Selbstständig
mit uns: Neben- und hauptberufliche Mitarbeiter (ab 18 Jahre), die später keine Führungsposition in Form einer Gebietsleitung oder Regionalleitung übernehmen möchten, zahlen keinerlei Lizenzgebühren! Werden jedoch nach Besetzung von den PLZ Gebieten den jeweiligen Lizenznehmern zugeteilt. Firmenvorstellungsseminare sind selbstverständlich bei uns kostenfrei. Mehr Info zu haupt- und nebenberuflicher Mitarbeit ohne jegliche Lizenzbebühren klick hier In der nächsten Spalte finden Sie die Voraussetzungen für Führungskräfte als Gebiets- oder Regionalleiter: |
als |
Regionalleiter |
und |
Gebietsleiter |
Regionalleitung (Führungsposition in einem zweistelligem PLZ Gebiet, eine Regionalleitung umfasst durchschnittlich 7 Gebietsleitungen) |
Gebietsleitung (Führungsposition z.B. in einem Ortsteil, Stadtleitung oder Randgebiet eines zweistelligen PLZ-Gebietes) |
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Welche Voraussetzungen stellen wir an eine Regionalleitung mit Lizenz? | Welche Voraussetzungen
stellen wir an eine Gebietsleitung mit Lizenz? |
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Alter | 25 – 60 Jahre | 21– 60 Jahre |
Berufliche Voraussetzung | Abgeschlossene Berufsausbildung
oder mittlere Reife, Umgang mit einem Computer, Internetanschluss, abgeschlossener Wehrdienst oder Befreiung, Erfahrung im Umgang mit Mitarbeitern Kontaktfreudigkeit Unter Umständen eine Ergänzung zum bisherigen Beruf, wenn die Betriebsinteressen nicht kollidieren |
Abgeschlossene Berufsausbildung,
Umgang mit einem Computer, Internetanschluss, abgeschlossener Wehrdienst oder Befreiung, Erfahrung im Umgang mit Mitarbeitern Kontaktfreudigkeit Unter Umständen eine Ergänzung zum bisherigen Beruf, wenn die Betriebsinteressen nicht kollidieren |
Repräsentations- örtlichkeiten |
Eigenes Büro oder Büroraum in Haus oder Wohnung Telefonisch erreichbar, Internetanschluss, Ortskenntnisse in dem jeweiligen Postleitzahlen- Regionalleitergebiet |
Mind. Büroraum in der
Wohnung Telefonisch erreichbar, Internetanschluss, Ortskenntnisse in dem jeweiligen Postleitzahlen- Stadt- und Landkreisgebiet |
Gebiet | Ein Regionalleitergebiet umfasst immer die ersten beiden Zahlen der Postleitzahlen z.B. 31xxx und wird in bis zu 10 Gebietsleitungen (Städteleitungen) z.B. 314xx angegliedert. | Ein Gebietsleitergebiet umfasst die von der Regionalleitung aufgeteilten Gebietsregionen |
Führungskraft | Als Führungskraft wird
eine gewisse Erfahrung und Eigenschaften, z.B. Erfahrung im Außendienst, Erscheinungsbild, Freundlichkeit, Durchsetzungsvermögen, Vorbildfunktion, kreative Mitarbeit erwartet. |
Ein Gebietsleiter arbeitet eng mit dem Regionalleiter zusammen und betreut Mitarbeiter und Kunden aus dem jeweiligen Gebietsleiterzuteilungsgebiet. |
Aufgabengebiete | Eigene Lehrgänge mit
unseren vorgefertigten Unterlagen zu organisieren und zu koordinieren. Wöchentliche Seminare mit den Mitarbeitern durchführen. Besuch der vorgegebenen Seminare. Mitarbeiter und Gebietsleiter zu finden. Eingliederung und Unterweisungen für Mitarbeiter und Gebietsleiter, auch wenn sie durch Fremdinitiative gefunden wurden. Die Folgeprovisionen durch Fremdinitiativen bleiben bei der Regionalleitung. |
Enge Koordination mit der
Regionalleitung, den Mitarbeitern und Kunden aus dem eingeteilten Gebietsleiterzuteilungsgebiet. Eigene Kundenfindung. Gewinnung von Mitarbeitern. Unterstützung der Mitarbeiter. |
Mitarbeiterstatus | Freier Mitarbeiter nach HGB § 84 | Freier Mitarbeiter nach HGB § 84 |
Verdienstmöglichkeit MLM | 50 % nach Punkteliste für
Branchenbuch 50 % nach Punkteliste für Einsteiger |
50 % nach Punkteliste für
Branchenbuch 50 % nach Punkteliste für Einsteiger |
Zusatzprämie | Leistungsprämie aus dem Regionalumsatz | Leistungsprämie aus dem Gebietsumsatz |
Unternehmens-aufbaupauschale | Zusätzlich besteht nach Bezahlung der Lizenzgebühr die Möglichkeit der Rückführung dieser Gebüren durch überdurchschnittliche Eigen- und Gruppenleistung in einem bestimmten Zeitraum oder durch Empfehlung und Vermittlung von anderen Regional- oder Gebietsleitungen | Rückführung der Lizenz-Gebühren (siehe unten) als Bonussystem auch für Gebietsleiter möglich, wenn die Vermittlersumme (ausgereichte Provision über 7500.-€ ) als gesamtes Einzelgeschäft in einem bestimmten Zeitraum ( 1 Jahr ) ausgewiesen werden kann. |
Lizenzgebühr | Die Lizenzgebühr für
ein Regionalleitergebiet (z.B. 31…) beträgt 5200.- € In den Lizenzgebühren sind auch alle Startunterlagen, Software sowie die kostenfreie Nutzung eines neuen Laptops für 2 Jahre enthalten. |
Die Lizenzgebühr für
ein Gebietsleitergebiet (z.B. 311..) beträgt 1200.- € In den Lizenzgebühren sind auch alle Startunterlagen und Software enthalten. |
Vermittlungs oder Rückprovision
für Regionalleitungen und Gebietsleitungen |
Jede Regionalleitung, Gebietsleitung
oder auch ein Mitarbeiter ohne Lizenz erhält nach gleichen Kriterien,
bei Vermittlung eines Bewerbers als RL oder GL, nach eingehender Bewerbung
und Vergabe des Gebietes bei “I-F-O – Deutschlandbranchenbuch“ für eine Regionalleitung 1200.- € , für eine Gebietsleitung 500.- € |
Jede Regionalleitung, Gebietsleitung
oder auch ein Mitarbeiter ohne Lizenz erhält nach gleichen Kriterien,
bei Vermittlung eines Bewerbers als RL oder GL, nach eingehender Bewerbung
und Vergabe des Gebietes bei “I-F-O – Deutschlandbranchenbuch“ für eine Regionalleitung 1200.- € , für eine Gebietsleitung 500.- € |
Mitarbeiter | Siehe auch Mitarbeiter ohne
Lizenzgebühr unter Jobb’s |
Siehe auch Mitarbeiter ohne
Lizenzgebühr unter Jobb’s |
Bewerbungen bitte wenn möglich wegen der zunehmenden SPAM-Mails bitte per Fax, wird mit Sicherheit beantwortet! |
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Per Post
an: |
Per Fax unter:
09621/439533 Per Hotline: 0170/4200845 |
Per E-Mail: bewerbung@i-f-o.de |