergänzen wir viele TIPPS für's KFZ auf dieser Seite unter den Zahlen 1. - 15.

1
Rechtstipps

Allgemeine Rechtstipps dann klicken Sie hier.
Unsere Lesertipps Klick hier
Unsere allgemeinen Sevicetipps klick hier
Rechtstipps zu KFZ auf dieser Seite
unter Punkt 1
unten
Zu 6
Technische- Neuerungen allgemein
Oberflächenbehandlungen allgemein klick hier
Erfahren Sie hier auf dieser Seite unter Punkt 6.
Zu 11
Reifen- und Saisontipps

Suchen Sie Reifenfachgeschäfte klick hier.
Vulkanisierungstechnik klick hier
Allgemeine private Tipps für
Reifen und Saison
auf dieser Seite unter Punkt 11.
Zu 2
Teilemärkte-Veteranenmarkt

An verschiedenen Terminen unter dem Jahr finden
Teilemärkte auch manchmal in Verbindung mit
Trödelmärkten und Flohmärkten statt.

Unsere Rubrik Veteranenmarkt klick hier

Die bekannten Termine werden auf dieser
Seite nach und nach ergänzt.

Zu 7
Elektonische Zusatzausstattungen

Klicke hier direkt zu anverwandten Rubriken:
Autoelektrik, Elektrofachmarkt, Baumärkte,
Reifenfachhandel, Autoersatzteile,
Automobile und Werkstätten
, Autoanlasser,
Lichtmaschinen + Anlasser, Autobatterien ,
Neuigkeiten und Tipps zu diesem Thema finden
Sie auf dieser Seite unter Punkt 7

Zu 12
Neuerungen im Verkehr

Tipps, Erfahrungen und sonstige News
sehen Sie hier auf dieser Seite
unter Punkt 12.

Zu 3
Autopflege-Vollreinigung

Direkt zur Profiautopflege dann klick hier.
Autowaschstrassen klick hier
Chemische Produkte klick hier
Allgemeine private Tipps für Autopflege auf
dieser Seite unter Punkt 3.
Zu 8
Empfehlungen für Ersatzteile

Suchen Sie Neuteile dann klick hier.
Suchen Sie Gebrauchtteile dann klick hier.
Allgemeine private Tipps für Ersatzteile auf dieser
Seite unter Punkt 8.
Zu 13
Steuertipps und Neu
Allgemeine Steuertipps dann klick hier.
Steuertipps rund ums KFZ auf
dieser Seite unter Punkt 13.
Zu 4
Oldtimer-Treffen

Besuchen und klicken Sie auf unsere Rubriken:
Oltimer, Veteranenmarkt, Raritäten
Suchen Sie auch unter Vereine, Clubs ,
Tipps zu Oltimern finden Sie hier
auf dieser Seite unter Punkt 4.

Zu 9
Hinweise auf Messen

Hinweise auf allgemeine Messen und Ausstellungen
klicken Sie hier.
Besondere Tipps zu Automessen, usw. finden
Sie auf dieser Seite unter Punkt 9.

Zu 14
Allg. Zusatzausstattungen

z.B.Kindersitze, Felle, Tiernetze, Lackierungen,
usw. finden Sie auch unter Autoersatzteile,
Baumärkte, Autotuning, Autolackiererei,
Autosattlerei, Elektrofachmärkte,
Tipps für Privat zu den Zusatzausstattungen
finden Sie auf dieser Seite unter Punkt 14.
Zu 5
Automobilclubs

Direkt zu Automobilclubs dann
klicken Sie hier .
Zur Rubrik Autoverleih klick hier.
Tipps von Automobilclubs auf
dieser Seite unter Punkt 5.
Zu 10
Autofabrikate-Treffen

Suchen Sie auch unter Oldtimer, Vereine, Clubs ,
Spezielle Automarken-Treffen finden Sie auf
dieser Seite unter Punkt 10
Zu 15
Veranstaltungen

Suchen Sie auch unter Oldtimer, Vereine, Clubs,
Veranstaltungen allgemein klicken Sie hier
Spezielle Veranstaltungen KFZ
und Zweirad
finden Sie auf dieser Seite 15

Internetadresse,
Gerichtszeichen,
Ort , usw.
Servicetexte, Berichte und Hintergründe
Bezugsquelle falls vorhanden
 
Für eventuell falsch übermittelte Daten, Inhalte oder Schreibfehler übernehmen wir keine Haftung. Unsere Serviceseiten dienen nur als Hilfestellung.
 
Eine größere Auswahl / Übersicht von Serviceberichten / Tipps
finden Sie unter Serviceseiten.

Beachten Sie bitte auch in unseren Startseiten der Buchstaben A - Z, die Fußnoten *2 ,
jeweils schon mit einer eigenen Serviceseite zu den einzelnen Gruppierungen unseren
über 1000 Rubriken, mit fast 20.000 Querverbindungen zu artverwandten Rubriken.
 
Diese "Serviceseiten 2", wie hoffentlich bald alle über 1000 Rubriken unseres ABC's,
werden je nach freier Redaktionszeit und Berichtseingang zum jeweiligen Rubrikenthemea,
kostenfrei vielleicht auch mit Ihrer Hilfe, laufend ergänzt. Sollten Sie einen interessanten Beitrag,
mit einem jeweiligen Rubrikenthema unverbindlich
für uns bereit halten, dann bitte an unsere Faxnummerm senden, so bedanken wir uns schon im voraus.
Fax: 09621 / 429533
 
     
Wenn Sie glauben Sie wären zu unrecht geblitzt worden,
so prüfen Sie ob sie nicht an geeigneter- und erlaubter Stelle halten können, fotographieren Sie den "Blitzerort" mit Datum und Uhrzeit, auch Zeuge erforderlich um das datum zu bestätigen,
sprechen eventuell mit den Beamten oder Beauftragten und machen Sie unmittelbare Zeugen ausfindig, die auch bereit sind bei einer enem eventuellen Einspruch auszusagen.
Das ganze macht aber nur Sinn, wenn Sie wirklich glauben im Recht zu sein,
sonst kann es zusätzlich sehr Lehrreich und teuer werden !
Amberg.
Sogenannte Kleinschäden nicht unterschätzen:
Oft kann auch ein Kleinschaden eine Summe von 700 - 1000 Euro schnell überschreiten.
Das entspricht oft auch der Summe, bei der die Versicherungen an ein Sachverständigen-Gutachten denken.
Wenn sie sich nicht ganz sicher sind, ob der Unfallversursacher den Schaden selbst übernimmt oder seiner eventuellen Meldepflicht bei der Versicherung nachkommt, so sollten Sie trotzdem zur Feststellung des Halters und Fahres die Polizei hinzuziehen. Denn auch wenn man den Kleinschaden privat regelt, können sich doch einige Ungereimtheiten einschleichen. Z.B. :"Der Schaden war schon vorhanden", "ich trage dafür keine Schuld", zu diesem Zeitpunkt war ich woanders", "ich habe momentan meinen Ausweis und Führerschein nicht dabei, aber Sie können mir schon vertrauen", "ich war nicht betrunken", usw.
Auf jeden Fall Zeugen notieren, Autonummer, Uhrzeit, Datum festhalten, die Schuldfrage klären, eventuell mit Foto oder Handy mehrere Bilder erstellen, von der gegnerischen Versicherung die Bearbeitungsnummer abfragen, erst einen Gutachter einschalten, wenn dazu die schriftliche Aufforderung von der gegnerischen Versicherung eintrifft. Kann auch nach Erteilung der Schadensbearbeitungsnummer per Telefon erfolgen - Sachbearbeiter mit Namen und Telefonnummer notieren!
Auf jeden Fall Ausweis- und Führerscheindaten festhalten. Auch Adresse und Telefonnumern sind wichtig.
Mit dem Unfallgegener einen Regulierungstermin schriftlich festsetzen, mit dem Hinweis, nach fruchtlosem Ablauf wird ein Gutachter oder eine Werkstatt beauftragt.
Jeder Versicherungsnehmer und Verursacher kann trotz Meldung an seine Versicherung, den Schaden innerhalb einer gewissen Frist eventuell noch selbst bezahlen ohne dass er in den Prozenten hochgestuft wird.
Man kann sich eventuell vorher von einer Werkstatt ein unverbindliches Reparaturangebot schriftlich geben lassen und dem Verursacher bzw. dessen Versicherung zusenden.
Ein Rechtsanwalt kann bei Nichterfüllung und vorheriger Ankündigung hinzugezogen werden. Dies macht dann meist einen Sinn, wenn Personenschaden zu beklagen ist, der Schaden dadurch oft sehr schnell in die Höhe schnellt und die Versicherungen oft genaue Details und Abläufe verlangen. Bei Personenschaden ist die Hinzuziehung der Polizei sehr ratsam, um auf ein dementsprechendes Protokoll zurückgreifen zu können.
Bei größeren Schäden kann die Polizei vorort die Erstmassnahmen einleiten bzw. protokollieren.
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Juni 2009
Celle / München.
(Az.: 7 U 224/07)
Undichte Kraftstoffleitung kein Verschleiß
Eine undichte Kraftstoffleitung gilt auch beieinem älteren Gebrauchtwagen nicht als normaler Verschleiß, sondern als Sachmangel. Der Käufer hat dann aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht einen Anspruch auf Entschädigung.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor, auf das der ADAC in München hinweist.
ADAC München
2008
Falschparken: Schein weg?
Stimmt es, dass man wegen stänigen Falschparkens den Führerschein
verlieren kann?

Nur im Exstremfall. Wenn ein Autofahrer nicht nur sehr oft, sondern sogar mit Vorsatz, z.B. durch
wiederholtes Falschparken an der selben Stelle, gegen Parkvorschriften verstößt, drohen höhere
Bußgelder. Da es für jedes Bußgeld ab 40 € einen Punkt in Flensburg gibt, kann hier relativ schnel
l ein hoher "Kontostand" erreicht werden. Ab 18 Punkten wird der Führerschein grundsätzlich
entzogen, weil der Fahrer damit als ungeeignet gilt.(OVG Münster Az. 16B 1237/05)
ADAC-Heft 4 / 2006
TÜV -Überziehung?
Was passiert, wenn man den TÜV auch nur einen Monat überzieht
und ist es möglich dass man dafür ein Knöllchen bekommt?
Ja. Zwar sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog für PKW erst bei einer Überschreitung
von mehr als zwei Monaten ein Verwahrnungsgeld von 15€ vor, aber die Prüfplakette ist mit
Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Eine Sicherheit, dass stets zwei Monate "Schonfrist"
gegeben werden, besteht jedenfalls nicht - so war es der Fall bei der Entscheidung des OLG
Dresden (DAR 2003,131). Übrigens: Wird der Termin zur Hauptuntersuchung mehr als acht Monate
überschritten, drohen neben 40€ Bußgeld zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
ADAC-Heft 4 / 2006