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 Serviceseite 2: Leasing
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Gebrauchtwaren a. Art
Insolvenzverkauf
Automobile neu u. Gebraucht
Gebrauchtwagen
Darlehen
Kredite
Autofinanzierung
I-F-O Eigenrecherche ohne Garantie Herbert Olbrich
Leasing eine noch "Fast in Deutschland" neue und ungenutzte Möglichkeit
für Sie
ständig
nach den gewünschten Laufzeiten ( 12 - 24 - 36 - 42- 48- 60 Monate ) zu einem neuen KFZ oder auch Maschinen, Möbel und Geräten u.v.m. zu verhelfen, indem Sie die Autos
oder Maschinen z.B an die Leasinggesellschaft zurückführen und ohne Anzahlung ein " Neugerät " mit den nächsten Leasingraten als Anschlussvertrag
bei dieser Leasing-Gesellschaft weiterführen.
Eine günstige Restablösung, bis zu Ihrem endgültigen Besitz, ist oft auch nach Beendigung des Leasingzeitraumes möglich,
Die Betriebskosten
haben sich bei der Reparaturanfälligkeit oder auch Erstgarantie bei ständig neuen Geräten in vielen Betrieben enorm verringert!
Sale & Leasback : Eventuell eine Methode um z.B. eigene Fahrzeuge momentan an die Leasing " theoretisch" zu verkaufen und mit überschaubareren Leasingraten von der Leasing " , " nach aussen unerkennbar wieder zu mieten ".
Steuerlich sind auch Leasingraten monatlich voll ansetzbar und " könnten so evtl. die langen Abschreibefristen umgehen "
Vorsteuerabzugsberechtigt bleiben bis zu einer evtl. Übernahme des Vertrages die Leasinggesellschaften
Oft erhalten Sie z.B. beim Gebrauchtwarenhandel, Insolvensverkauf, Autohändlern bei Gebrauchtwagenhändler Superangebote von
Bei guten Bonitäten kann man auch über Immobilioenleasing, Gebäudeleasin spreche.
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Was ist Leasing?
Eine erste Orientierung

Leasing ist ein viel genutztes Investitionsinstrument zur Finanzierung und Beschaffung der unterschiedlichsten Wirtschaftsgüter. Otto Normalverbraucher denkt dabei zumeist an Kraftfahrzeug-Leasing. Aber rund 50% aller Leasinginvestitionen fließen in Immobilien, Bürotechnik, PC-Ausstattungen oder Produktionsanlagen.
Das Leasinggeschäft boomt. Was aber genau ist Leasin?
Mittlerweile ist man sich in der Rechtssprechung und Fachliteratur einig, dass Leasing eine besondere Form der Miete ist und der Leasingvertrag analog zum Mietvertrag behandelt werden muss. Unter Leasing wir daher die zeitlich beschränkte Überlassung von Wirtschaftsgütern verstanden, für deren Nutzung ein bestimmtes Entgelt zu entrichten ist. Das Wort "Leasing" stammt aus dem Englischen: "to Lease" bedeutet soviel wie vermieten bzw. verpachten.
Die Nutzungsüberlassung basiert immer auf einem Leasingvertrag, der auf unterschiedliche Art und Weise zusatande kommenkann: Der Leasingnehmer sucht sich das vom ihm gewünschte Leasing-Objekt beim Hersteller oder Lieferanten aus und wendet sich anschließend an den Leasinggeber.
Dieser kauft das entsprechende Wirtschaftsgut auf eigene Rechnung und vermietet es dann an den Leasingnehmer weiter.
Möglicherweise nimmt der Leasingnehmer aber auch direkt mit dem Leasinggeber Kontakt auf, um dessen Kompetenz und Erfahrung bei der Beschaffung des Wirtschaftsgutes und der Abwicklung des Geschäftes zu nutzen.
Eine andere Vorgehensweise ist das "sale-and-Lease-back"-Verfahren.
Hier kauft der Leasinggeber das Leasing-Objekt, das sowohl neu oder auch genutzt sein kann, vom Leasingnehmer und vermietet es dann an den Leasingnehmer zurück. Grundsätzlich muss das Leasing-Objekt so beschaffen sein, dass es vom Leasinggeber auch nach der vereinbarten Mietzeit weiterverwertet werden kann.

2007

Herbert Olbrich
Ein Fallbeispiel zu "sale-and-Leas-back".
Angenommen ein Bauunternehmer hat wegen der unvorhergesehenen Auftragslage plötzlich einen bereits bezahlten Baukran oder drei LKW's zuviel auf dem Hof stehen oder eine Maschinenbaufirma hat fünf Drehmaschinen in seinem Betrieb, Auslastung ist zwar laut nachweisbarer Bilanzierung vorhanden, jedoch fehlen noch freie Geldmittel um zusätzliche (auch nachweisbare) Investitionen zum Beispiel Materialien oder Umbau über die Bank finanzieren, die Bank sieht sich jedoch momentan nicht in der Lage die Investitionssumme zu genehmigen, so könnte eventuell nach Rücksprache mit dementsprechenden Leasinggesellschaften ein anderer Weg wie folgt zum Erfolg führen:
Ich verkaufe vorübergehend (oder auch auf Dauer) der Leasinggesellschaft meine eigenen Wirtschaftsgüter und lease dann diese von der Leasinggesellschaft in monatlichen Leasingraten wieder zurück. Unter umständen bekommt ein Außenstehender von dieser Transaktion gar nichts mit, da die Firmenaufschriften gleich bleiben, jedoch die freigewordenen Geldreserven schaffen Freiraum für notwendige Investitionen.
Die Umstrukturierung funktioniert jedoch auch nur bei einer einigermaßen guten geregelten Bontät.
Manchmal wird das Bonitätsraster bei der Bank etwas höher bewertet, so dass die Banken laut Ihren Vorschriften einen Zusatzkredit in der benötigten Höhe nicht anbieten können, da sie mit der eventuellen Verwertung der Wirtschaftsgüter, in Eigenregie, überfordert wären.
Also wenn Sie glauben in ein "Leasingraster" für "sale-and-lease-back" zu passen, so sollte man einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einer Leasinggesellschaft (Leasinggeber) führen.
I-F-O
Eigenbericht

22.02.2007
Worauf müssen Sie achten? Tipps für Leasingnehmer
Der Leasingnehmer sollte die Angebote mehrerer Leasinggeber miteinander vergleichen:
Ratenzahlung, Vertragslaufzeit, Restwert und Vertragsart sind jeweils zu prüfen.

Der erste Blick kann täuschen. Nicht immer ist der Vertag mit den geringsten Raten der tatsächlich günstigste.
Bedeutsam sind auch die übrigen Faktoren wie Abrechnung nach Vertragsablauf, Kosten bei vorzeitigem Vertagsabbruch und die allgemeinen Serviceleistungen der Leasinggesellschaften.
Die Vertragsparteien können den Leasingvertrag auch auf unbestimmte Zeit abschließen. Kündbar ist ist dieser Vertrag in diesem Fall frühestens nach 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der Leasingnehmer ist dann jedoch zu einer Abschlusszahlung verpflichtet, oft in Höhe der ausstehenden Leasingraten.
Daher gilt:
Der Leasingnehmer sollte den Vertag nach Möglichkeit erst dann kündigen, wenn keine Abschlusszahlung mehr anfällt.
Bei Verkauf des Objektes rechnet der Leasinggeber bis zu 90 Prozent des Verkaufserlöses auf die Abschlusszahlung an.
Statt einer Monatsrate ist auch eine quartalsweise, progressive oder auch degresive Zahlung möglich.
Zahlungen nach dem "holiday"-Prinzip sind bei auftretenden Liquiditätsproblemen sinnvoll:
In diesem Fall kann der Leasingnehmer vorübergehend mit der Zahlung aussetzen. Nach Beendigung der Liquiditätsschwäche sind Zahlungen wieder aufzunehmen. Die Leasingraten erhöhen sich angepasst um die nicht bezahlten Beträge.
Sollte der erziehlete Verkaufserlös über dem Restwert liegen, erhält der Leasinggeber von der Differenz 25 Prozent (Mehrerlösbeteiligung).
Fällt der Erlös kleiner als der Restwert aus, hat der Leasingnehmer die Differenz an den Leasinggeber zu entrichten.
Beim Teilamortisationsvertrag ist neben der Mehrerlösbeteiligung auch ein Andienungsrecht möglich.

2007
Herbert Olbrich
Noch kurze Anmerkungen:
Erkundigen Sie sich auch, wenn während des Vertragsverlauf die Mehrwertsteuer gesetzlich geändert wird, nach der Vertagsgrundlage und Vorsteuerabzug. .
Verwechseln Sie die wesentlich flexibleren Leasingvertragsmöglichkeiten nicht mit einen gleichbleibenden Ratenrückzahlkredit,
zum Beispiel bei einem KFZ, eventuell ebenfalls mit einer dann noch ausstehenden Restwertsumme!
I-F-O
Eigenbericht

22.02.2007
     
 
Täglich erreichen uns bundesweit Anfragen und Aufträge per Fax- Anfrage. Diesen Auftrag können Sie vorab im Internet ausdrucken und unterterschrieben per Fax an uns zurücksenden. Nach der Auftragserteilung stellen wir den Eintrag 14 Tage zum dem von Ihnen gelieferten Angaben kostenfrei ins Netz, damit Sie eventuelle Korrekturen noch veranlassen können.
Vertretungen bauen wir zusätzl. auch immer weiter aus (siehe oben). Wir tragen auch gern Ihre Firma/Verein aus allen PLZ-Regionen bundesweit und teilweise mit den angrenzenden Ländern, nach einem Abschluss, mit in unser Internet-Branchenbuch ein - wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage oder den bereits zugesendeten Auftrag per Fax: 09621 / 429533.
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