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Internetadresse, Gerichtszeichen, Ort , usw. |
Servicetexte, Berichte und Hintergründe |
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Eine größere Auswahl / Übersicht von Serviceberichten / Tipps finden Sie unter Serviceseiten. Beachten Sie bitte auch in unseren Startseiten der Buchstaben A - Z, die Fußnoten *2 , jeweils schon mit einer eigenen Serviceseite zu den einzelnen Gruppierungen unseren über 1000 Rubriken, mit fast 20.000 Querverbindungen zu artverwandten Rubriken. |
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Diese "Serviceseiten 2", wie hoffentlich bald alle über 1000 Rubriken unseres ABC's, werden je nach freier Redaktionszeit und Berichtseingang zum jeweiligen Rubrikenthemea, kostenfrei vielleicht auch mit Ihrer Hilfe, laufend ergänzt. Sollten Sie einen interessanten Beitrag, mit einem jeweiligen Rubrikenthema unverbindlich für uns bereit halten, dann bitte an unsere Faxnummerm senden, so bedanken wir uns schon im voraus. Fax: 09621 / 429533 |
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Dieses Thema wird natürlich je nach Berichte ständig weiterergänzt. Dazu zählen auch Erledigungen, die man auch selbst überdenken sollte. |
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Ist der "letzte Wille" (z.B. Testament) ist nicht nur ein Thema für das Alter! Der letzte Wille kann schon nach Erreichung des 18. Lebensjahres eine größere Rolle spielen. Hinterlegt man kein rechtskräftiges Testament, so tritt in der Regel die gesetzliche Erbfolge ein. Ein Testament ist nicht die Frage des Alters, sondern der Vorsorge. Natürlich sollte man je nach den gravierenden Änderungen des Lebens, auch das Testament vielleicht wieder anpassen. Das gilt auch z.B. für Lebensversicherungen oder der Bestattungswunsch. Zu beachten wäre auch, das z.B. notariell abgeschlossene Vertragsgrundlagen, auch z.B Bankverträge beim Hausbau und Grundbucheintragungen nicht einfach durch ein Testament zu umgehen sind. Ein Notariat kann ihnen dabei rechtliche Auskünfte geben. Wo und mit welchen Umständen man das Testament hinterlegen kann, dafür gibt es Tipps. Als nicht so gute Lösung sehen die Experten, den Aufbewahrungsort zuhause, wo jeder einen Zugriff hat. Es ist z.B. nicht selten, dass man mit 18 Jahren schon Mama oder Papa geworden ist, damit automatisch auch die Verantwortung für die Zukunft Kinder mit übernimmt. Auch wenn man sich z.B. für eine Organspende entschließt, hat man auch einen entscheidenden Schritt zum Nachlass eines jeden Einzelnen getan. Auch eine "Patientenverfügung", z.B. für das "richtige" Verhalten der Ärzte im Krankenhaus, wann man z.B. Maschinen abschalten kann, kommt einem letzten Willen gleich. In einem Testament z.B. kann man auf diese Punkte mit hinweisen. Jedoch ein Beispiel : Wie mache ich bei einem Testament alles richtig, findet man auf der Homepage der Deutschen Seniorenliga ( DSL). Auch eine kostenlose Broschüre im Rahmen der Initiatve: "Die richtige Nachlassplanung - Ihr Wille zählt", ist im Leitfaden mit dem Umgang des persönlichen Vermögens, usw., sowie dessen Weitergabe in der Broschüre erläutert. Diese Broschüre ist anzufordern unter: DSL Heilsbachstrasse 32 53123 Bonn Die Internetadresse der DSL sehen sie zum Anklicken auf der linken Seite. |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich Juli 2008 |
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