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für den Inhalt, z.B. Daten, Datum, Druckfehler, Namensschreibungen, Zuordnung, usw.
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Monatskalenderblatt / Promi-Geburtstage / Promi-Todestage / Namenstage / Hinweise
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Wichtige Hinweise in eigener Sache weiter unten .......

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Hinweis :
bisher 22" Infos zu wichtigen gesetzlichen Neuerungen ab 1. Januar 2013 ",
nach den Monatsaufrufen
, unten anschließend nach den Monatsaufrufen:

Achtung: Kalenderanpassungen können erst frühestens immer nach dem 07. Januar
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Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember

Zusätzlich hier auf der Startseite zu den Monaten eine neue Service-Info-seite zu wichtigen gesetzlichen Änderungen
ab 2013 :

 
Service: Allgemeine wichtige Gesetz- Änderungen
ab 01.01.2013

(Keine Haftung und Gewähr für nachstehende bisherigen neuen Angaben)
Ihre I-F-O Redaktion - Herbert Olbrich
1
Monopol der Bundesbahn seit 70 Jahren gefallen.
Fernreisebusse dürfen als Konkurrenz auf der Strasse eingesetzt werden.
Jedoch wegen dem subventionierten Nahverkehres , dürfen nur Haltestellen von mindestens 50 km
eingerichtet werden.
Allerding erhöht sich erstmals seit 1984 der jährliche Beitrag für Schwerbehinderte und die dafür jährliche Eigenbeteiligung für Bus und Bahn von 60 €uro auf 72 Euro.
Weiter gänzlich befreit bleiben allerdings: Einkommensschwache, blinde und hilflose Menschen.
2
Die 10 Euro Praxisgebühr für den Arzt und pro Quartal entfällt ersatzlos für den Patienten.
3
Die Verdienstgrenze für geringfügig bescfhäftigte Minijober steigt von 400 € auf 450 €.
Wer solch eine Beschäftigung erstmals ab 2013 ausführt, muss Rentenbeiträge abführen.
Auch Midijober können mehr hinzuverdienen, so nennt man Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone,
wird die Obergrenze der Gleitzone von 800 auf 850 Euro erhöht.
Die Untergrenze für Midijober, also in der sogenannten Gleitzone, begnnt erst ab 451 Euro !!!

Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigtem,
auf das reguläre Niveau ansteigen.
Auch müssen ab sofort verpflichtend Mini- sowie Midijober in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Damit entsteht aber auch ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistung !!!
Betroffene können sich aber auf Antrag von der Renten-Versicherungspflicht befreien lassen.
Für bereits bestehende Minijobverhältnisse (jetzt bis 450 €) werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.
Ab jetzt
In der beginnenden Gleitzone ab 451 € , hat man die Möglichkeit sich "langsam verdienstmäßig" nach oben zu arbeiten , ist auch anteilsmäßig AG und AN an den reativ geringen Abgaben beteiligt
und auch Krankenversichert !!!
Wichtig:
Vergleichen Sie genau und fragen den Steuerberater ob Sie und auch der AG - Arbeitgeber
mit dem Midijob sogar um Einiges besser fahren wie bisher !!!

4
Die GEZ-Rundfunkgebühr wird nach dem "Einwohnungsprinzip" umgestellt.
Die Zahl der Fernsehgeräte und Rundfunkempfänger spielt keine Rolle mehr.
Die bisherige Rundfunkgebühr von 17.98 € wird nun an gleichfalls für Grossfamilien, WGs oder auf Singles erhoben.
Der neue Rundfunkbeitrag berechnet sich nun nach Anzahl der Mitarbeiter.
Bei bis zu acht Mitarbeiern wird monatlich 5,99 € fällig.
Bei 100 Mitarbeiter fällt ein Betrag von 89,90 € an.
Bei 1000 Mitarbeitern 719,20 € .
Ab 20000 Mitarbeiter 3236,40 €.
Pro Betriebsstätte ist ein KFZ frei, für alle anderen Fahrzeuge kommen 5,99 € dazu.
Ausnahmen gibt es nur noch
per Antrag für HARTZ-IV-Empfängerr,Asylbewerber, Bafög-Empfäner und taub-blinden Personen.
5
GEZ-Befreiung für Landwirte:
Die Landwirte haben eine Befreiung von landwirtschaftlichen Schleppern und Arbeitsmaschinen zu verzeichnen.
Es zählen auch , wenn auf einer Hofstelle mehrere Unternehmungen angesiedelt sind, jedoch dem gleichen Inhaber zuzuordnen sind, als eine Betriebsstätte, wenn da kein Arbeitsplatz eingerichtet ist.
Gemeint sind damit z. B. Scheunen, Unterstell- oder Lagerhallen.
Landwirtschaftliche Betriebe, die Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermieten,
müssen für diese einen Rundfunkbeitrag von jeweils 5,99 € bezahlen.
Allerdings ist das erste Zimmer oder erste Wohnung pro Betriebsstätte beitragsfrei. .
6
Der Beitragssatz der Rentenversicherung sinkt
von 19,6 auf 18, 9 Prozent.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden zwar dadurch entlastet, aber der Durchschnittsverdiener
von 2600 € zahlt aber auch ca. 9 € weniger in die Rentenkasse ein.
(Also Privatvorsorge wäre hier sehr angebracht und wünschenswert)
7
Porto von Briefmarken wird erhöht
sich von 55 Cent auf 58 Cent.
Alte Briefmmarken behalten Gültigkeit, müssen jedoch mit neuen 3 Cent Briefmarken ergänzt werden-.
8
Der Beitragssatz von der Pflegeversicherung erhöht sich
von 1,95 % auf 2,05 %, bei Kinderlosen auf 2,3 % .
Diese Erhöhung ist auch vom Gesetztgeber dazu angedacht eine freiwillige Pflegeversicherung abzuschließen
und als Gegenleistung bekommt ein Versicherungsnehmer unabhängig vom Einkommen, eine Zulage von 60 Euro
zur zusätzlichen abgeschlossenen Pflegeversicherung.

9
Auch eine Erhöhung vom Pflegegeld, welche Angehörige von Demenz- und geistiger Behinderung zu Hause
betreut werden und in keiner Pflegestufe stehen, können JEDOCH im Gegenzug zu den möglichen bisherigen
200 € nur noch 120 € erhalten,
jedoch bis zu 225 € Sachbezüge beantragen.

10
Ab diesem Januar darf vman den Schornsteinfeger als Immobilienbesitzer frei wählen.
Bedingung:
Der Kaminkehrer muss im Schornsteinfeger-Register beim Bundesamt für Witschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) gelistet sein.
11
Mit den sogenannten Unisextarifen werden jetzt Männer bei Versicherungsbeiträgen bei Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge und bei Frauen in der Risikoversicherung gleichgestellt. Bisher gab es Geschlechtsunterschiede, auch wegen den unterschiedlichen Alterserwartungen.
12
Die elektronische Lohnsteuerkarte wird nicht sofort
ab dem 01. Januar zwingwnd Vorschrift, sondern kann im Laufe
des Jahres etappenweise umgestellt werden.
Arbeitgeber haben wegen der enormen Umstellungsprobleme sogar noch etwas mehr Zeit.
13
Empfänger von Hartz-IV bekommen sofort monatlich fünf bis acht Euro mehr Geld.
Der Regelsatz für Singles steigt von 374 auf 382 Euro.(+ 8 €)
Für Partner erhöht sich der Satz um acht auf 345 Euro.(+ 8 €)
Für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (+ 5 €).
Für Kinder von sieben bis vierzehn Jahren auf 255 Euro (+ 6 €).
Für Jugendliche von 15 - 18 Jahren auf 289 Euro (+ 6 €)
14
Für Landwirte mit Tierhaltung:
Ab 01. Februar können Landwirte , welche einen besonders tiergerechten Stall bauen, bis zu 40 Prozent mit Investitionszuschuß rechnen. Die Landesvereinigung für den Ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)
begrüßen natürlich die für Bayern angedachten erhöhten Fördersätze.
15
Geringe Steuersenkung für Bürger
durch eine Steigerung des Grundfreibetrages um 126 Euro,
auf gesamt 8130 Euro im Jahr.
17

KFZ-NEWS
Wichtig für alle Führerscheinbesitzer:
Alte rote oder graue Lappen waren bisher ein Leben lang gültig!
Allerspätestens ab 2033 sind dann auch diese Fahausweise dann Geschichte !
Schon ab 19. Januar 2013 ändern sich mit der Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie die alten
Fahrlizenzen Zug um Zug zu den vorgegebnen Ablauftermine.!

Alle ab dem 19.01.12 ausgestellten Fahrausweise laufen automatisch nach 15 Jahren ab und müssen rechtzeitig neu beantragt werden..
Damit soll zukünftig erreicht werden, dass Name und Passfoto auf den neuesten Stand gebracht werden.

Betroffen von der neuen Regelung sind auch automatisch Besitzer von Führerscheinen,
welche gestohelen - oder verloren werden, auch aus irgendwelchen Gründen ein neues Dokument ausgestellt
oder umgeschrieben werden müsste.

Noch wird aber damit noch kein Gesundheitscheck oder eine erneute Fahrprüfung damit notwendig,
jedoch die notwendigen Gebühren werden dann fällig.
Auch einzelne Führerscheinklassen werden EU-weit auf einen Nenner gebracht,
dies gilt aber allgemein nur für Führerscvheinbesitzer ab dem 19.01.12, nicht rückwirkend.
Vorher ausgestellte Fahr-Dokumente behalten fristgemäß ihre Gültigkeit.
Künftig können angehende Autofahrer nicht mehr automatisch mit einem Trikes fahren ,
sondern müssen zusätzlich Fahrstunden absolvieren.
Bei Anhängern für PKWs gelten auch neue Regelungen:
Allerdings reicht für die Führerscheinneulinge der Klasse B, dank vereinfachter Regeln EU-weit ohne Einschränkung die
Fahrerlaubnis auch über 750 kg, wahrscheinlich mit Eigenbremsvorrichtung,
wenn jedoch das zulässige Gesamtgewicht 3,5 t nicht überschreitet!

Mit einigen Extrafahrstunden (In der Fahrerlaubnis mit Klasse B + Sclüsselnummer 96 ergänzt)
kann dieser Wert jedoch sogar überschritten werden, auf 4,25 t Geswamtgewicht.
Diese Regelung wurde vor allen Dingen für das Ziehen von Wohnwagen angedacht.
Die Klasse BE beschränkt sich jedoch auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers auf 3,5 t.


Bei Fahrerlaubnissen von Bussen und Lastwagen

Für die LKW-Klassen C und CE steigt das Mindestalter von 18 auf 21 Jahre.
Für den Busführerschein der Klasse C das Mindestalter von 21 auf 24 Jahre.
Ausgebildete Berufskraftfahrer oder auch mit spezieller Qualifikation dürfen eventuell ausnahmsweise
früher ans Steuer !!


Für motorisierte Zweiräder gibt es ab dem 19.01.12 mehrere Änderungen zu beachten:
Der Direkteinstieg in die unbeschränkte Motorradklasse wird künftig etwas früher möglich, von 25 auf 24 Jahre.
____________________________________________________________________________________________
Genaue Daten zu den Zweirädern werden in der nächsten Zeit hier ergänzt oder Sie informieren sich vorab
auf der Seite vom ADAC oder bei den Motorradfachhändlern.

18
Betreuungsgeld gibt es ab August 2013.
Eltern können dann das Betreuungsgeld erhalten, wenn sie ihre ein bis zwei jährigen Kleinkinder zuhause betreuen.
Vorgesehen sind 2013 monatlich 100 Euro Zuschuß
und Erhöhung ab 2014 monatlich auf 150 Euro.
Auf Sozialhilfe, Kinderzuschlag und HARTZ-IV-Leistungen, wird das Betreuuungsgeld angerechnet.
Ein Ergänzungsgesetz soll in Zukunft auch sicherstellen, dass die jenigen Eltern, die sich das Betreuuungsgeld nicht
in bar auszahlen lassen, den Betrag für die private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparmodell nutzen können.

19
Ab Januar höhere Sachwertbezüge bei Essensgutscheinen:
Manche Arbeitgeber geben Essensgutscheine an ihre Mitarbeiter ab.
Ein Teil des Wertes dieser Gutscheine ist immer Steuerpfllichtig, nämlich der sogenannte Sachbezugswert.
Dieser Wert wurde von 2,87 € auf 2,93 € angehoben.
Der Wert der sogenannten Restaurantschecks kann also dementsprechend angehoben werden.
Übersteigt jedoch der der Wert des Restaurantschecks nicht mehr als 3,10 €, so ist der übersteigende Zuscvhuß
zum Mittagessen steuerfrei. Hierbei gelte eine Freigrenze von nunmehr 6,03 €.
Beispiel: beträgt der Wert des Essensgutscheins 5,oo €, so müssen nur 2,93 € geldwerter Vorteil versteuert werden.
Allerdings ab 6,03 € wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
!
20
Bootsführerscheine frei bis 15 PS:
Auch die Boothersteller erhoffen sich einen neuen Impuls vom führerscheinlosen Fahren von Booten bis zu 15 PS.
Der Bundesverband Wassersportwirtschaft schreibt, dass ca. 60 % aller Boote in Zukunft mit 15 PS Motoren ausreichend ausgestattet werden könnten. Damit könnte man Schlauchboote sowie Segeljachten bis zu acht Meter chauffieren.
Die durch die Krise arg gebeutelte Bootsindustrie erhofft sich berechtigter Weise durch die Änderung, eine enorme Ankurbelung der Bootsherstellung.
21
Neue Euroscheine ab 02.Mai 2012:
Erstmals seit Einführung der Eurowährung ab 2002 sind umfangreiche Änderungen der Euro-Geldscheine geplant
und werden auch ab dem 02.05.12 mit dem "neuen 5-Euroschein" gestartet.
Folgen sollen 2014 der 10-Euroschein, 2015 der 20-Euroschein.
Die neuen Scheine sollen es den Falschgeldherstellen besonders schwer machen die Währung nachzumachen und damit auch die sichere gemeinsame Währung stärken.
Das neue Wasserzeichen und das Hologrammband am Rand tragen ein Motiv der griechischen Mythenfigur Europa. Der aufgedruckte Wert ändert seine Farbe von smaragdgrün in ein tiefes Blau, wenn man den Geldschein bewegt.
Auch wegen der jetzt zusätzlichen Lackierung etwas dicker und auch wiederstandsfähiger.
22
Ab 01. Mai 2014 geht die neue Punkteregelung für Verkehrsteilnehmer in Flensburg über die Bühne.
Dann gibt es zwar nur noch 8 Punkte bis zum letztendlichen Führerscheinentzug.
Dafür werden aber so manche Strafen nicht mehr so hoch mit Punkten-, jedoch mit empps npfindlichen Geldstrafen hochgewertet.
Ganz herausragend fallen da z.B. die Temposünder und die Handytelefonierer am Steuer mit den Erhöhungen ins Gewicht.



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