Hier ist ein Platz für Ihre Werbung reserviert. Preis für 1 Jahr 24 Euro plus gesetzl. MwSt. Empfehlungsprovision für IFO-Kunden 25% Anfrage wegen den SPAM-Mails bitte per Fax: 09621 / 429533

Hier ist ein Platz für Ihre Werbung reserviert. Preis für 1 Jahr 24 Euro plus gesetzl. MwSt. Empfehlungsprovision für IFO-Kunden 25% Anfrage wegen den SPAM-Mails bitte per Fax: 09621 / 429533

Hier ist ein Platz für Ihre Werbung reserviert. Preis für 1 Jahr 24 Euro plus gesetzl. MwSt. Empfehlungsprovision für IFO-Kunden 25% Anfrage wegen den SPAM-Mails bitte per Fax: 09621 / 429533

Preisliste für die Branchen-Linkliste, Eintrag unten:
Nur für bestehende IFO-Kunden: 25%-Vermittlungsprovision (als Empfehlungsmodell gedacht) möglich
Fremd- und Neukunden: Kosten für zwei Grundzeilen, 2 € / Mon. - mit Jahresvertrag 24,--€, jeweils plus gesetzl MwSt
Jede Zusatzzeile / J. 2 €, jede Verlinkung und Freischaltung zu Ihrer Internetseite 5 €.
Anfragen, wegen der anlaufenden SPAM-Mails bitte zukünftig wieder per Fax: 09621 / 429533

Alle R O T gekennzeichneten Firmen mit Internetadressen stellen sich mit unserem
" Internet-Einsteiger-Modell " (mehr Info dazu..) vor, sind Vertragspartner oder I-F-O Eigenabteilungen
Für die Richtigkeit der Einträge, Farbgestaltungen, Inhalte der Internetadressen und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

Neue Suche und zurück zur Startseite klick hier auf Branchenbuch ABC

 Serviceseite 2: Genossenschaften
Zusammenschlüsse - Kooperationen von Firmen (z.B. Grosshandelsgesellschaften),
Genossenschafts-Banken, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, usw.
Beachten Sie auch bitte unsere ausgesuchten Werbebanner zum Anklicken
(soweit vorhanden) zu diesem Thema auf dieser Seite - funktionieren fast alle
wie ein Onlineshop mit Sofortbestellungsmöglichkeit
Klicken Sie hier bitte zurück zur Hauptseite: Genossenschaften
Klicken Sie hier bitte zurück zur Hauptseite Wohnungsbau-Genossenschaften
In der nächsten Zeile finden Sie zum Anklicken artverwandte Rubriken aus unserem Branchenbuch
Wohnungsbaugenossenschaft-Finanz
Verbände und Organisationen
Kapital und Investoren
Firmenbeteiligungen
Genossenschaftsbanken
Banken und Sparkassen
Institutionen
Nebenberuflich Interesse an unserem Vertrieb vom www.DeutschlandBranchenbuch.de ? Dann klicke bitte hier

Internetadresse,
Gerichtszeichen,
Ort , usw.
Servicetexte, Berichte und Hintergründe
Bezugsquelle falls vorhanden
 
Für eventuell falsch übermittelte Daten, Inhalte oder Schreibfehler übernehmen wir keine Haftung.
Unsere Serviceseiten dienen nur als Hilfestellung.
 
Eine größere Auswahl / Übersicht von Serviceberichten / Tipps finden Sie unter Serviceseiten.
Beachten Sie bitte auch in unseren Startseiten der Buchstaben A - Z, die Fußnoten *2 ,
jeweils schon mit einer eigenen Serviceseite zu den einzelnen Gruppierungen unseren über 1000 Rubriken.
 
Diese "Serviceseiten 2", wie hoffentlich bald alle über 1000 Rubriken unseres ABC's,
werden je nach freier Redaktionszeit und Berichtseingang zum jeweiligen Rubrikenthemea,
kostenfrei vielleicht auch mit Ihrer Hilfe, laufend ergänzt.
Sollten Sie einen interessanten Beitrag, mit einem jeweiligen Rubrikenthema unverbindlich
für uns bereit halten,
dann bitte an unsere Faxnummer senden, so bedanken wir uns schon im voraus.

Fax: 09621 / 429533
 
Amberg.
Was versteht man unter einer Genossenschaft?
Zweck und Ziel:
Die Genossenschaft ist ein Unternehmen zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Ziele der Mitglieder.
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen (Personenvereinigung) die gemeinsam und gleichberechtigt
ein Unternehmen unterhalten (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Entscheidungen werden gemeinsam und demokratisch getroffen.
Oberste Maxime: Die gesetzlich vorgeschriebene Förderung der Mitglieder, die primär über Leistungsbeziehungen (private Haushalte,
Betriebe) und dem Gemeinschaftsunternehmen erfolgen soll.
Gründung:
Drei Personen oder Unternehmen können eine Genossenschaft gründen.
Haftung:
Jedes Mitglied haftet mit seiner Einlage (Genossenschaftseinlage oder auch Anteile). Eine weitergehende Haftung kann in der Satzung auch ausgeschlossen werden. Manchmal ist in den Satzungen auch eine sogenannte Nachschusspflicht verankert (siehe auch Finanz ABC).
Kapital:
Jedes Mitglied zeichnet einen oder mehrere Geschäftsanteile, deren Höhe in der Satzung festgelegt wird. Die Genossenschaft kann sich ein Mindestkapital geben, das Gesetz schreibt aber kein festes Kapital vor.
Stimmrecht:
Jedes Mitglied hat - unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung - nur eine Stimme.
Organe:
Der Vortsand einer Genossenschaft leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ein Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstandes.
Die Generalversammlung (meist einmal jährlich) wählt den Aufsichtsrat. In der Satzung kann vereinbart werden,
dass die Generalversammlung auch den Vorstand bestellt.
Vorteile einer Genossenschaft gegenüber anderen Zusammenschlüssen.
1) Unternehmen die kooperieren, sind stabiler - und die Genossenschaft ist die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Meistens nur zu spät erkannte Misswirtschaft und zu großes Vertrauen gegenüber den Vorständen hat auch hier schon zu Ausfällen geführt.
Somit könnte auch die Nachschusspflicht für Mitglieder eintreten. Also sollte man Generalversammlungen auch als Mitglied besuchen!
2) Viele Gestaltungsmöglichkeiten in der Satzung ermöglichen einen individuellen Zuschnitt auf die jeweilige Genossenschaft.
3 ) Neue Mitglieder können ohne großen Verwaltungsaufwand und Kosten für einen Notar aufgenommen werden.
4) Der Austritt ist ebenfalls unkompliziert. Es besteht ein Rückzahlungsanspruch auf die Einlage.
5 ) Die Genossenschaft bietet Schutz vor Fremdbestimmung und der Dominanz Einzelner. Es ist keine "feindliche Übernahme" möglich.
Jedoch besteht die möglichkeit von Zusammenschlüssen von gleichgesinnten Genossenschaften (z.B. Genossenschaftsbanken).
6 ) Erwirtschaftet die Genossenschaft einen Gewinn, so kann dieser als Rückvergütung an die Mitglieder verteilt werden.
7 ) Diese Rückvergütung ist bei der Genosssenschaft als Betriebsauasgabe steuerlich absetzbar.
8 ) Durch die genossenschaftliche Betreuuungsprüfung erhalten die Entscheidungsträger regelmäßig wichtige Informationen
über ihre Genossenschaft.
Aus verschiedenen Berichten von I-F-O
zusammengetragen.
März 2007

Amberg
Was ist der Grundgedanke einer Genossenschaft?
Mehr als nur Wirtschaftsbetriebe:
Genossenschaften sind Wertgemeinschaften, die in der Regel Ziele verfolgen, die über reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen.
Die ICA (siehe Erklärung weiter unten) beschreibt als grundlegende Werte die Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit,
Billigkeit und Solidarität.
In Tradition ihrer Gründer vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit
und Interesse an anderen Menschen.
Geschichte der ersten Genossenschaft:
Die erste Genossenschaft im modernen Sinne wurde 1844 in Nordengland von 28 Arbeitern der dortigen Baumwollspinnereien gegründet.
Die Rochdale Wquitabla Pioneers Society war eine Einkaufsgenossenschaft und sollte durch ihre größere Marktmacht niedrigere Preise garantieren.Zunächst gab es mit Mehl, Butter, Zucker und Haferflocken nur vier Nahrungsmittel. Das Geschäft war nur zwei Abende
in der Woche geöffnet, wuchs aber sehr schnell. Nach bereits drei Monaten wurden die Öffnungszeiten auf fünf Tage ausgedehnt.
Deutsche Genossenschaftsgeschichte:
Im deutschsparachigen Raum gründeten gleichzeitig und unabhängig von einander die ersten Genossenschaften.
1847 gründete Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Weyerbusch, den ersten Hilfsverein zur Unterstützung der Not leidender ländlicher
Bevölkerung. 1862 gründete er zusätzlich den "Heddesdorfer Darlehenskassenverein" , der heute als erste Genossenschaft im
Raiffeisenschen Sinne gilt.
1847 rief ebenfall Hermann Schulze in Delitzsch eine Hilfsaktion in Leben, die den in Not geratenen Handwerkern zu Gute kommen sollte.
Nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gründete er in diesem Jahr die erste
"Rohstoffassoziation" für Tischler und Schuhmacher.
1850 gründete er den ersten "Vorschussverein" - den Vorläufer der heutigen Volksbanken.
Und es dauerte fast 150 Jahre bis sich diese beiden Institutionen wiederum, mit allen grundsätzlichen genossenschaftlichen Privilegien,
zu Volks- und Raiffeisenbanken (VR-Banken) Rzusammenschlossen.
Genossenschaftliche Grund-Privilegien:
Gemeinsam handeln, mehr erreichen, denn wenn ein Alleingang keinen Erfolg verspricht, muss man mit anderen zusammenarbeiten.
Die Genossenschaft steht für die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.und besonders für den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder.
Eine Genossenschaft kann individuell für jedes Vorhaben zugeschnitten werden um gemeinsam einen größeren Erfolg zu erreichen.
Ist man dabei an einer langfristigen und stabilen Lage interessiert, braucht man einen verlässlichen Rechtsrahmen.
Mit einem gemeinsamen Unternehmen können, wirtschaftliche, soziale oder auch kulturelle Ziele erreicht werden.
Die Attraktivität der Rechtsform "eingetragene Genossenschaft" zur Bildung von Netzwerken und Kooperationen wurde mit der
Gesetzesnovellierung vom 18. August 2006 weiter erhöht.
Erleichterung bei der Gründung und bei der Prüfung kleiner Genossenschaften, Abbau von Bürokratie, größere Gestaltungsmöglichkeiten
machen die eG noch flexibler, bei der Anpassung an das wirtschaftliche Umfeld - die Stabilität und Insolvenzsicherheit der Genossenschaft
bleibt Markenzeichen der eG - die Mitglieder bleiben im Mittelpunkt der Genossenschaften.
Es gibt auch Kultur- Genossenschaften:
Insofern verfolgen Genossenschaften vorrangig wirtsachaftliche Zwecke. Nach der am 18. August 2006 in Kraft getretene Novellierung darf es sich aber auch um soziale oder kulturelle Zwecke handeln, was bedeutet, dass sich auch Sozial- und Kulturgenossenschaften der eG-Rechtsform bedienen können.
Wissensmerkmale:
Sind auch das Förderungsprinzip, Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Identitätsprinzip.
Letzteres besagt, dass die Miteigentümer / Träger zugleich Geschäftspartner (Abnehemer, Lieferant) und Eigenkapitalgeber sind (Dreifachbezeichnung).
Z.B. in Bayern gibt es derzeit rund 1100 Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft mit ca. 68.000 Mitarbeitern und
rund 2,7 Millionen Mitgliedern.
Weltweit sindderzeit mindestens 700 Millionen Mitglieder
in Genossenschaften beteiligt, die international in der International Cooperative Alliance (ICA) organisiert sind.
Aus verschiedenen Berichten von I-F-O
zusammengetragen.
März 2007
Regensburg

www.neuegenossenschaften.de

Wer sich für eine diese Angaben sowie noch intensiverer Grundlagen für eine Genossenschaft interessiert,
kann sich bei nebenstehenden Angaben noch besser informieren.

Dort finden Sie aktuelle Gründungsbeispiele, innovative Modelle und vieles Wissenswerte zur Gründung einer Genossenschaft,
Kontaktpersonen und Regionalverbände.
Derzeitiger Ansprechpartner des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., allerdings nur bei Gründungsvorhaben für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz ist Regionaldirektor Gerhard Hornauer, Dreikronengasse 2, 93047 Regensburg.
T. 0941 / 5408-2, F. 0941 / 5628-28, E-Mail: ghornauer@gv-bayern.de

Aus verschiedenen Berichten von I-F-O
zusammengetragen.
März 2007
SEPA (Single - Euro - Payments - Area)
regelt ab 2008 auch Geldtransfers in der EU neu.

Einsatz der EC-Karte soll einfacher werden.
Hürden bei der Kartenzahlung, lange Bearbeitungszeiten für Überweisungen und keine grenzüberschreitenden Lastschriftverfahren:
Nationale Unterschiede erschweren den elektronischen Zahlungsverkehr in Europa. Mit der Einführung eines einheitlichen Zahlungsverkehrs soll sich das nun ändern. Die SEPA soll langfristig eine schnellere und komfortable Abwicklung bringen.
Teilnehmer an der Umsetzung von SEPA sind 27 Länder der EU sowie Lichtenstein., Island, Norwegen und die Schweiz. Die wichtigste Neuerung gehen die Banken in wenigen Tagen an: Vom 28. Januar an sollen mehr als 1800 Institute in Deutschland Überweisungen nach dem neuen Standart verarbeiten - die sogenannte SEPA-Überweisung kann auch für Zahlungen im Innland genutzt werden.
In drei Tagen überwiesen.
Eine solche Überweisung soll innerhalb von drei Tagen ausgeführt werden - spätestens von 2012 an darf sie nur noch einen Tag dauern.
Derzeit erwirtschaften Banken Banken noch Zinsgewinne bei den Kunden, wenn das Geld bei ihnen angewiesen, ab noch nicht verbucht ist. Das ist auch ein Punkt, den Verbraucherschützer wie Andre Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl (Baden-Würtemberg) beobachtete.
Mit der neuen SEPA-Überweisung soll es besser werden. Das Nebeneinander mehrerer Zahlungssysteme verschwindet - mit großer Wahrscheinlichkeit werden daher geringere Kosten entstehen, sagt Schulze-Wethmar. Es sei jedoch nicht gesagt, dass die Banken die Einsparungen an die Kunden weitergeben können.
Michaela Roth vom Deutschen Sparkassen - und Giroverband (DSGV) geht davon aus, dass die Überweisungskosten bleiben, wie sie sind.
Schon jetzt schreibt eine europäische Richtlinie vor, dass eine Auslandsüberweisung nicht viel teuerer sein darf als eine im Inland, wenn sie in Euro ausgestellt ist und den Buchwert von 50000 Euro nicht überschreitet. Für eine Überweisung in englischen Pfund oder dänischen Kronen müssen Kunden eine herkömmliche Auslandsüberweisung nutzen, dafür fallen auch in Zukunft hohe Gebühren an.
SEPA bringt dafür andere Vorteile. Denn auch Lastschriften werden europaweit vereinheitlicht.
Bisher muss ein Kunde, der in anderen europäischen Ländern Rechnungen per Lastschriften begleichen wollte - weil er dort zum Beispiel ein Ferienhaus hat - dort ein Konto eröffnen.
Künftig reicht ein nationales Konto, um im Ausland fällige Strom- oder Telefonrechnungen in Euro zu begleichen. Zahlungen sollen dann am Ende des folgenden Werktages gutgeschrieben werden.
Dieser Punkt wird nach Einschätzung von Roth aber erst Ende 2009 Wirklichkeit werden.
Vorgesehen ist auch, dass die einziehende Bank das Institut des Kunden künftig, spätestens fünf Tage vorher informiert, wenn eine Abbuchung ansteht. Roth sieht darin ein großes Plus.
"Eher Überflüssig".
Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potzdam findet diese Informationspflicht eher überflüssig. "Wenn ich jemand mit einer Lastschrift beauftrage, weiß ich das ja in der Regel". Er befürchtet, dass die Banken die Kosten dafür auf die Kunden abwälzen, obwohl sie ohnehin prüfen müssen, ob das Konto gedeckt ist.
SEPA bringt eine weitere Neuerung:
So soll der Einsatz der EC-Karte einfacher werden, versprechen die Banken. Denn die Geldautomatenbetreiber und Bezahlsysteme wie Maestro und V-Pay schließen sich zum Bündnis Euro-Alliance of Payment Schemes - kurz EAPS - zusammen. "Das sorgt dafür, dass Kunden an noch mehr Stellen mit Karte bezahlen und Bargeld abheben können", erläutert Roth. Verbraucherschützer bezweifeln jedoch noch, dass Kunden in diesem Punkt profitieren.
Das neue SEPA -- Überweisungsformular
erfordert zwar etwas mehr Schreibarbeit, ergibt aber einen schnelleren Transfer.
An allen Bank- und Sparkassen, Volks- und Raiffeisenkassen ist man Ihnen natürlich bei der Ausfüllung der neuen Formulare gern behilflich.
Hinzukommt beim Begünstigten:
IBAN (internat. Kontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) zu finden auf Rechnungen und Geschäftspapieren.
Vom Aussteller der Überweisung:
IBAN (eigene IBAN - zu finden auf den Kontoauszügen der Hausbank)
Aufbau der IBAN mit 22 Stellen (von links nach rechts:
2 Stellen - Länderkennzeichen z.B. DE
2 Stellen - Prüfziffer
8 Stellen - Bankleitzahl
10 Stellen - Kontonummer
Alle übrigen Angaben wie z.B. Bezeichnung des Empfängerunternehmens, Name, Betrag in Euro,
Datum und Unterschrift haben sich gegenüber den bisherigen Überweisungen nicht verändert.
.2008

Täglich erreichen uns bundesweit Anfragen und Aufträge per Fax- Anfrage. Diesen Auftrag können Sie vorab im Internet ausdrucken und unterterschrieben per Fax an uns zurücksenden.
Nach der Auftragserteilung stellen wir den Eintrag 14 Tage zum dem von Ihnen gelieferten Angaben kostenfrei ins Netz, damit Sie eventuelle Korrekturen noch veranlassen können.
Vertretungen bauen wir zusätzl. auch immer weiter aus (siehe oben). Wir tragen auch gern Ihre Firma/Verein aus allen PLZ-Regionen bundesweit und teilweise
mit den angrenzenden Ländern, nach einem Abschluss, mit in unser Internet-Branchenbuch ein - wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage
oder den bereits zugesendeten Auftrag per Fax: 09621 / 429533.
Auf dieser Fachseite (auch gern auf anverwandten Rubriken - als Mehrfacheintrag -, bitte mit angeben) erstellen wir dann gern für Ihre fachbezogene Firma
aus allen PLZ-Gebieten Ihren Firmeneintrag- mit Top-Preisen-- denn durch neue Anklickungen allgemein, ergeben sich vieleicht auch neue Kunden
aus Ihrem Branchenbereich? klick hier

Preisliste vorab klick hier