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Kartensperren im Notfall - EC- und Kreditkarten, - SIM-Karten von Handyanbietern, -
Elektronische Mitarbeiterausweise,

95 % aller Banken (nur noch nicht die Postbank) beteiligt sich an der an der bundesweiten zentralen Sperr-Notrufnummer für EC- und Kreditkarten. Im Jahr 2008 wurden 830000 verlorene oder gestohlene Karten gemeldet -
19% mehr als noch im Vorjahr.
Auch die SIM Karten einiger Handyanbieter und elektronische Mitarbeiterausweise mancher Unternehmen sind bereits unter dieser Nummer gelistet. Eine schnelle Sperre verhindert oft illegale Abhebungen und Missbrauch!

I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
April 2009
Amberg.
Was ist oft das Geheimnis von ausgezeichneten Unternehmen?
Zunächst betrachten alle diese Unternehmen überraschender Weise ihre Kunden nicht mehr als Könige sondern als Kaiser.
Diese Firmen legen alle sehr viel Wert auf "Kundennähe". Das drückt sich oft so aus, dass man den "Stammkunden" persönlich anschreibt, wieder die "alten" Geburtstagskarten verschickt, Treuerabatte anbietet oder manchmal sogar zu Betriebsfesten mit all den Mitarbeitern
(z.B. in einem Zelt) einlädt, um den Firmenkontakt zu intensivieren.
Viele Firmen machen den Fehler eine Unsumme für Neukundengewinnung auszugeben, was ja mit einem gewissen Bugett absolut wichtig ist, j
edoch ein gewonnener zufriedener "Stammkunde" empfiehlt "sein" Unternehmen zehn mal weiter, ohne größere Betriebskosten.
Auch im Dienstleistungsgewerbe ist es genauso wichtig, nicht nur die Prospektflut auszuweiten, sondern den persönlichen Kontakt und sei es nur ein kleiner Gruss, niemals über längere Zeit abreißen zu lassen.
Viele Firmen gehen auch dazu über z.B. ihre Ausstellungshalle oder den Betrieb, nicht mehr nur als "Tag der offenen Tür" zu präsentieren, ist inzwischen am abklingen, sondern mit besonderen Events, z.B. für Kinder oder mit angesehenen musikalischen Darbietungen, in etwa halbjählichem Abstand mit wechselnden Aufwartungen zu wiederholen. Somit spricht man auch verschiedene Verbraucherschichten gleichsam an.
Solche Events gehen jedoch ins leere, wenn nicht ein Unternehmen trotzdem mit hervorragenden Leistungen und Service immer wieder brillieren kann.
Der Kunde möchte auch gern Referenzen und Gütesiegel sehen. Dazu ist auch eine Darstellung im Internet in der heutigen Zeit unbedingt Pflicht,
da sich der Kunde "anonym" und zu jeder Tages- und Nachtzeit ein gewisses Bild über den Betrieb machen kann.
Die Seele jedes Betriebes und das beste Kapital sind und bleiben jedoch die Mitarbeiter.
Nur ein einziger unzufriedener Mitarbeiter verdirbt nicht nur seine Kollegen, sondern ist in seiner Freizeit bestimmt auch "nicht untätig".
Deswegen ist es gerade in der heutigen Zeit unerlässlich , seine Mitarbeiter immer auf den neuesten Stand der Ausbildungsmöglichkeiten zu halten.
Ein zu großer Firmendruck erzeugt immer Gegenaggressionen. Ein richtiges Mittelmass erzeugt ein "Wirgefühl".
Dabei sind natürlich auch die Firmenmanager heute groß gefordert. Es nützt oft nichts, den theoretischen schulischen betriebswirtschaftlichen Aspekt
in alle kleinen Details umzusetzen zu wollen, vielmehr ist Innovativität von allen Seiten derzeit das Schlagwort für alle guten Betriebe gefordert.
Die Mitarbeiter wollen heute nicht mehr den patriarcharen Betriebsstil, jedoch auch ganz gewiss nicht den Digtatorischen.
Das gesunde Mittelmass ist heute von den guten Managern gefordert.
Ob in der Kundenbetreuung, Neuentwicklung, Neuvorstellungen oder bei den motivierten Mitarbeitern gilt mehr denn je der Leitspruch:
"Tue Gutes und spreche offen darüber". In welcher Form auch immer z.B. Kunden, Mitarbeiter und Medien.
Ein Lob und ein Lächeln ist oft die billigste Betriebsinvestition!
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Juni 2008

Amberg.
Bertriebswirtschaft aus der rosaroten Brille betrachtet.
Ma ist immer der Meinung ein kleines Unternehmen erwirtschaftet kleine Gewinne und ein Mittel- oder
Großbetrieb dementsprechend größere Einkünfte.
Ist absolut nicht immer richtig, denn ein Betrieb wird nach dem Jahresgewinn nach Steuer beurteilt.
Das scheinbare Ergebnis mag bei "gesund geführten" Betrieben durchaus möglich sein. Dazu stehen
jedoch die verschiedensten Faktoren zu Buche. Anszuführen währen da vor allem eine gute Auftragslage,
hervorragende Leistung oder Produkte und nicht zu vergessen ein absolut gut ausgebildeter und loyialer Mitarbeiterstab.
Wenn diese Grundeckpunkte vorhanden sind, dann gilt es immer noch das innere Management in der
jetzigen Zeitentwicklung straff zu führen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch die Kunden- vor allem
die Stammkunden durch ein "völlig gewandeltes" Verhalten zu verschrecken.
Nicht selten geraten jedoch Unternehmen aufgrund von Zahlungsausfällen selbst in eine wirtschaftliche
Schieflage. Dazu ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
Ein holländisches Busunternehmen hatte sich mehrmals mit einem Bus bei mir im Hotel eingemietet
und auch sofort alle Leistungen über jeweils drei Tage beglichen. So einen guten Kunden möchte man
natürlich nicht verlieren.
Als dann dieses Busunternehmen mit zwei Bussen wieder gebucht hatte, unterrichtete mich der
Reiseführer nach dem einchacken, dass die Firma als "Stammkunde" dieses Mal auf Rechnung
bezahlen würde.
Es kam was kommen musste, das Unternehmen war in Holland schon fast pleite, Rechnungen wurden
natürlich nie überwiesen. Eine Klage für diesen Betrag von ca. 11.000 DM war in Holland aussichtslos.
Um diesen Ausfall von 11.000 DM zu verkraften, wären ca. 100.000 DM Mehrumsatz nötig gewesen,
um den Verlust auszugleichen.
Bei Firmen mit noch weitaus geringeren Erwirtschaftungen nach Steuer, kann der "Schaden" eventuell
noch viel höher ausfallen und katastrophale Folgen nach sich ziehen.
Es ist ja bekanntlich trotzden nicht möglich diesen Umsatz kurzfristig auszugleichen!
Dies kann gravierende Folgen für den Betrieb bedeuten. Nicht selten müssen Notentlassungen, sogar
von guten Mitarbeitern vorgenommen werden oder auch dringende Investitionen zur besseren
Konkurenzfähigkeit müssen zurückstehen. Somit wurde durch den Zahlungsausfall schon eine
Dreifachschädigung herbeigeführt.
Ganz zu schweigen, dass das Unternehmerrisiko, auch z.B. Aktionäre, mindestens für die Zeit der
wirtschaftlichen Gesundung, fast leer oder dezimiert ausgehen.
Das widerum schwächt das die Bonität des gesamten Betriebes.
Das mag auch der Grund dafür sein, dass Grossbetriebe trotz gutem Wirtschaftsergebnis
"auf Nummer sicher gehen" möchten und noch zusätzliche Einsparungen, auch vorsorglich, anstreben.
Bei guten Betrieben wird dann meistens auch ein einvernehmlicher Kompromiss mit Betriebsrat und
Mitarbeitern gesucht.
Deswegen gehen größere Betriebe immer öfter dazu über ein sogenanntes Forderungsmanagement
einzusetzen.
Die Aufgaben reichen dann z.B. von einer sorgfältigen Prüfung von Neukunden, bis zum "langsamen
jedoch verträglichen Abbau" von Restschulden der Stammkunden.
So hart es klingt, jedoch bei größerem Auftragsvolumen ist es zum Beispiel sehr wichtig, bei Neukunden,
oft bis in das Detail vorzuarbeiten. Z.B. Geburtsdatum (für die Pfändung der Rentenanwartschaften), Informationseinholung bei Auskunfteien, eine "menschlich vor allem aber betrieblich orientierte"
"Mahnabteilung zu besetzen, damit eventuelle Verzugskosten die oft knappe Kalkulationsmarche nicht
zu sprengen.
Dazu ist ein Buch als Standartwerk vom Autor Stöber erschienen, dass über 80 Forderungsmöglichkeiten
und wie man ihnen richtig begegnet , im Buchhandel oder Internethandel erhältlich.
Seit 2002 hat der Gesetzgeber eine umfassende Reform des BGB erlassen. Insbesondere wurden darin
weite Teile des Kauf- und Werksvertragsrechts inklusive der Gewährleistungspflichten, der Verjährung,
der Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses, sowie die Einbeziehung wichtiger Verbraucherschutzrechte,
neu geregelt.
Auf diese Situation sollten sich die Unternehmen in den Geschäftsbedingungen bzw. AGB's eventuell
durch einen Fachanwalt beraten lassen, um den möglichen Ausfallschäden zu begegenen.
Z.B. ist bei einer Kundeninsolvenz von entscheidender Bedeutung, ob der Gläubiger als Lieferant einen
sogenannten verlängerten bzw. erweiterten Eigentumsvorbehalt vereinbart hat.
Gläubiger die ihre AGB's richtig angepasst hatten, konnten teilweise auch voll befriedigt werden.
Garantien für einen Zahlungsausfall gibt es nicht und ist nie ganz zu verhindern, jedoch eine
dementsprechende gute Vorbereitung hilft eventuell einen größeren Schaden vom Betrieb abzuhalten.
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Mai 2008
AG Münster
(Az.: 4 Ca 1279/05)
Qualifizierung auch bei Behinderten
Auch bei Schwerbeschädigten muss zur Einstellung eine nötige Qualifikation gegeben sein. Eine Diskriminierung
im Rahmen einer Stellenausschreibung liegt nicht vor,
wenn der Arbeitgeber für seine Entscheidung gegen den Schwerbeschädigten Gründe hat, die nicht auf die Behinderung bezogen sind. Dies hat das Arbeitsgericht
in Münster in seinem Urteil klargestellt. Wichtig bei der Überprüfung eines Diskriminierungsvorwurfes sei allein
der nachprüfbare Inhalt der Stellenausschreibung,
betont Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins. Erfülle die Bewerbung die geforderten Qualifikationen nicht, habe der Arbeitgeber das Recht,
dem Schwerbeschädigten einen qualifizierten Bewerber vorzuziehen. Der Arbeitgeber sei auch nicht verpflichtet
den Schwerbeschädigten zu einem
Vorstellungsgespräch einzuladen. Im vorliegenden Fall hatte ein Schwerbeschädigter gegen einen Arbeitgeber auf Einstellung geklagt, obwohl er keine geforderten
Qualifikationen nachweisen konnte.

Oktober 2006
LAG Rheinland-Pfalz
Mainz
(Az.: 4 Sa 36/06)
Schwarzarbeit und fristlose Kündigung
Die bloße Ankündigung von Schwarzarbeit rechtfertigt noch nicht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters.
Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Vielmehr müsse der Arbeitgeber zuvor abmahnen und ihn dabei insbesondere auf die Konsequenz der fristlosen Kündigung hinweisen.
Nur wenn feststehe, dass der Mitarbeiter nicht gewillt sei, sich künftig vertragsgerecht zu verhalten, dürfe auf
eine Abmahnung verzichtet werden.
Dass Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte
nach einem Streit mit seinem Kollegen sinngemäß gesagt, er werde nur noch schwarzarbeiten, da sich damit
mehr Geld verdienen lasse. Als er zu Beginn der darauf folgenden Woche nicht zur Arbeit erschien, kündigte
ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG befand, der Arbeitgeber habe voreilig gehandelt.

Juli 2006
Erfurt
(BAG)
Umschulungsvertrag mündlich kündbar
Ein Umschulungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er kann daher auch mündlich gekündigt werden.
Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt weist der Personalverlag in Bonn hin.
Für Arbeitsverträge gilt dagegen, dass sie weder mündlich noch per Fax oder E-Mail aufgehoben werden können.
Die Richter hatten einen Fall zu verhandeln, indem ein Arbietgeber eine Umschulung nach eigenen Angaben "mündlich beendet" hatte.
Der Umschüler verlangte seine Weiterbeschäftigung mit dem Argument, es habe keine mündliche Beendigung gegeben, außerdem wäre eine solche formwidrig. Das BAG entschied, ein Umschulungsvertrag könne mündlich aufgehoben werden.

06.2006
  Amerikanische Firmen überwachen zunehmend die Internetaktivitäten ihrer Mitarbeiter.
Nahezu jeder dritte Firma in Amerika wird überprüft. Grund dafür ist die günstige Überwachungssoftware
für ungefähr 10$. Sicher auch bald in Deutschland zu erhalten. Sprechen Sie jedoch vorher mit ihren Mitarbeitern.
 
  Teure Trödelei „Pünktlichkeit“ im Wiederholungsfall
3 Minuten zu spät , Abmahnung möglich
PRESSEBERICHT
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  Privatgespräche am Arbeitsplatz
können als Betrug eingestuft werden
PRESSEBERICHT
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www.teilzeit-info.de
Gehaltsrechner kostenlos
vom Bundesministerium für Arbeit auf CD-Rom oder im Internet unter: Programm „Netto-Klick
 
  Vielleicht die bessere Variante für "Geringfügig-Beschäftigte"
Gehaltstabellen für die ab 01.04.2003 geltenden neuen Regelungen für die "400 € Jobs"
finden Sie in den Unterrubriken
der ikk, AOK,
Unter Umständen kann ein geringfügig Beschäftigter von 401 - 800 Euro , mehr zu mehr Effektivität angespornt werden, ist Kranken- und Rentenversichert und für den Betrieb kann es sogar eine bessere
"Lohnkostenabrechnung" ergeben. Somit sind beide Seiten eventuell besser bedient.
Lassen Sie sich von Ihrer Steuerkanzlei gut beraten!
 
 
Forscher sehen das Internet nicht als Ersatz sondern als Ergänzung der Medien.
Zu diesem Ergebnis gelangten die Internetforscher auf der 4. Jahrestagung der GOR ( German Online Resaerch Konferenz) an der Georg-August-Universität
in Göttingen.
Das Internet hat sich als Ergänzung von einer Unternehmerkommunikation zu einer leistungsfähigen Handelsplattform entwickelt. GOR ( German Online Resaerch Konferenz)
an der Georg-August-Universität in Göttingen.
 
So sind z.B. die im TV eingeblendeten- oder in den Zeitungswerbungen zusätzlichen Internetadressen, nach Bestätigung von
„älteren“ Internetbetreibern immer mehr  eine volle Belebung im Handelsvolumen und bei Vergabe von Aufträgen.
GOR
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 an der Georg-August-Universität in Göttingen.
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Vorsorge bei Gesunheit der Mitarbeiter zahlt sich aus.
Unternehmen könne einer Studie zufolge auch finanziell davon profitieren, wenn sie sich frühzeitig um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter kümmern.
"Unternehmen halten für jeden Dollar oder Euro, den sie für Präventionsmaßnahmen ausgeben, drei zurück",
fasst Harald Schmidt zusammen, der Leiter der Geschäftsbereichs Healthcare bei der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) in Frankfurt.
Der wachsende Wohlstand in den Industrie- und Schwellenländern werde in den kommenden Jahren zu einem dramatischen Anstieg der chronischen Erkrankungen führen.
Die ökonomischen Folgen seien gravierend: "Bis 2015 werden schätzungsweise dreizehn Prozent der globalen Wirtschaftsleistung durch die Folge von
Wohlstandskrankheiten verloren gehen, wenn Investitionen in die Gesundheitsprävention nicht deutlich steigen", sagte Schmidt.
Im Jahr 2004 habe der Anteil der Präventionsausgaben an den gesamten Gesundheitsausgaben der OECD - Staaten lediglich bei drei Prozent gelegen.
Dabei seien die volkswirtschaftlichen Kosten durch chronische Krankheiten eneorm : auf Unternehmerebene durch steigende Fehlzeiten und die dauerhafte
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer.

23.02.2007
  Ergänzung zu diesem Bericht:
Dieser Bericht "spricht mir direkt aus der Seele".

Nachdem ich bereits vor ca. 40 Jahren eine Ausbildung bei der Fa. Siemens erfahren durfte, habe ich diese positiven Erfahrungen von der Fa. Siemens ins Leben als Arbeitgeber, wenn es möglich war , mitgenommen.
Die Fa. Siemens hat z.B. schon sehr bald in den Nachkriegsjahren, für wenig Beitrag von den Mitarbeitern, in eigene Sportcenter oder Erholungsheime für Mitarbeiter investiert. Das hat nicht nur die Gesundheit , sondern auch die kollegiale Mentalität unter den Mitarbeitern gefördert. Denn ca. ein Drittel des Lebens verbringt der Mensch bei der Ausbildung und bei der Arbeit.
Nicht umsonst ist bei der Fa. Siemens, trotz ebenfalls gestiegenem allgemeinen Leistungsdruck, die Zahl der internen Verbesserungsvorschläge und Erfindungen der Mitarbeiter mit am höchsten, von fast allen Grossindustrien.
Das Zauberwort heißt "Motivation" nicht nur durch eine leistungsgerechte Bezahlung, sondern liegt auch an der Kunst des Arbeitgebers, ein"Wirgefühl" zu vermitteln.
Als ich selbst vor ca. 12 Jahren in Bulgarien ein Werk mit ca. 140 Mitarbeitern als leitender Direktor übernommen habe um den Aufbau nach "westlichem Muster" umzubauen, habe ich zuallererst, neben den betrieblichen Aufgaben, die Toilettenanlagen gerichtet, einen Firmensportplatz geschaffen,
Dächer repariert und wöchentlich einen verbilligten Einkauf von Konsumgütern im Werk eingerichtet.
Um die Ausschußzahlen zu minimieren wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, die dann bei guter Leistung eine überdurchschnittliche Prämie auf dem Monatskonto vorfinden konnten. Die anfängliche Umstellung der Firmenstruktur, gegenüber der früheren "komunistischen Arbeitsweise",
hat mir bestimmt nicht nur Freunde beschert, jedoch ohne "Geben und Nehmen" funktioniert es bekanntlich nirgends.
Umso unverständlicher sind mir Berichte aus dem Einzelhandel , bei denen angestellte Mitarbeiter ohne Lohnausgleich bis zu 70 Stunden in der Woche arbeiten, mehr Gewichts-Material (die Zahlen bewegen sich im Tonnenbereich) in die Verkaufsregale einsortieren als ein Bauarbeiter, und die zuständigen Kontroll-Institutionen verschließen manchmal wegen der momentanen Arbeitssituation teilweise die Augen.
Frage: Bleibt da noch Spielraum für Motivation, Freizeit, Familie und Gesundheit oder setzt man doch mehr auf "frische Nachrücker, nach der "Ein- oder Ausarbeitungsphase" ?
Eigenbericht
I-F-O
23.02.2007
Amberg

Die klassischen Weihnachtsfeiern "Stille Nacht" werden immer öfter durch Bertriebsfeiern "Weihnachts-Event-Charakter " ersetzt.
Immer öfter wird eine Weihnachtsfeier zu einer "Betriebsversammlung" mit besonderem Charakter.

Der Grund dürfte darin liegen, dass auf der einen Seite der interne Firmen-Stress und der überregionale Firnendruck unterm Jahr fast keinen Spielraum mehr läßt , sich im gemeinsamen Firmenkreis oder in den einzelnen Abteilungen , trotzdem das "Wir-Gefühl" gerade in der heutigen Zeitentwicklung teilweise so auszuprägen wie zu früheren Firmenzeiten , in der die Globalisierung noch eine untergeordnete Rolle gespielt hat.

Eine Weihnachtsfeier gibt den Kollegen , Freunden und dem Führungsteam die Gelegenheit das Jahr Revue passieren zu lassen. Für manche ist es nur eine Pflichtübung, für andere eine willkommene Gelegenheit Erfahrungen auszutauschen, den Firmenfreundeskreis wieder einmal zu pflegen oder auch eine willkommene Gelegenheit firmenseits für Auszeichnungen besondere Leistungen anzusprechen.
Die Meinungsforscher haben eigentlich nicht überraschend herausgefunden, dass ein gut motiviertes Personal auch in "schlechteren Betriebszeiten" mehr zu Kompromissen bereit ist. Nicht selten konnten dadurch auch Kündigungen durch interne für alle Mitarbeiter vertretbare und faiere Regelungen umgangen werden.
Denn einer guten Firma liegt mit Sicherheit auch nichts daran, gute Fachkräfte die jahrelang loyial zur Firma standen, leichtfertig an Konkurenten zu verlieren oder in die Arbeitslosigkeit zu entlassen.
Bei dem enorm gewachsenen Verdrängungswettbewerb kann aber auch hier nicht mehr alleine auf diese Punkte gezählt werden.
Die Kehrseite zeigt allerdings, dass bei einer wirtschaftlichen Erholung , die vielleicht vorzeitig entlassenen Mitarbeiter plötzlich an allen Ecken und Enden fehlen.
Also könnte man davon ausgehen, dass eine gut vorbereitete Betriebs-Weihnachtsfeier auch eine Weichenstellung für die kommende Entwicklung eines"Wir-Betriebes" für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichsam sehr wichtig sein kann.
Waren es noch bis vor ein paar Jahren Rahmenveranstaltungen wie ein z.B. Kegelabende, so üben sich Firmenchefs immer öfter mit einem kulinarischen Verwöhnabend in der Gastronomie oder im Hotel, Wellnesshotel, überraschender Leistungsprämieen, gleichstellener Verlosung, Bustransfer zu Weihnachtsmärkten oder besonderen Überraschungsevents während der Weihnachtfeier.
Grössere Bertriebe haben auch schon ein Winterzelt im Betriebsgelände angegliedert, laden Kunden und Mitarbeiter zu einem kurzweiligen Beisammensein und verbinden somit z.B. Neuprdukte und mehrere Interessen.
Ein Frankfurter Bertrieb hatte z.B. im letzten Jahr eine originale rollende Spielbank angagiert. Jeder Mitarbeiter bekam einen "Chip-Einsatz" von 200 Euro. Die ersten drei Mitarbeiter mit der "höchst erwirtschafteten Summe" wurden unbenommen von der "verdienten Höhe" mit Geldpreisen bedacht.
Auch die Gastronomen bieten nicht mehr nur noch ein gutes Essen, sondern bieten ihrerseits bereit Vorschläge zu Eventprogrammen.
Doch neben dem Freizeitfaktor sind Weihnachtsfeiern auch ein Beitrag zur Pflege des Unternehmens-oder der Vereinskultur.
Führungskräfte können kaum bei einer anderen Gelegenheit die Wertschätzung und Anerkennung eindrucksvoller wiedergeben.
"Schwänzen" einer Weihnachtsfeier gilt in Führungskreisen als sehr unhöflich und beeinflusst nicht selten die Denkungsart für die Zukunft.
Bei Handwerks- und Mittelbetrieben ist nach einer Umfrage der gemütlichere Teil in "Freizeitkleidung" mehr bevorzugt, als bei nicht gewerblichen Mitarbeitern. Auch darauf sollten vielleicht für die schönen Bertriebs-Stunden von den Führungskräften die richtige Mischung ausgewählt werden. Wenn keine Kleidung vorgegeben ist, so kann man immer davon ausgehen, dass eine Betriebsfeier mit besonderenm Anlass, schon aus dem Anstandsempfinden heraus, mit besserer Kleidung immer gut ankommt.
Die Chefs waren auch gut beraten, wenn Sie sich Vorschläge und Anregungen aus der Belegschaft vorher eingeholt hatten, um damit einer späteren Kritik schon im Vorfeld zu begegnen.
Laut einer jüngsten Umfrage beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband waren im letzten Jahr die Gastronomen bei der Reservierung von Weihnachtsfeiern, nicht nur durch interne Angebotsänderungen und erweitertes Serviceangebotes, zufrieden bis sehr zufrieden.
Z.B. auch durch Verpflichtung und vorheriger Absparache, einer Musikgruppe die in den Ansprüchen und in angepasster Lautstärke zum Rahmen der Veranstaltung passte.
War man noch 2003 - 2005 mit einer kurzen Resevierung noch nicht zu spät gekommen, ist es nicht nur wegen der spürbaren Konjunkturbelebung , sondern auch wegen des Umdenkens auf Führungsebene für die Gestaltung einer
"Besonderen-Bertrieblichen -Weihnachtsfeier", nicht mehr zu früh sich über die Ausführung und den Zielort rechtzeitig Gedanken zu machen.

I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
07.10.2007
Berlin.
Steuerfrei.
Weihnachtspräsente für Geschäftspartner oder Kunden müssen nicht immer versteuert werden. Überswchreitet der Wert nicht den Nettowert von 35 Euro, kann die Gabe als Betriebsausgabe beim Fiskus geltend gemacht werden, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Voraussetzung ist, dass das Geschenk nachweislich "betrieblich veranlasst" und der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Bei Unternehmern mit Umsätzen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist auf den Bruttowarenwert von 35 Euro abzustellen. Pro Kunde oder Geschäftspartner kann der Betrag im Kalenderjahr außerdem nur einmal geltend gemacht werden. Eigenen Angestellten darf der Chef Geschenke bis zu einem Wert von 40 Euro machen, auch mehrfach in Jahr.
Ergänzender Bericht
AZ Dezember 2007

(weitere Tipps rund um Weihnachten finden Sie unter "Weihnachts-Besonderheiten)

www.vbg.de/versicherungsschutz
Versicherung bei Geschäftsreisen.
Wer vom Chef ins Ausland geschickt wird, ist am Arbeitsplatz und auf den damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen zeitlich befristeten Auftrag handelt. Wird der Arbeitnehmer dagegen ausschließlich für den Auslandseinsatz eingestellt, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden, rät die VBG. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Weitere Info siehe links.

April 2008
 
Diese Berichte werden je nach interessantem Zuliefermaterial und Zeitfenster
nach und nach ergänzt