Für alle noch freien Postleitzahlengebiete in Deutschland werden Lizenzen
für IFO Regionalleitungen Z:B. 92 xxx ,
für IFO Gebiets-Städteleitungen Z.B. 922 xx,
vergeben.
Für geeignete Führungskräfte und „Wühlmäuse“ ist in jahrelanger Vorarbeit
ein
Konzept von I-F-O (Internationaler-Firmenpool-Olbrich) entwickelt worden,
dass allen Ansprüchen vom normalen Mitarbeiterkonzept
bis zum Lizenznehmer
für jeden gerecht wird.
Unsere Palette der Angebote erstreckt sich für alle Dienstleistungen
im Zusammenhang mit dem www.Deutschland-Branchenbuch.de
Der den Lizenzgebieten zugeordnete Mitarbeiter und Regional- und Städteleitungen
arbeiten frei nach HGB als freier Handelvertreter
und unseren Mitarbeiterverträgen
im Medienbereich - Vermittlung von Interneteinträgen-
(mit vorgefertigten nummerierten Originalanträgen
der Fa. I-f-O ---Internationaler Firmenpool Olbrich---)
Grundinfokurse sind bei uns und allen Regionalleitungen generell kostenfrei.
Anfahrt oder Übernachtungsauslagen werden zum Grundkurs nicht erstattet.
Wir versenden ab Januar 2007 auf Wunsch an alle Kunden und Mitarbeiter und
Lizenz-
Vertragspartner unsere IFO Zeitung Newsletter
Für alle unsere Mitarbeiter, auch wenn sie in einem in einem anderen
Berufszweig tätig sind,
können wir jeweils eine eigene Hompage erstellen
und vernetzen diese im I-F-O Firmenpool miteinander, so dass wir damit
gemeinsam die größte Effektivität bundesweit erreichen können.
Die leitenden Mitarbeiter erhalten je nach Region, interne News.
Bei Regionalleitungen und Gebiets-Städteleitungen ist eine eigene
I-F-O-Homepage Pflicht und in der Lizenzgebühr,
solange ein Vertrag auf Gegenseitigkeit besteht, enthalten.
Für die Vermittlung von Stadt- und Regionalleitungen,
solange bis die deutschen PLZ-Gebiete vergeben sind
oder wieder frei werden sollten, werden Provisionen bezahlt (siehe unten).
Eine Lizenz für die oben genannten PLZ-Gebiete
wird für die bisherige Entwicklung unseres Konzeptes, der Firmenphilosophie,
alle Schulungs- und Firmenunterlagen, Programmierungen allgemein,
Entwicklungskosten bis zum heutigen Stand, erhoben.
Trotzdem haben wir die Lizenzgebühren vergleichsweise mit anderen Firmen,
mit sehr niedrigen Preisen kalkuliert.
Dazu ein Negativbeispiel einer anderen Firma:
Ein neuer Lizenznehmer von uns hatte sich vorher bei einer durchschnittlichen Preisagentur
und einer Partnervermittlung beworben. Bei der Preisagentur war nur noch in
Nürnberg und in Düsseldorf
ein Gebiet frei.
In diesen Gebieten wurden die Einwohner in Gebiete mit 100000 Personen aufgeteilt
und für jeweils, unserer Meinung nach, unverschämte 100.000.- € Lizenzgebühr verlangt
und nur für die Einsteigergebühr einer Partnervermittlung 16.000.- €
Sicher haben Sie sich vorher in unserer Hompage bereits umgesehen und
bemerkt, dass wir ein ganz anderes Konzept für Kunden und Mitarbeiter
anbieten und sind ab sofort stark am expandieren.
Durch das jetzt ausgereifte Konzept und dem enormen Kundenzulauf
bieten wir jetzt Mitarbeitern und leitenden Lizenznehmern,
die sich Führungspositionen zutrauen und unser Firmenkonzept
in Deutschland mit aufbauen wollen, dieses Angebot.
Es hat jedoch keinen Sinn sich nur für eine "schnell bezahlte" Lizenzgebühr
ein Gebiet zu sichern, dass dann aber von einem Lizenznehmer nicht aufgebaut
werden kann,
weil fehlendes Angagement und Überzeugung zum Detail fehlen.
Deswegen suchen wir für Regionalleitungen und Gebietsleitungen bitte nur
100 % angagierte Mitarbeiter, die es sich zutrauen
und auch in der Lage sind, die Regionen und Städteleitungen zu führen
und Mitarbeiter zu motivieren.
Das freundliche, innovative und dynamische I-F-O-System
für alle
Kunden und Mitarbeiter, sollte als Selbstverständlich mit angenommen werden.
Für unsere Mitarbeiter an der Basis gibt es keinen Zeitdruck
oder Mindestumsatzvorgaben.
Jeder Basismitarbeiter bestimmt selbst seinen Umsatzverdienst.
Es gibt jedoch innerhalb einer Regionalleitung auch keinen Gebietsschutz!
Das würde die fleißigen Mitarbeiter nur blockieren.
Solange die Regionen noch nicht komplett besetzt sind kann jeder Mitarbeiter
auch Abschlüsse in einer anderen Region tätigen.
Die Folgeumsätze bleiben natürlich erhalten.
Lassen Sie sich bei einem Gespräch oder einer Eiführungsinfo
nochmals unverbindlich und kostenfrei beraten.
Lizenzgebühr für Regionalleitungen PLZ-Gebiete z.B. 92xxx
€ 5500.- + gesetzlicher MwSt.
Lizenzgebühren für eine Stadtleitung PLZ-Gebiet z.B. 922xx
€ 950.- + gesetzlicher MwSt.
(Eine Regionalleitung umfasst in der Regel zwischen 7 - 10 Städteleitungen)
Für eine Vermittlung einer geeigneten Regionalleitung wird ein Betrag von:
€ 2500.- erstattet.
Für eine Vermittlung einer geeigneten Gebiets-Städteleitung ein Betrag von:
€ 500.- erstattet.
Vermittlungen können jedoch nicht nur von Vertragsmitarbeitern erfolgen,
auch von Basismitarbeitern
!
Innerhalb eines halben Jahres sollte
eine Regionalleitung in der Lage sein,
je nach Größe des PLZ-Gebietes zwischen 7 - 10 Städteleitungen zu besetzen.
Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen könnten nach einer Einarbeitungszeit
auch andere Städte- bzw. Regionalleitungen proforma mit übernehmen.
Wechselt ein Basis-Mitarbeiter den Wohnsitz, so werden die neuen Verträge
ebenfalls der neuen Regionalleitung zugeordnet.
In allen Lizenzgebühren für Führungskräfte ist der Preis für eine Internetpräsenz
schon enthalten.
Die Internetvorstellung enthält zunächst Firmenbezogene Angaben von I-F-O
- Abteilung Internet-Branchenbuch -.
Die Internetpräsenz kann jedoch mit einem anderen Berufszweig,
wenn er sich nicht mit den Interessen von I-F-O kreuzt,
jederzeit sinnvoll ergänzt werden.
Lizenzgebühren werden grundsätzlich nach Vertragszeichnungen fällig
und werden, auch nicht bei z.B. gesundheitlichen Gründen,
des Ausscheidens zurück erstattet.
Ausnahmen irgendwelcher Art, bedürfen einer schriftlichen Sonderregelung!
Bei Regionalleiter Lizenzvergaben an Lizenznehmer ist es notwendig,
dass diese über einen Büroraum oder Anlaufstelle verfügen,
der ganztägig, zu den üblichen Bürozeiten, z.B. auch von der Ehefrau
oder anderen kompetenten Mitarbeitern für Auskünfte in der Anlaufstelle dienen.
Regionalleiter und Städteleiter sollten ausser bei Kundengesprächen
auch immer per Handy erreichbar sein!
Bei Städteleitungen genügt auch eine Privatwohnung mit einer Anlaufstelle,
jedoch Auskunftserteilung muss ebenfalls über die üblichen
Geschäftszeiten gewährleistet sein.
Für weitere Basis-Mitarbeiter/in wird keine Lizenzgebühr erhoben!
Wenn freie Basis-Mitarbeiter/innen eine Bewerbung über IFO einreichen,
so werden diese Mitarbeiter aus diesen Gebieten (soweit bereits besetzt)
den jeweiligen Lizenznehmern zugeteilt und erhalten natürlich auch die
Provisionen aus den neuen Umsätzen.
Spätere Landesdirektionen (z.B. PLZ 9 )
werden ausschließlich von der Fa. I-F-O bestimmt,
damit könnte auch die Regionalleitung z.B. von einer aktiven Städteleitung
neu besetzt werden.