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Berlin.
Nachhilfestunden für Kinder in besonderem Fall absetzbar.
Der Bund der Steuerzahlwer hat veröffentlicht, das Kosten für Nachhilfestunden nach einem Umzug für Kinder absetzbar sind und als Werbekosten angesetzt werden können, wenn z.B. zusätzlicher Unterricht notwendig wird, wenn in der neuen Schule weiter im Unterichtsstoff vorangeschritten ist oder andere Schwerpunkte gesetzt hat.
Für jedes Kind sind 1584 Euro geltend zu machen.
Die Aufwendungen für Nachhilfe werden jedoch nur anteilig berücksichtigt.
Kosten bis zur Hälfte -also 792 Euro - können zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Weitere Kosten bis zum Maximalbetrag von 1584 Euro werden nur noch zu 75 Prozent angerechnet.
Recherchen aus der Presse
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
März 2010
Amberg.
Reinigung der Berufskleidung steuerlich absetzbar.
Wer berufsbedingt Berufsbekleidung tragen muss, kann die Kosten für die Reinigung als Werbekoste absetzten.
Voraussetzung dafür ist, dass es sich um steuerlich anerkannte Berufskleidung wie Schutzkleidung oder uniformhafte Kleidung handelt. Koch- oder Zimmermannskluft gehören dazu. Wer ein Reinigungsunternehmen beauftragt, muss die Belege dafür aufheben.
Wer die Säuberung selbst zu Hause durchführt, dürfe die Kosten pauschal anhand bestimmter Eckwerte ermitteln. Dabei werden sowohl die Zahl der im Haushalt lebenden Personen als auch die Art des Waschganges berücksichtigt. Auch Cent-Pauschalen für Trocknen und Bügeln werden eingerechnet.
Recherchen aus dem Internet
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Juni 2009
Amberg.
"Kurz notiert" - die Einkommensteuererklärung - wenn das so einfach wäre.
Für die Steuererklärung hilft auf jeden Fall ein Steuerberater oder auch Lohnsteuerhilfen, auch kostenfreie CD's -Elster- liegen beim Finanzamt auf, auch das Internet gibt manchmal in Foren Tipps, auch online Steuererklärungen mit "Elster" sind möglich, jedoch all dieses erscheint dem Otto-Normal-Verbraucher oft wie ein grosser Gebirgszug ......
Wir haben dazu ein paar Schnelltipps gefunden, vielleicht für Manchen eine kleine Einstiegshilfe:
Das Dokument Einkommensteuererklärung besteht zunächst aus dem Mantelbogen.
Darin werden vor allem die allgemeinen Angaben erfasst. Z.B. Name, Anschrift, Familienstand und Beruf, auch die Bankverbindung ist hier notwendig, wenn man Geld zurück bekommt.
Zu den Papieren gehören dazu die die unterschiedlichen Anlagen - bis zu sieben Stück, die sich auf die jeweilige Einnahmequelle beziehen. Auf der Vorderseite stehen in der Regel die Einnahmen und auf der Rückseite die Ausgaben. Formulare dazu gibt es kostenlos beim Finanzamt.
Man kann auch die Steuererklärung auch online mit dem Computer ausfüllen und versenden. Dazu dient das elektronische Formular "Elster" (Elektronische Steuererklärung). Aus Erfahrung werden so die Steuererklärungen etwas schneller bearbeitet.
In den Buchhandlungen gibt es auch immer aktuelle Fachliteratur.
Jedoch prinzipiell sollten alle eingetragenen Einnahmen und Ausgaben mit Belegen nachgewiesen werden und auch gut einsortiert sein.
Handwerkerrechnungen, braucht als Nachweis auch eine Kontokopie, nur belegte Kosten werden anerkannt. Weitere Belege wie wie Lohnsteuerbescheinigungen, Spendenquittungen, von studierenden Kindern die Studienbescheinigungen, Belege für Arbeitsmaterial, Fortbildungskosten oder Quittungen über Bewerbungsunterlagen, usw.
Auch alles was mit Arbeit, Arbeitslosigkeit, Vorsorge, außergewöhnlichen Belastungen und Kapialeinkünften aus Vermietung und Verpachtung und was damit in Zusammenhang steht, muss mit beigefügt sein.
Nicht fehlen sollten auch Mitgliedsbeiträge, Telefonkosten, Zahnersatz oder Kuren.
Ein Azubi kann z.B. Fachbücher, Fahrtkosten zu Lehrgängen, Berufsbekleidung mit angeben.
Nach der neuen Rechtssprechung ist auch der Weg von und zu der Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer wieder ansetzbar.
Man kann auch alle diese Unterlagen "vorsortieren" und dann z.B. der Lohnsteuerhilfe oder dem Steuerberater zur Fertigstellung nach Terminabsprache erledigen lassen, dazu sollte man jedoch den Aufwand zur Entschädigung vorher vielleicht abklären.

Recherchen aus dem Internet
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
März 2009
Frankfurt / Main.

www.bvi.de/de/
investmentfonds/
steuern/abgeltungssteuer/
_rechner.html
Online-Rechner liefert vergleich bei Fonds sparen.
Ein Online-Rechner zeigt Fondssparern die Höhe des Steuerabzuges auf ihr Vermögen vor und nach der Einführung der Abgeltungssteuer. So werden zum Beispiel aus 10.000 Euro nach der derzeitigen Regelung bei einer Wertsteigerung von jährlich acht Prozent mehr als 100.000 Euro, rechnet der Bundesverband Investment und Asset Management in Frankfurt auf seiner Homepage vor.
Der Annahme liegt ein Anlagezeitraum von 30 Jahren zugrunde. Nach der neuen Besteuerung von 2009 an würden aus dieser Anlage rund 84.000 €uro. Sparer können in der Rechenhilfe die Anlagesumme, die angenommene Wertsteigerung und den Anlagezeitraum variieren.
.2008
Berlin.
Steuerfrei.
Weihnachtspräsente für Geschäftspartner oder Kunden müssen nicht immer versteuert werden. Überswchreitet der Wert nicht den Nettowert von 35 Euro, kann die Gabe als Betriebsausgabe beim Fiskus geltend gemacht werden, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Voraussetzung ist, dass das Geschenk nachweislich "betrieblich veranlasst" und der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Bei Unternehmern mit Umsätzen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist auf den Bruttowarenwert von 35 Euro abzustellen. Pro Kunde oder Geschäftspartner kann der Betrag im Kalenderjahr außerdem nur einmal geltend gemacht werden. Eigenen Angestellten darf der Chef Geschenke bis zu einem Wert von 40 Euro machen, auch mehrfach in Jahr.
r 2007

(weitere Tipps rund um Weihnachten finden Sie unter "Weihnachts-Besonderheiten)
Berlin
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL)
www.bdl-online.de
Gesundheitskosten geltend machen.
Patienten können ihre Ausgaben für Brillen, Gehilfen, Einlagen und Hörgeräte unter Umständen beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Denn steuerlich absetzbar ist grundsätzlich alles, was von den Kassen nicht erstattet wird, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL)
in Berlin. Das Finanzamt prüfe nicht, ob die angezeigten Arztbesuche, Behandlungen oder Medikamentenverschreibungen notwendig waren.
Zu den zumindest zu Teilen absetzbaren Kosten gehören auch Zuzahlungen zu Rezepten und Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Zahnersatz und Praxisgebühr. Dazu müsse aber die pro Jahr zumutbare Eigenbelastung überschritten werden. Dieser Beitrag richtet sich nach Einkommen und Familienstand. Gut verdienende Singles haben zwar wenig von der Regel, Familien sind steuerlich aber deutlich besser gestellt.

2007
Berlin
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NLV)
(Az.: VI R 26/05)
Studium steuerlich absetzbar.
Aufwendungen für ein Studium können als so genannte vorweg genommene Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gegt aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NLV) hinweist. Voraussetzung ist aber, dass der Student beabsichtigt, mit dem angestrebten Abschluss eine Berufstätigkeit auszuüben.
Das sei laut NLV jetzt nicht mehr nur bei berufsbegleitenden Studien der Fall. Auch die Kosten für ein Erststudium könnten nun üblicherweise mit dieser Begründung abgesetzt werden. Wird später aufgrund geänderter Umstände doch eine andere Tätigkeit ausgeübt, habe dies keine Auswirkung auf die Absetzbarkeit.
Können die Werbungskosten nicht im laufenden Jahr mit anderen Einkünften aus einer Nebentätigkeit verrechnet werden, führen die Kosten auch in einem späteren Jahr mit Erwerbstätigkeit zu einer nachträglichen Steuererstattung.
2007
Weiden / Amberg
In jungen Jahren von staatlicher Förderung profitieren.
Mit kleinen Schritten Eigenkapitalaufbauen - Schritt für Schritt ins Eigenheim.
Die meisten jungen Menschen wissen, wie sie später leben und wohnen möchten. Das eigene Haus steht bei etwa 80 Prozent der 18 - 34 jährigen auf der Wunschliste ganz oben. Wer rechtzeitig mit dem Sparen beginnt, dem fällt es später leichter, seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
"Der Bausparer ist zum Beispiel das geeignete Instrument, um bereits mit kleinen monatlichen Beträgen ein solides finanzielles Polster aufzubauen", wissen die Experten der Bausparkassen. Zusätzlich unterstützt der Staat Sparer mit geringem Einkommen wie Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger mit der Wohnungsbauprämie.
Sparen mit Bonus.
J
e eher der Schritt in Richtung Eigenheim unternommen wird, desto schneller lässt sich der Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen:
"Starten statt warten" lautet die Devise. Der Staat hilft beim Sparen: Ab dem 16. Lebensjahr haben Bausparer Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Voraussetzung ist, dass ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro derzeit beträgt. Die meisten Schüler, Studenten und Auszubildenden können also fest damit damit rechnen. Sparleistungen bis zu 512 Euro werden mit 8.8 Prozent gefördert,
das sind rund 45 Euro Zuschuß pro Jahr.
Solides Guthaben.
Auch viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamer Leistung ( VL) auf das Bausparkonto.
Diese Betragen bis zu 40 Euro monatlich, also 480 Euro im Jahr.
Zusammen mit kleinen eigenen regelmäßigen Sparbeträgen (und gelegentlichen Geldgeschenken zum Geburtstag oder zu Weihnachten)
lässt sich so in wenigen Jahren ein solides Guthaben bilden. Zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs oder -baus sollten mindestens 20 Prozent
der Investitionssumme angespart sein.
Von unserer Seite empfiehlt sich noch ein zusätzliches bestimmtes Ansparermodell der DKM von nur 50.- Euro im Monat,
mit einer Verzinsungsmöglichkeit von 7% / Jahr. Ein der Ansparsumme entsprechendes Agio wird fällig, ist aber wie bei
vielen Anlagemöglichkeiten nicht verloren, sondern wird am Ende der selbst zu bestimmenden Anlagezeit selbst zu bestimmen
und wird dann nach derzeitigem Stand wieder zugerechnet. Die Anlagezeit kann von mind. 5 bis zu 20 Jahren selbst bestimmt werden.
Dazu kommen derzeit noch 30 % Firmenüberschußanteile mit dazu.
Hervorragend ist mit diesem speziellen Sparinstrument die Zinseszinsberechnung!
Möglich wären also 2 Sparverträge, einmal mit einer kurzen überschaubaren Laufzeit von vielleicht 8 - 10 Jahren,
um sich zusätzlich zum Immobilienwunsch freies Kapital zu schaffen und zum zweiten eine Laufzeit von 20 Jahren
zur zusätzlichen hochrenditlichen Altersvorsorge. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Kapitalertragssteuer jedes Jahr
beim Finanzamt wieder zurückzuholen, wenn Sie über ein bestimmtes Einkommen (und das ist zum Durchschnitt sehr hoch
angesetzt) nicht übersteigen.
Wenn Sie über diese Sparform (auch nur Einmalzahlung schon ab 1000.- Euro möglich) mehr wissen möchten schreiben Sie
uns ein Fax mit Ihren Fragen : 09621 / 429533.
Nun wieder zurück zum Bausparer:
Ein weiterer Vorteil von Bausparverträgen sind die günstigen Darlehenszinsen. Diese stehen bereits bei Vertragsabschluss fest und ändern sich bis zur vollständigen Rückzahlung nicht. Das derzeitige noch niedrige Zinsnieau auf den Kapitalmärkten hat sich auch auf die Bauspartarife ausgewirkt, die zur Zeit attraktive Darlehenskonditionen bieten.
Mit einem Bausparvertrag können sich Bauherren und Käufer die günstigsten Zinsen von heute für die Zukunft sichern, so die Finanzexperten. Feststehende Darlehenszinsen bis zur letzten Rate - das ist der klassische Vorteil des Bausparens im Gegenteil zu einem variablen Zinssatz eines freien Immobiliendarlehens, denn dort wird der Zins dem allgemeinen Zinsniveau immer wieder angepasst und das könnte auch einmal die "Schmerzgrenze" erreichen.
Man sollte aber trotzdem bei jeder Bausparkasse nach der "Zuteilungszeit" eines eventuell abzulösenden Bankdarlehens fragen,
denn Diese differiert von Bausparkasse zu Bausparkasse und hat schon in der Vergangenheit um zwei Jahre auseinandergelegen.
D.h.: Eventuell hat man zwei Jahre die teuereren Bankzinsen länger zu tragen, kann unter dem Strich "viel Geld" bedeuten.
.2006
Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Bei bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhungen.........
z.B. 2007 , sollten Verbraucher Teilleistungen von Dienstleistungen noch im alten Jahr abrechnen. So könnten Leistungen, die die Handwerker noch in diesem Jahr erbringen, zum alten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden.
Verzögern sich Lieferungen und Dienstleistungen bis nach dem 1. Januar , müssen Kunden nur den Steueranteil bezahlen, der in ihrem Vertrag steht, so die Verbraucherschützer. Auch der Liefertermin sei maßgeblich zur Berechnung der MwSt . Steht im Vertrag , Dass noch im alten Jahr geliefert werden sollte, so wird für den Kunden nur der alte MwSt-Satz fällig.
2006
Fürth
Belege für Werbungskosten stets sorgfältig sammeln.
Arbeitnehmer sollten Belege über Werbungskosten immer sorgfältig sammeln und beim Finanzamt einreichen. Darauf weist das DSG Institut Steuern & Recht in Fürth hin. Eine entsprechende Quittung führt nicht nur bei der Einkommensteuer zur Steuerminderung, sondern auch bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag.
www.stmf.bayern.de
Viele Tipps und Urteile finden Sie zum Themea "Öffentlicher Dienst" im Internet unter:
2006
www.steuerzahler.de 
Bund der Steuerzahler
Seit Jahren eine feste Institution, die auch alljährlich den Staatskassen auf die Finger schaut und für Steuerzahler schon viel bewegt hat.
2006
www.oneview.de
1000 Tricks und Tipps zum Steuersparen
Umfangreiche Linklisten mit aktuellen Gesetzen, Urteilen und Hinweisen zur Einkommensteuererklärung
i 2006
(Az.:S2296b A-St32 3)
Umzugskosten von Steuer absetzbar.
Kosten für einen privaten Umzug können steuerlich abzugsfähig sein, wenn dieser durch ein Umzugsunternehmen erledigt wurde. Das geht aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz hervor, auf die der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist.
Die Ausgaben können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Liegen keine weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen vor, werden vom Finanzamt Speditionskosten bis zu 3000 Euro im Jahr anerkannt. Hiervon werden 20 Prozent, von der Einkommenssteuerschuld abgezogen, erläutert der Steuerzahlerbund. Voraussetzung für die Ermäßigung ist aber, dass die Aufwendungen durch die Vorlage einer Rechnung und die Zahlung durch einen Bankbeleg nachgewiesen werden