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Amberg
In jungen Jahren von staatlicher Förderung profitieren.
Mit kleinen Schritten Eigenkapitalaufbauen - Schritt für Schritt ins Eigenheim.
Die meisten jungen Menschen wissen, wie sie später leben und wohnen möchten. Das eigene Haus steht bei etwa 80 Prozent der 18 - 34 jährigen auf der Wunschliste ganz oben. Wer rechtzeitig mit dem Sparen beginnt, dem fällt es später leichter, seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
"Der Bausparer ist zum Beispiel das geeignete Instrument, um bereits mit kleinen monatlichen Beträgen ein solides finanzielles Polster aufzubauen", wissen die Experten der Bausparkassen. Zusätzlich unterstützt der Staat Sparer mit geringem Einkommen wie Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger mit der Wohnungsbauprämie.
Sparen mit Bonus.
J
e eher der Schritt in Richtung Eigenheim unternommen wird, desto schneller lässt sich der Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen: "Starten statt warten" lautet die Devise. Der Staat hilft beim Sparen: Ab dem 16. Lebensjahr haben Bausparer Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Voraussetzung ist, dass ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro derzeit beträgt. Die meisten Schüler, Studenten und Auszubildenden können also fest damit damit rechnen. Sparleistungen bis zu 512 Euro werden mit 8.8 Prozent gefördert, das sind rund 45 Euro Zuschuß pro Jahr.
Solides Guthaben.
Auch viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamer Leistung ( VL) auf das Bausparkonto. Diese Betragen bis zu 40 Euro monatlich, also 480 Euro im Jahr.
Zusammen mit kleinen eigenen regelmäßigen Sparbeträgen (und gelegentlichen Geldgeschenken zum Geburtstag oder zu Weihnachten) lässt sich so in wenigen Jahren ein solides Guthaben bilden. Zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs oder -baus sollten mindestens 20 Prozent der Investitionssumme angespart sein.
Von unserer Seite empfiehlt sich noch ein zusätzliches bestimmtes Ansparermodell der DKM von nur 50.- Euro im Monat, mit einer Verzinsungsmöglichkeit von 7% / Jahr. Ein der Ansparsumme entsprechendes Agio wird fällig, ist aber wie bei vielen Anlagemöglichkeiten nicht verloren, sondern wird am Ende der selbst zu bestimmenden Anlagezeit selbst zu bestimmen und wird dann nach derzeitigem Stand wieder zugerechnet. Die Anlagezeit kann von mind. 5 bis zu 20 Jahren selbst bestimmt werden.
Dazu kommen derzeit noch 30 % Firmenüberschußanteile mit dazu.
Hervorragend ist mit diesem speziellen Sparinstrument die Zinseszinsberechnung!
Möglich wären also 2 Sparverträge, einmal mit einer kurzen überschaubaren Laufzeit von vielleicht 8 - 10 Jahren, um sich zusätzlich zum Immobilienwunsch freies Kapital zu schaffen und zum zweiten eine Laufzeit von 20 Jahren zur zusätzlichen hochrenditlichen Altersvorsorge. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Kapitalertragssteuer jedes Jahr beim Finanzamt wieder zurückzuholen, wenn Sie über ein bestimmtes Einkommen (und das ist zum Durchschnitt sehr hoch angesetzt) nicht übersteigen.
Wenn Sie über diese Sparform (auch nur Einmalzahlung schon ab 1000.- Euro möglich) mehr wissen möchten schreiben Sie uns ein Fax mit Ihren Fragen : 09621 / 429533.
Nun wieder zurück zum Bausparer:
Ein weiterer Vorteil von Bausparverträgen sind die günstigen Darlehenszinsen. Diese stehen bereits bei Vertragsabschluss fest und ändern sich bis zur vollständigen Rückzahlung nicht. Das derzeitige noch niedrige Zinsnieau auf den Kapitalmärkten hat sich auch auf die Bauspartarife ausgewirkt, die zur Zeit attraktive Darlehenskonditionen bieten.
Mit einem Bausparvertrag können sich Bauherren und Käufer die günstigsten Zinsen von heute für die Zukunft sichern, so die Finanzexperten. Feststehende Darlehenszinsen bis zur letzten Rate - das ist der klassische Vorteil des Bausparens im Gegenteil zu einem variablen Zinssatz eines freien Immobiliendarlehens, denn dort wird der Zins dem allgemeinen Zinsniveau immer wieder angepasst und das könnte auch einmal die "Schmerzgrenze" erreichen.
Man sollte aber trotzdem bei jeder Bausparkasse nach der "Zuteilungszeit" eines eventuell abzulösenden Bankdarlehens fragen, denn Diese differiert von Bausparkasse zu Bausparkasse und hat schon in der Vergangenheit um zwei Jahre auseinandergelegen.
D.h.: Eventuell hat man zwei Jahre die teuereren Bankzinsen länger zu tragen, kann unter dem Strich "viel Geld" bedeuten.

24.07.2006
Bausparvertrag weitergeben?
Übertragung von Bausparverträgen.
Wer einen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen will, kann die Ansprüche auf das Darlehen an einen Angehörigen weiter geben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.
Eine solche Übertragung liege jedoch im Ermessen der Bausparkasse.
Zustimmung erfolgt in der Regel an Angehörige, laut Gesetz.
Die Bank stimme aber in der Regel zu, wenn der Übernehmende eine ausreichende Bonität nachweisen kann.
Einer Übertragung auf Nichtangehörige stimmen die Kreditinstitute den Angaben zufolge nur selten zu.
Als Angehörige gelten gesetzlich Ehepartner, Verlobte, Kinder und Geschwister. Die einzelnen Institute können in ihren Geschäftsbedingungen aber auch andere Regeln festlegen.
Es ist empfehlenswert daher vor Abschluss eines Vertrages sich genauestens zu informieren, wie die Konditionen für eine Übertragung lauten, also ob auch Nichtangehörige den Vertrag übernehmen können.
Mündliche Zusagen eines Vertreters von Gesellschaften zählen nicht.