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Kartensperren im Notfall - EC- und Kreditkarten, - SIM-Karten von Handyanbietern, - Elektronische Mitarbeiterausweise, 95 % aller Banken (nur noch nicht die Postbank) beteiligt sich an der an der bundesweiten zentralen Sperr-Notrufnummer für EC- und Kreditkarten. Im Jahr 2008 wurden 830000 verlorene oder gestohlene Karten gemeldet - 19% mehr als noch im Vorjahr. Auch die SIM Karten einiger Handyanbieter und elektronische Mitarbeiterausweise mancher Unternehmen sind bereits unter dieser Nummer gelistet. Eine schnelle Sperre verhindert oft illegale Abhebungen und Missbrauch! |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich April 2009 |
Amberg. |
Was ist oft das Geheimnis von ausgezeichneten Unternehmen? Zunächst betrachten alle diese Unternehmen überraschender Weise ihre Kunden nicht mehr als Könige sondern als Kaiser. Diese Firmen legen alle sehr viel Wert auf "Kundennähe". Das drückt sich oft so aus, dass man den "Stammkunden" persönlich anschreibt, wieder die "alten" Geburtstagskarten verschickt, Treuerabatte anbietet oder manchmal sogar zu Betriebsfesten mit all den Mitarbeitern (z.B. in einem Zelt) einlädt, um den Firmenkontakt zu intensivieren. Viele Firmen machen den Fehler eine Unsumme für Neukundengewinnung auszugeben, was ja mit einem gewissen Bugett absolut wichtig ist, j edoch ein gewonnener zufriedener "Stammkunde" empfiehlt "sein" Unternehmen zehn mal weiter, ohne größere Betriebskosten. Auch im Dienstleistungsgewerbe ist es genauso wichtig, nicht nur die Prospektflut auszuweiten, sondern den persönlichen Kontakt und sei es nur ein kleiner Gruss, niemals über längere Zeit abreißen zu lassen. Viele Firmen gehen auch dazu über z.B. ihre Ausstellungshalle oder den Betrieb, nicht mehr nur als "Tag der offenen Tür" zu präsentieren, ist inzwischen am abklingen, sondern mit besonderen Events, z.B. für Kinder oder mit angesehenen musikalischen Darbietungen, in etwa halbjählichem Abstand mit wechselnden Aufwartungen zu wiederholen. Somit spricht man auch verschiedene Verbraucherschichten gleichsam an. Solche Events gehen jedoch ins leere, wenn nicht ein Unternehmen trotzdem mit hervorragenden Leistungen und Service immer wieder brillieren kann. Der Kunde möchte auch gern Referenzen und Gütesiegel sehen. Dazu ist auch eine Darstellung im Internet in der heutigen Zeit unbedingt Pflicht, da sich der Kunde "anonym" und zu jeder Tages- und Nachtzeit ein gewisses Bild über den Betrieb machen kann. Die Seele jedes Betriebes und das beste Kapital sind und bleiben jedoch die Mitarbeiter. Nur ein einziger unzufriedener Mitarbeiter verdirbt nicht nur seine Kollegen, sondern ist in seiner Freizeit bestimmt auch "nicht untätig". Deswegen ist es gerade in der heutigen Zeit unerlässlich , seine Mitarbeiter immer auf den neuesten Stand der Ausbildungsmöglichkeiten zu halten. Ein zu großer Firmendruck erzeugt immer Gegenaggressionen. Ein richtiges Mittelmass erzeugt ein "Wirgefühl". Dabei sind natürlich auch die Firmenmanager heute groß gefordert. Es nützt oft nichts, den theoretischen schulischen betriebswirtschaftlichen Aspekt in alle kleinen Details umzusetzen zu wollen, vielmehr ist Innovativität von allen Seiten derzeit das Schlagwort für alle guten Betriebe gefordert. Die Mitarbeiter wollen heute nicht mehr den patriarcharen Betriebsstil, jedoch auch ganz gewiss nicht den Digtatorischen. Das gesunde Mittelmass ist heute von den guten Managern gefordert. Ob in der Kundenbetreuung, Neuentwicklung, Neuvorstellungen oder bei den motivierten Mitarbeitern gilt mehr denn je der Leitspruch: "Tue Gutes und spreche offen darüber". In welcher Form auch immer z.B. Kunden, Mitarbeiter und Medien. Ein Lob und ein Lächeln ist oft die billigste Betriebsinvestition! |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich Juni 2008 |
Amberg. |
Bertriebswirtschaft aus der rosaroten Brille betrachtet. Ma ist immer der Meinung ein kleines Unternehmen erwirtschaftet kleine Gewinne und ein Mittel- oder Großbetrieb dementsprechend größere Einkünfte. Ist absolut nicht immer richtig, denn ein Betrieb wird nach dem Jahresgewinn nach Steuer beurteilt. Das scheinbare Ergebnis mag bei "gesund geführten" Betrieben durchaus möglich sein. Dazu stehen jedoch die verschiedensten Faktoren zu Buche. Anszuführen währen da vor allem eine gute Auftragslage, hervorragende Leistung oder Produkte und nicht zu vergessen ein absolut gut ausgebildeter und loyialer Mitarbeiterstab. Wenn diese Grundeckpunkte vorhanden sind, dann gilt es immer noch das innere Management in der jetzigen Zeitentwicklung straff zu führen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch die Kunden- vor allem die Stammkunden durch ein "völlig gewandeltes" Verhalten zu verschrecken. Nicht selten geraten jedoch Unternehmen aufgrund von Zahlungsausfällen selbst in eine wirtschaftliche Schieflage. Dazu ein Beispiel aus eigener Erfahrung: Ein holländisches Busunternehmen hatte sich mehrmals mit einem Bus bei mir im Hotel eingemietet und auch sofort alle Leistungen über jeweils drei Tage beglichen. So einen guten Kunden möchte man natürlich nicht verlieren. Als dann dieses Busunternehmen mit zwei Bussen wieder gebucht hatte, unterrichtete mich der Reiseführer nach dem einchacken, dass die Firma als "Stammkunde" dieses Mal auf Rechnung bezahlen würde. Es kam was kommen musste, das Unternehmen war in Holland schon fast pleite, Rechnungen wurden natürlich nie überwiesen. Eine Klage für diesen Betrag von ca. 11.000 DM war in Holland aussichtslos. Um diesen Ausfall von 11.000 DM zu verkraften, wären ca. 100.000 DM Mehrumsatz nötig gewesen, um den Verlust auszugleichen. Bei Firmen mit noch weitaus geringeren Erwirtschaftungen nach Steuer, kann der "Schaden" eventuell noch viel höher ausfallen und katastrophale Folgen nach sich ziehen. Es ist ja bekanntlich trotzden nicht möglich diesen Umsatz kurzfristig auszugleichen! Dies kann gravierende Folgen für den Betrieb bedeuten. Nicht selten müssen Notentlassungen, sogar von guten Mitarbeitern vorgenommen werden oder auch dringende Investitionen zur besseren Konkurenzfähigkeit müssen zurückstehen. Somit wurde durch den Zahlungsausfall schon eine Dreifachschädigung herbeigeführt. Ganz zu schweigen, dass das Unternehmerrisiko, auch z.B. Aktionäre, mindestens für die Zeit der wirtschaftlichen Gesundung, fast leer oder dezimiert ausgehen. Das widerum schwächt das die Bonität des gesamten Betriebes. Das mag auch der Grund dafür sein, dass Grossbetriebe trotz gutem Wirtschaftsergebnis "auf Nummer sicher gehen" möchten und noch zusätzliche Einsparungen, auch vorsorglich, anstreben. Bei guten Betrieben wird dann meistens auch ein einvernehmlicher Kompromiss mit Betriebsrat und Mitarbeitern gesucht. Deswegen gehen größere Betriebe immer öfter dazu über ein sogenanntes Forderungsmanagement einzusetzen. Die Aufgaben reichen dann z.B. von einer sorgfältigen Prüfung von Neukunden, bis zum "langsamen jedoch verträglichen Abbau" von Restschulden der Stammkunden. So hart es klingt, jedoch bei größerem Auftragsvolumen ist es zum Beispiel sehr wichtig, bei Neukunden, oft bis in das Detail vorzuarbeiten. Z.B. Geburtsdatum (für die Pfändung der Rentenanwartschaften), Informationseinholung bei Auskunfteien, eine "menschlich vor allem aber betrieblich orientierte" "Mahnabteilung zu besetzen, damit eventuelle Verzugskosten die oft knappe Kalkulationsmarche nicht zu sprengen. Dazu ist ein Buch als Standartwerk vom Autor Stöber erschienen, dass über 80 Forderungsmöglichkeiten und wie man ihnen richtig begegnet , im Buchhandel oder Internethandel erhältlich. Seit 2002 hat der Gesetzgeber eine umfassende Reform des BGB erlassen. Insbesondere wurden darin weite Teile des Kauf- und Werksvertragsrechts inklusive der Gewährleistungspflichten, der Verjährung, der Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses, sowie die Einbeziehung wichtiger Verbraucherschutzrechte, neu geregelt. Auf diese Situation sollten sich die Unternehmen in den Geschäftsbedingungen bzw. AGB's eventuell durch einen Fachanwalt beraten lassen, um den möglichen Ausfallschäden zu begegenen. Z.B. ist bei einer Kundeninsolvenz von entscheidender Bedeutung, ob der Gläubiger als Lieferant einen sogenannten verlängerten bzw. erweiterten Eigentumsvorbehalt vereinbart hat. Gläubiger die ihre AGB's richtig angepasst hatten, konnten teilweise auch voll befriedigt werden. Garantien für einen Zahlungsausfall gibt es nicht und ist nie ganz zu verhindern, jedoch eine dementsprechende gute Vorbereitung hilft eventuell einen größeren Schaden vom Betrieb abzuhalten. |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich Mai 2008 |
AG Münster (Az.: 4 Ca 1279/05) |
Qualifizierung auch bei Behinderten Auch bei Schwerbeschädigten muss zur Einstellung eine nötige Qualifikation gegeben sein. Eine Diskriminierung im Rahmen einer Stellenausschreibung liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber für seine Entscheidung gegen den Schwerbeschädigten Gründe hat, die nicht auf die Behinderung bezogen sind. Dies hat das Arbeitsgericht in Münster in seinem Urteil klargestellt. Wichtig bei der Überprüfung eines Diskriminierungsvorwurfes sei allein der nachprüfbare Inhalt der Stellenausschreibung, betont Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins. Erfülle die Bewerbung die geforderten Qualifikationen nicht, habe der Arbeitgeber das Recht, dem Schwerbeschädigten einen qualifizierten Bewerber vorzuziehen. Der Arbeitgeber sei auch nicht verpflichtet den Schwerbeschädigten zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Im vorliegenden Fall hatte ein Schwerbeschädigter gegen einen Arbeitgeber auf Einstellung geklagt, obwohl er keine geforderten Qualifikationen nachweisen konnte. |
Oktober 2006 |
LAG Rheinland-Pfalz Mainz (Az.: 4 Sa 36/06) |
Schwarzarbeit und fristlose Kündigung Die bloße Ankündigung von Schwarzarbeit rechtfertigt noch nicht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor. Vielmehr müsse der Arbeitgeber zuvor abmahnen und ihn dabei insbesondere auf die Konsequenz der fristlosen Kündigung hinweisen. Nur wenn feststehe, dass der Mitarbeiter nicht gewillt sei, sich künftig vertragsgerecht zu verhalten, dürfe auf eine Abmahnung verzichtet werden. Dass Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte nach einem Streit mit seinem Kollegen sinngemäß gesagt, er werde nur noch schwarzarbeiten, da sich damit mehr Geld verdienen lasse. Als er zu Beginn der darauf folgenden Woche nicht zur Arbeit erschien, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG befand, der Arbeitgeber habe voreilig gehandelt. |
Juli 2006 |
Erfurt (BAG) |
Umschulungsvertrag mündlich kündbar Ein Umschulungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er kann daher auch mündlich gekündigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt weist der Personalverlag in Bonn hin. Für Arbeitsverträge gilt dagegen, dass sie weder mündlich noch per Fax oder E-Mail aufgehoben werden können. Die Richter hatten einen Fall zu verhandeln, indem ein Arbietgeber eine Umschulung nach eigenen Angaben "mündlich beendet" hatte. Der Umschüler verlangte seine Weiterbeschäftigung mit dem Argument, es habe keine mündliche Beendigung gegeben, außerdem wäre eine solche formwidrig. Das BAG entschied, ein Umschulungsvertrag könne mündlich aufgehoben werden. |
06.2006 |
Amerikanische Firmen überwachen zunehmend die Internetaktivitäten ihrer Mitarbeiter. Nahezu jeder dritte Firma in Amerika wird überprüft. Grund dafür ist die günstige Überwachungssoftware für ungefähr 10$. Sicher auch bald in Deutschland zu erhalten. Sprechen Sie jedoch vorher mit ihren Mitarbeitern. |
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Teure Trödelei „Pünktlichkeit“ im Wiederholungsfall 3 Minuten zu spät , Abmahnung möglich |
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Privatgespräche am Arbeitsplatz können als Betrug eingestuft werden |
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Gehaltsrechner kostenlos vom Bundesministerium für Arbeit auf CD-Rom |
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Vielleicht die bessere Variante für "Geringfügig-Beschäftigte" Gehaltstabellen für die ab 01.04.2003 geltenden neuen Regelungen für die "400 € Jobs" finden Sie in den Unterrubriken der ikk, AOK, Unter Umständen kann ein geringfügig Beschäftigter von 401 - 800 Euro , mehr zu mehr Effektivität angespornt werden, ist Kranken- und Rentenversichert und für den Betrieb kann es sogar eine bessere "Lohnkostenabrechnung" ergeben. Somit sind beide Seiten eventuell besser bedient. Lassen Sie sich von Ihrer Steuerkanzlei gut beraten! |
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Forscher sehen das Internet nicht als Ersatz sondern als Ergänzung der Medien. in Göttingen. an der Georg-August-Universität in Göttingen. „älteren“ Internetbetreibern immer mehr eine volle Belebung im Handelsvolumen und bei Vergabe von Aufträgen. |
GOR
an der Georg-August-Universität in Göttingen. |
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Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen noch keine Internetseite betreiben, nutzen auch Sie für Ihrem eigenen Betrieb eine HOMEPAGE mit unseren günstigen oder einen Eintag im www.deutschlandbranchenbuch.de oder unten stehende Möglichkeiten |
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Vorsorge bei Gesunheit der Mitarbeiter zahlt sich aus. Unternehmen könne einer Studie zufolge auch finanziell davon profitieren, wenn sie sich frühzeitig um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter kümmern. "Unternehmen halten für jeden Dollar oder Euro, den sie für Präventionsmaßnahmen ausgeben, drei zurück", fasst Harald Schmidt zusammen, der Leiter der Geschäftsbereichs Healthcare bei der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) in Frankfurt. Der wachsende Wohlstand in den Industrie- und Schwellenländern werde in den kommenden Jahren zu einem dramatischen Anstieg der chronischen Erkrankungen führen. Die ökonomischen Folgen seien gravierend: "Bis 2015 werden schätzungsweise dreizehn Prozent der globalen Wirtschaftsleistung durch die Folge von Wohlstandskrankheiten verloren gehen, wenn Investitionen in die Gesundheitsprävention nicht deutlich steigen", sagte Schmidt. Im Jahr 2004 habe der Anteil der Präventionsausgaben an den gesamten Gesundheitsausgaben der OECD - Staaten lediglich bei drei Prozent gelegen. Dabei seien die volkswirtschaftlichen Kosten durch chronische Krankheiten eneorm : auf Unternehmerebene durch steigende Fehlzeiten und die dauerhafte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. |
23.02.2007 |
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Ergänzung zu diesem Bericht: Dieser Bericht "spricht mir direkt aus der Seele". Nachdem ich bereits vor ca. 40 Jahren eine Ausbildung bei der Fa. Siemens erfahren durfte, habe ich diese positiven Erfahrungen von der Fa. Siemens ins Leben als Arbeitgeber, wenn es möglich war , mitgenommen. Die Fa. Siemens hat z.B. schon sehr bald in den Nachkriegsjahren, für wenig Beitrag von den Mitarbeitern, in eigene Sportcenter oder Erholungsheime für Mitarbeiter investiert. Das hat nicht nur die Gesundheit , sondern auch die kollegiale Mentalität unter den Mitarbeitern gefördert. Denn ca. ein Drittel des Lebens verbringt der Mensch bei der Ausbildung und bei der Arbeit. Nicht umsonst ist bei der Fa. Siemens, trotz ebenfalls gestiegenem allgemeinen Leistungsdruck, die Zahl der internen Verbesserungsvorschläge und Erfindungen der Mitarbeiter mit am höchsten, von fast allen Grossindustrien. Das Zauberwort heißt "Motivation" nicht nur durch eine leistungsgerechte Bezahlung, sondern liegt auch an der Kunst des Arbeitgebers, ein"Wirgefühl" zu vermitteln. Als ich selbst vor ca. 12 Jahren in Bulgarien ein Werk mit ca. 140 Mitarbeitern als leitender Direktor übernommen habe um den Aufbau nach "westlichem Muster" umzubauen, habe ich zuallererst, neben den betrieblichen Aufgaben, die Toilettenanlagen gerichtet, einen Firmensportplatz geschaffen, Dächer repariert und wöchentlich einen verbilligten Einkauf von Konsumgütern im Werk eingerichtet. Um die Ausschußzahlen zu minimieren wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, die dann bei guter Leistung eine überdurchschnittliche Prämie auf dem Monatskonto vorfinden konnten. Die anfängliche Umstellung der Firmenstruktur, gegenüber der früheren "komunistischen Arbeitsweise", hat mir bestimmt nicht nur Freunde beschert, jedoch ohne "Geben und Nehmen" funktioniert es bekanntlich nirgends. Umso unverständlicher sind mir Berichte aus dem Einzelhandel , bei denen angestellte Mitarbeiter ohne Lohnausgleich bis zu 70 Stunden in der Woche arbeiten, mehr Gewichts-Material (die Zahlen bewegen sich im Tonnenbereich) in die Verkaufsregale einsortieren als ein Bauarbeiter, und die zuständigen Kontroll-Institutionen verschließen manchmal wegen der momentanen Arbeitssituation teilweise die Augen. Frage: Bleibt da noch Spielraum für Motivation, Freizeit, Familie und Gesundheit oder setzt man doch mehr auf "frische Nachrücker, nach der "Ein- oder Ausarbeitungsphase" ? |
Eigenbericht I-F-O 23.02.2007 |
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Amberg |
Die klassischen Weihnachtsfeiern "Stille Nacht" werden immer öfter durch Bertriebsfeiern "Weihnachts-Event-Charakter " ersetzt. |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich 07.10.2007 |
Berlin. |
Steuerfrei. Weihnachtspräsente für Geschäftspartner oder Kunden müssen nicht immer versteuert werden. Überswchreitet der Wert nicht den Nettowert von 35 Euro, kann die Gabe als Betriebsausgabe beim Fiskus geltend gemacht werden, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Voraussetzung ist, dass das Geschenk nachweislich "betrieblich veranlasst" und der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Bei Unternehmern mit Umsätzen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist auf den Bruttowarenwert von 35 Euro abzustellen. Pro Kunde oder Geschäftspartner kann der Betrag im Kalenderjahr außerdem nur einmal geltend gemacht werden. Eigenen Angestellten darf der Chef Geschenke bis zu einem Wert von 40 Euro machen, auch mehrfach in Jahr. |
Ergänzender Bericht AZ Dezember 2007 (weitere Tipps rund um Weihnachten finden Sie unter "Weihnachts-Besonderheiten) |
Versicherung bei Geschäftsreisen. Wer vom Chef ins Ausland geschickt wird, ist am Arbeitsplatz und auf den damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen zeitlich befristeten Auftrag handelt. Wird der Arbeitnehmer dagegen ausschließlich für den Auslandseinsatz eingestellt, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden, rät die VBG. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Weitere Info siehe links. |
April 2008 |
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Diese Berichte werden je nach interessantem Zuliefermaterial und Zeitfenster nach und nach ergänzt |