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Amberg. |
Rentner dürfen derzeit nicht unbegrenzt hinzuverdienen! Auch Rentner müssen bei einem Nebenerwerb gewisse Hinzuverdienstgrenzen beachten.Wer vor Vollendung des 65. Lebensjahres etwas hinzuverdient, darf monatlich nicht mehr als 400 Euro erhalten, sonst gibt es keine Vollrente. Zweimal im Jahr darf der Betrag jedoch 800 Euro betragen, damit die Altersrente nicht gekürzt wird. Erst nach dem 65. Lebensjahr dürfen die Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Werden Nebeneinkünfte angerechnet, beträgt die Teilrente je nach Höhe des Hinzuverdienstes, ein Drittel der Vollrente. Die Grenzen für diese Stufen ermitteln sich individuell aus dem Entgelt der drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn. Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener mit 30000 Euro Jahresbruttogehalt kann in den alten Bundesländern neben einer halben Teilrente monatlich 1436,40 Euro hinzuverdienen. Genauere Auskünfte erteilen auch immer aktuell die Steuerkanzleien. |
I-F-O Redaktion Dezember 2007 |
Eslarn / Bayern |
Betrieb bezahlt Kindergartengebühr. Ein besonderes Beispiel von familienfreundlicher Unternehmenspolitik ist uns in Eslarn an der tschechischen Grenze positiv aufgefallen. Die Fa. Bauriedl aus diesem Ort (Kreis Neustadt Waldnaab) übernimmt ab 2009 für alle Kinder ihrer Mitarbeiter die Kindergartenbeiträge. Die Firma wollte damit die Doppelbelastung von Kindererziehung und Arbeit honorieren, erklärte der Chef Ludwig Bauriedl. Die einzelnen Beiträge der etwa zehn betroffenen Mütter und Väter belaufen sich monatlich auf 50 bis 100 Euro pro Kind. |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich Januar 2009 |
Frankfurt (Az.: 7Ga 238/06) |
Bei Betriebsversetzungen gibt es auch Regeln. Ein Arbeitnehmer muss eine Versetzung nicht in jedem Fall akzeptieren. Er hat das Recht darauf, dass seine privaten Lebensumstände berücksichtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt hervor, teilt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in München mit. Väter und Mütter von schulpflichtigen Kindern müssten z.B. eine kurzfristige Versetzung über Hunderte von Kilometern nicht dulden. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, nach der der Beschäftigte beliebeig versetzt werden kann. |
06.03.2007 |
LAG Rheinland-Pfalz Mainz (Az.: 4 Sa 36/06) |
Schwarzarbeit und fristlose Kündigung Die bloße Ankündigung von Schwarzarbeit rechtfertigt noch nicht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.. Vielmehr müsse der Arbeitgeber zuvor abmahnen und ihn dabei insbesondere auf die Konsequenz der fristlosen Kündigung hinweisen. Nur wenn feststehe, dass der Mitarbeiter nicht gewillt sei, sich künftig vertragsgerecht zu verhalten, dürfe auf eine Abmahnung verzichtet werden. Dass Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte nach einem Streit mit seinem Kollegen sinngemäß gesagt, er werde nur noch schwarzarbeiten, da sich damit mehr Geld verdienen lasse. Als er zu Beginn der darauf folgenden Woche nicht zur Arbeit erschien, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG befand, der Arbeitgeber habe voreilig gehandelt. |
Juli 2006 |
Erfurt (BAG) |
Umschulungsvertrag mündlich kündbar Ein Umschulungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er kann daher auch mündlich gekündigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt weist der Personalverlag in Bonn hin. Für Arbeitsverträge gilt dagegen, dass sie weder mündlich noch per Fax oder E-Mail aufgehoben werden können. Die Richter hatten einen Fall zu verhandeln, indem ein Arbietgeber eine Umschulung nach eigenen Angaben "mündlich beendet" hatte. Der Umschüler verlangte seine Weiterbeschäftigung mit dem Argument, es habe keine mündliche Beendigung gegeben, außerdem wäre eine solche formwidrig. Das BAG entschied, ein Umschulungsvertrag könne mündlich aufgehoben werden. |
.2006 |
Geführt und motiviert werden. Geführt und motiviert zu werden, ist für deutsche Arbeitnehmer die wichtigste Fähigkeit, die ein Chef beherschen sollte. Für 94 Prozent zählt diese Eigenschaft am meisten, ergab eine repräsentative Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Emnid in Bielefeld. Das teilt der Beratungsdienst "Simplify your business" in Bonn mit, der die Befragung in Auftrag gegeben hat. Am Zweitwichtigsten ist Mitarbeitern mit 70 Prozent die Fähigkeit des Chefs, Kunden zu gwewinnen und an das Unternehmen zu binden. Nach Ansicht von 53 Prozent zeichnet sich ein guter Chef dadurch aus, dass er die Finanzen im Griff hat. Für 39 Prozent ist ein gutes Zeitmanagement ein unverzichtbares Merkmal eines guten Vorgesetzten. |
26.06.06 |
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Belege für Werbungskosten stets sorgfältig sammeln. Arbeitnehmer sollten Belege über Werbungskosten immer sorgfältig sammeln und beim Finanzamt einreichen. Darauf weist das DSG Institut Steuern & Recht in Fürth hin. Eine entsprechende Quittung führt nicht nur bei der Einkommensteuer zur Steuerminderung, sondern auch bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag. |
26.06.06 |
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Urlaubsantrag...... Der Arbeitgeber kann einen bereitsgenehmigten Urlaub nicht annulieren. Das geht nur, wenn "dringende betriebliche Gründe" einer Abwesenheit des Mitarbeiters entgegenstehen. Darauf weist der Fachverlag Recht und Führung hin. Grundsätzlich sei der Urlaub gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren |
(dpa Nov. 2005) |
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Viele Tipps und Urteile finden Sie zum Themea "Öffentlicher Dienst" unter: |
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Urlaubsantrag...... Der Arbeitgeber kann einen bereitsgenehmigten Urlaub nicht annulieren. Das geht nur, wenn "dringende betriebliche Gründe" einer Abwesenheit des Mitarbeiters entgegenstehen. Darauf weist der Fachverlag Recht und Führung hin. Grundsätzlich sei der Urlaub gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren |
Nov. 2005) |
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Versicherung bei Geschäftsreisen. Wer vom Chef ins Ausland geschickt wird, ist am Arbeitsplatz und auf den damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen zeitlich befristeten Auftrag handelt. Wird der Arbeitnehmer dagegen ausschließlich für den Auslandseinsatz eingestellt, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden, rät die VBG. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Weitere Info siehe links. |
April 2008 |
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Überstunden ohne jegliche Klauseln die rechtliche Regel. Klauseln in Arbeitsverträgen, nach denen es für Überstunden pauschal und ohne Einschränkung kein zusätzliches Geld gibt, gelten nicht. Soche Klauseln findet man vor allem in älteren Arbeitsverträgen häufig. Sätze die generell Ansprüche der Arbeitnehmer einscränken wie "Sämtliche Überstunden sind durch das Gehalt abgegolten", seien unwirksam, erläutert Fachanwalt Jobst-Huertus Bauer. Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 (Paragraph 305 ff BGB) würden solche Klauseln zunehmend weniger verwendet. "Viele Arbeitgeber haben das in ihren alten Verträgen aber stehen lassen", sagt der Arbeitsrechtsexperte des Deutschen Anwaltvereins. Schreibt die Klausel einen bestimmten Anteil von Überstunden ohne Entgelt fest, sei das in Ordnung. Wo die Grenze verläuft, hänge auch von der Position des Arbeitnehmers und der Gehaltshöhe ab. Bei durchschnittlichen vergleichbaren Arbeitsstellen mit einer Wochenarbeitszeit um 40 Stunden und einem Gehalt ab derzeit 3000 Euro brutto, seien zehn Prozent Überstunden nicht zu beanstanden. Wenn so schriftlich vereinbart, müssen die vier zusätzlichen Stunden nicht extra vergütet werden. Nicht einig seien sich die Arbeitsrechtler allerdings, wenn die Stundenzahl deutlich höher ist - etwa 20 Prozent (unterschiedliche Urteile - meist zu gunsten des Arbeitnehmers). Klauseln ohne jede zeitliche Einschränkung sind dagegen - vor den Arbeitsgerichten - nicht wirksam. |
April 2008 |
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Amberg |
Überstunden. Lassen sich geleistete Überstunden nicht durch Freizeitausgleich abbauen, können Mitarbeiter die Auszahlung der Überstunden verlangen. Im Zweifelsfall müssen sie ihre Ansprüche nachweisen, so der Fachverlag für Produktion und Technik in Bonn. Der Nachweis müsse darlegen, dass die Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus geleistet wurden. Außerdem sei nachzuweisen, dass die zusätzlichen Arbeitsstunden angeordnet oder betriebsnotwendig waren und durch die unmittelbare Leitung billigend in Kauf genommen wurden. Anmerkung der I-F-O Redaktion: Es kann eventuell es schon was nützen, wenn sie sich die notwendigen Überstunden , als klare Überstunden, abzeichnen lassen, bzw. schriftlich auf das Überstundenproblem mit einfachem Einschreiben, oder Gegenzeichnung, hinweisen. Auch persönliche Aufzeichnungen von Kollegen abgezeichnet, oder wenn keine Arbeitszeitstempeluhr vorhanden ist, können auch Schließprotokolle im schlimmsten Fall von einem Arbeitsgericht angefordert werden. Es gelten aber auch hier Verfalljahre, in den meisten Fällen drei Jahre ! Auch die Berufsgenossenschaften sind für die Einhaltung der geregelten Arbeitszeiten mit zuständig. Auch Gewerkschaften, soweit man Mitglied ist, können eventuell weiterhelfen. In Betrieben mit Betriebsräten ist erst ein Gang zu dessen Zuständigkeit ratsam. Besser ist immer eine einvernehmliche und schriftliche Regelung vorher mit dem Arbeitgeber, das kann viel Verdruss, Ärger und Nerven ersparen. |
April 2008 |
München. BFH (Az:VII R 48 / 07) |
Bewirtung auch für Arbeitnehmer absetztbar. Arbeitnehmer , die im Namen ihrer Firma Gäste bewirten, können die Kosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Dabei müssen sie auch nicht die Namen der bewirteten Personen angeben, heißt es in einem bekannt gegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Damit gaben die obersten Finanzrichter einem ehemaligen Bundeswehrgeneral Recht. Zu seinem Abschied in den Ruhestand gab es einen großen Empfang im Ofiziersheim. Die Gäste aßen und tranken für gut 1000 Euro, die Bundeswehr hatte aber nur 600 Euro für das Fest bereitgestellt. Der scheidende General ließ sich nicht lumpen und zahlte die fehlenden 400 Euro aus eigener Tasche. Wie nun der BFH entschied, kann der Ex-General diese Ausgaben in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen. |
August 2008 |