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Amberg.
Zahnbehandlungen im Ausland ....

sollten sorgfältig geplant sein. Wenn sich jemand Finanzvorteile bei Zahnbehandlungen oder Zahnersatz im Ausland verspricht, dann ist es in erster Linie wichtig, sich ausgezeichnete Referenzen von schon behandelnder Kunden einzuholen.
Aber vorsicht, jeder Fall liegt anders, denn meistens sind auch Mehrfachbehandlungen notwendig.
Auch bei Zahnersatz muss das Implantat erst angefertigt werden. Dazu ist dann oft auch ein Heilungsprozess, der gezogenen Zähne, Anpassung, auch an ältere Bestandteile, bei Fachbehandlungen erforderlich !

D.h. , die nötige Zeit mitbringen. Vorher die Kostenvoranschläge schriftlich bestätigen zu lassen und eine Gegenrechnung "Aufwand zum Erfolg" abzuwägen. Denn auch "nur" ein Urlaub kann mit Anfahrt und Nachbehandlung teuer und im schlimmsten Fall schmerzlich werden.
Auch eine eventuelle Nachbehandlung läuft oft ohne Garantie und könnte bei einer Nachbehandlung durch einen einheimischen Zahnarzt noch mehr "zu Buche schlagen".
Krankenkassen übernehmen nur in den seltensten Fällen eine solche Behandlung im Ausland, daher vorher dringend anfragen. Das selbe gilt für Auslandsversicherungen, manchmal auch für bestimmte Länder, daher entweder die Policen vorher genau lesen oder um eine schriftliche Bestätigung bitten.
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Juli 2011.
.
Gesundheitskosten geltend machen.
Patienten können ihre Ausgaben für Brillen, Gehilfen, Einlagen und Hörgeräte unter Umständen beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Denn steuerlich absetzbar ist grundsätzlich alles, was von den Kassen nicht erstattet wird, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL)
in Berlin. Das Finanzamt prüfe nicht, ob die angezeigten Arztbesuche, Behandlungen oder Medikamentenverschreibungen notwendig waren.
Zu den zumindest zu Teilen absetzbaren Kosten gehören auch Zuzahlungen zu Rezepten und Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Zahnersatz und Praxisgebühr. Dazu müsse aber die pro Jahr zumutbare Eigenbelastung überschritten werden. Dieser Beitrag richtet sich nach Einkommen und Familienstand. Gut verdienende Singles haben zwar wenig von der Regel, Familien sind steuerlich aber deutlich besser gestellt.

2007
Berlin.
Stiftung Warentest...
Zahnzusatz: Nicht alle Kosten gedeckt
Auch eine private Zahnzusatzversicherung garantiert nur selten eine volle Kostenübernahme.
Rund zehn bis 15 Prozent der Gesamtrechnung bleiben fast immer am Patienten hängen, wie aus einer Untersuchung der Stiftung Warentest
in Berlin hervorgeht. Die Leistungen der Tarife der 36 getesteten Anbieter sind jedoch sehr unterschiedlich, heißt es es in der Zeitschrift
"Finanztest" (Ausgabe 4/2007).
So reichen die monatlichen Beiträge für einen 43-jährigen Beispielskunden von drei bis 33 Euro. Für eine 500 Euro teuere Krone zahlen die Anbieter einen Zuschuss zwischen 47 und 308 Euro. Mittlerweile verfügen rund 8,7 Millionen Kassenpatienten über eine private Zahnzusatzversicherung. Oft vermitteln die gesetzlichen Kassen ihren Mitgliedern auch die Zusatzversicherungen. - mit ermäßigtem Beitrag.
Kunden seien aber in der Regel schlecht beraten, wenn sie blind zum Angebot ihrer Kasse greifen. Stattdessen sollten sie möglichst günstige Tarife mit den gewünschten Leistungen auswählen und dann bei ihrer Kasse nachfragen, ob sie eines der Angebote zu ermäßigten Bedingungen vermitteln können.

.2007
Frankfurt / Main.
Bei Wein und Saft vorher die Zähne putzen.
Wer gerne Wein oder Fruchtsaft trinkt, sollte sich besser vor und nicht nach dem Genuss die Zähne putzen. Darauf weist der Informationskreis Mundhygiene und Ernährungsverhalten (IME) unter Berufung auf eine Studie in der Universität Zürich hin. Die Säure in den Lebensmitteln weicht den harten Zahnschmelz auf. Daher sollten die Zähne gereinigt werden, bevor etwas Saueres gegessen oder getrunken wird. Werden dagegen die Zähne erst hinterher geputzt, schmiergle die Zahnbürste den Zahnschmelz ab. Zähne mit schadhaftem Zahnschmelz sind den Angaben zufolge besonders anfällig für Karies.
.2008
  Täglich erreichen uns bundesweit Anfragen und Aufträge per Fax- Anfrage. Diesen Auftrag können Sie vorab im Internet ausdrucken und unterterschrieben per Fax an uns zurücksenden.
Nach der Auftragserteilung stellen wir den Eintrag 14 Tage zum dem von Ihnen gelieferten Angaben kostenfrei ins Netz, damit Sie eventuelle Korrekturen noch veranlassen können.
Vertretungen bauen wir zusätzl. auch immer weiter aus (siehe oben). Wir tragen auch gern Ihre Firma/Verein aus allen PLZ-Regionen bundesweit und teilweise mit den angrenzenden Ländern, nach einem Abschluss, mit in unser Internet-Branchenbuch ein - wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage oder den bereits zugesendeten Auftrag per Fax: 09621 / 429533.
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