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werden je nach freier Redaktionszeit und Berichtseingang zum jeweiligen Rubrikenthemea,
kostenfrei vielleicht auch mit Ihrer Hilfe, laufend ergänzt.
Sollten Sie einen interessanten Beitrag, mit einem jeweiligen Rubrikenthema unverbindlich
für uns bereit halten,
dann bitte an unsere Faxnummer senden, so bedanken wir uns schon im voraus.

Fax: 09621 / 429533
 
Oberlandesgericht Oldenburg
OLG: (AZ: 1 U 121 / 05)
Wer mit Schnäppchen wirbt,
muss sie auch vorrätig haben. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschieden. Wer die Ware beim Erscheinen einer Werbe-Anzeige nicht anbieten kann, führe Verbraucher in die Irre, so das OLG: (AZ: 1 U 121 / 05) . Laut Gericht müsse ein Händler von der beworbenen Ware so viel haben, dass der Vorrat grundsätzlich für zwei Tage reicht. Will er nur Einzelstücke verkaufen, muss er laut Urteil in der Werbung darauf hinweisen.
 
2006
Amberg.

Einige Tipps, jedoch ohne Gewähr, wie man sich Schnäppchen und Rabatte auch "aushandeln" kann.
Schon seit einigen Jahren ist das Rabattgesetz von 3% gefallen.
Das bedeutet Verkäufer und Käufer geben sich gegenseitig einen neuen Spielraum und können und dürfen sich auch besser arangieren.

Versetzen Sie sich vor einer "Schnäppchen-Shoping-Tour" zunächst in den Verkäufer.
Auch ein Verkäufer ist nur ein Mensch,sollte immer seine privaten Probleme vor der Türe lassen, aber gelingt das auch immer? Also gehen Sie mit einer anderen Erwartungshaltung auf die Verkäufer zu.
Der Verkäufer ist ein Partner, kein Gegner.Den Verkäufer für sich gewinnen! Beide möchten nach dem Verkauf ein Erfolgserlebnis, denn viele Verkäufer, im Angestelltenverhältnis, sind auch am Umsatz mit einem kleinen Teil beteiligt. Wenn Sie Freundlichkeit, keine Aggressivität zum Einkauf mitbringen, ernten Sie auch wieder Freundlichkeit! Freundlichkeit baut auch Brücken im Einkauf!
Vermitteln Sie dem Verkäufer am Ende einer guten Beratung: "Schade, ganz soviel kann ich nicht ausgeben. Sehen Sie vielleicht eine Möglichkeit?".
Wer plant eine größere Ausgabezu tätigen, sollte sich vorher gründlich über das Produkt und die Preise
der Konkurrenz informieren. "Etwas Fachwissen" und Kompetenz erhöht die Glaubwürdigkeit und die Bereitschaft, des Verkäufers auf den Kunden "tiefer" einzugehen. Wenn Spielräume vorhanden sind, z.B. bei Auto- oder Möbelhändlern, so ist fast immer ein Rabatt drin, wenn man dem Verkäufer "auch fachkundig" richtig begegnen kann. Das könnte dem Verkäufer signalisieren, sie haben sich auch schon anderorts schlau gemacht.
Wer bei gewissen Produkten nicht auf das allerneueste Model wertlegen muss, kauft seine Artikel am besten mit etwas Zeitverzögerung oder außerhalb der Saison. Das Auto mit offenem Verdeck im Winter und die Wintersportkleidung im Sommer. Der Verkäufer hat zwar dafür einen größeren Aufwand, aber bei einer dementsprechenden Freundlichkeit, schickt er den Kunden bestimmt nicht wieder weiter.
Manchmal bestehen sogar interne Anweisungen das Lager für die nächste Saison zu räumen! Versuchen Sie es jedoch nicht bei einem vollen Laden oder zu ungünstigen Verkaufszeiten, in denen der Verkäufer eventuell alleine im Laden steht!
Nützen Sie deswegen auch den besseren Tag oder die bessere Ladenöffnungszeit.
Wählen Sie je nach Produkt einen Wochentag oder das Wochennde. Kommen Sie nicht kurz vor Feierabend, denn sonst besteht keine Zeit mehr zum Feilschen! Handeln Sie niemals in einer "Menschentraube", sondern bitten den Verkäufer nur wenn er frei zu sein scheint nach einem kleinen "Abseitsgespräch". Kein Verkäufer möchte ein generelles "Billgen-Jakob-Gespräch" führen!
Es gibt auch so etwas wie eine indirekte Kleiderordnung beim Einkauf:
Beim Handel auf dem Markt oder auf dem Trödlermarkt brauche ich keinen Anzug oder edle Kleidung.
Verhandle ich jedoch z.B. auf der Bank, kämpfe ich um einen neuen Job oder möchte ein Schnäppchen in einer Edelboutique erstehen, so gilt die "Fausregel": "Nehme immer deinen zweitbesten Anzug".
Hier gilt noch immer, Kleider machen Leute und der Verkäufer trifft bereits innerlich eine Vorentscheidung!
Wann macht es Sinn nach einem Rabatt zu fragen?
Sinnlos sind zum Beispiel verhandlungen meistens auf dem Lebensmittelsektor oder bei Restpostenmärkte mit vorgegebenen Artikeln. Denn hier sind die Preise knallhart vorkalkuliert. Ausnahmen gibt es hier z.B. nur, wenn die Ware kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum liegt oder wenn man sich einen Geschenkkorb zusammenstellen lässt. Auch bei Grossmengen gibt es Ausnahmen!
Bei größeren Anschaffungen im Non Foot-Bereich lohnt es sich jedoch, den Verkäufer nach einem Barzahlungsrabatt zu fragen. Oft weist der Verkäufer dann auch darauf hin, dass er das nicht entscheiden kann, weil der Geschäftsführer nicht da ist. Jedoch mit Charm und einem freundlichen Lächeln, kann man trotzdem darum bitten, den Verantwortlichen auf seinem Handy anzurufen und nachzufragen.
Wann haben Verkäfer und Geschäftsführer einen gewissen Spielraum?
Wenn man z.B. nach der Einkaufswahl bereits mehrere Stücke, im gehobenen Preisvergleich, zur Kasse mitbringt, dann kann man auch ungeniert gegenüber seinem Hintermann nach einem Rabatt oder einer Dreingabe fragen. Auch hier spielt oft wieder ein Lächeln bei der Frage eine Rolle. In gehobenen Geschäften, gehört es oft schon zum Stil des Hauses dass man ein paar Teilchen mit dazu bekommt. Das weiß fast auch jeder Metzger und Bäcker, wie mit einer kleinen Dreingabe sich die Kunden erhält. Bei einem "Verhältnismäßigem Einkauf", gilt es auch nicht als Unhöflich, wenn man so etwas nett einfließen läßt: "Heute hätte ich mein Finanzbugett beinahe überschritten, jedoch für den passenden Schal hats beim besten Willen nicht mehr gereicht". Die Produktantwort fällt dann meistens mit in die Tüte.
Sparen Sie nach einer guten Beratung auch nicht einer Anerkennung.
Jeder Verkäufer freut sich über ein ehrlich gemeintes Kompliment, z.B. über die gute personenspezifische Beratung. Bedanken Sie sich z.B. mit den kleinen Dankesworten: "Bei Ihnen hatte ich nie das Gefühl, sie wollen mir etwas aufdrängen, ich komme gerne wieder zu euch". Meistens inspiriert das den Verkäufer seinerseits zu einer kleinen Aufmerksamkeit.
Bei größeren Ausgaben lohnt sich auch die Nachfrage nach kostenfreien Dienstleistungen.
Z.B. bei Möbelkäufen ist oft ein kostenfreier Transport oder eine Montage noch mit drin. Bei einem Autokauf sind zum Beispiel auch mal das Anmelden mit Nummernschild oder ein einjähriger Service nicht mehr selten. Auch zinslose Ratenkredite machen immer öfter die Runde, jedoch hier sollte der Kunde bereits Stammkunde sein oder man muss einer Schufaauskunft zustimmen.
Manchmal sind den Rabatten auch interne Grenzen gesetzt.
So ist es also grundverkehrt z.B. schon vor einem vermeintlichen Großeinkauf penetrant nach Preisnachlässen zu fragen. Man tastet sich daher in einem netten Gespräch besser langsam heran.
Hier ist es dann bei einem unzufriedenen Ergebnis besser den Verkaufsplatz langsam wieder zu räumen, etwas enttäuscht und dessinteressiert zu wirken, dann könnte es sein, dass der Verkäufer trotzdem nochmals ein Angebot nachlegt.
Wer seine Schnäppchentour von vorn herein zu hoch ansetzt hat auch oft Pech.
Zu hohe Preisnachlässe zu fordern macht oft den Käufer unglaubwürdig und stuft ihn beim Verkäufer im Unterbewusstsein als nicht kompetent ein. In der Regel liegen je nach Saison und Produktwahl, die machbaren Rabatte zwischen zehn bis fünfzehn Prozent. Bei größeren Stückzahlen, vielleicht auch noch von gleichen Artikeln kann man sich auch bis zu 25 Prozent herantasten.

I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Januar 2008

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