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Serviceseite 2: Partnervermittlung
In erster Linie denkt man bei Partnervermittlung immer an zwischenmenschliche Beziehungen, jedoch eine Partnervermittlung kann auch rein von geschäftlicher Natur sein, dann klicken Sie bitte auf 2.) Geschäftliche Partnervermittlung. |
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Beachten Sie auch bitte unsere ausgesuchten Werbebanner zum Anklicken (soweit vorhanden) zu diesem Thema auf dieser Seite - funktionieren fast alle wie ein Onlineshop mit Sofortbestellungsmöglichkeit |
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2.) Linkhinweise für geschäftliche
Partnervermittlungen : |
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Internetadresse, Gerichtszeichen, Ort , usw. |
Servicetexte, Berichte und Hintergründe |
Bezugsquelle falls vorhanden |
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Eine größere Auswahl / Übersicht von Serviceberichten / Tipps finden Sie unter Serviceseiten. Beachten Sie bitte auch in unseren Startseiten der Buchstaben A - Z, die Fußnoten *2 , jeweils schon mit einer eigenen Serviceseite zu den einzelnen Gruppierungen unseren über 1000 Rubriken, mit fast 20.000 Querverbindungen zu artverwandten Rubriken. |
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Diese "Serviceseiten 2", wie hoffentlich bald alle über 1000 Rubriken unseres ABC's, werden je nach freier Redaktionszeit und Berichtseingang zum jeweiligen Rubrikenthemea, kostenfrei vielleicht auch mit Ihrer Hilfe, laufend ergänzt. Sollten Sie einen interessanten Beitrag, mit einem jeweiligen Rubrikenthema unverbindlich für uns bereit halten, dann bitte an unsere Faxnummerm senden, so bedanken wir uns schon im voraus. Fax: 09621 / 429533 |
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Amberg. |
Achtung Leichtgläubigkeit kann tödlich sein. |
I-F-O Redaktion ergänzt 2012 |
Singlebörsen im Internet. |
I-F-O Redaktion Herbert Olbrich Februar 2008 |
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"Darf man sich im Job verlieben?!" Die Journalistin Nicole Maibaum ging gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Jan H. Kern dieser Frage nach. Ihre Rechercheergebnisse schrieben sie im Ratgeber "Job-Knigge für Verliebte" nieder. Anja Schreiber fragte die beim Hamburger Magazin "Woman" tätige Redakteurin nach den wichtigsten Verhaltensregeln rund um die Liebe im Job. Welche Probleme können auftauchen, wenn aus Kollegen Verliebte werden? Nicole Maibaum: Das hängt ganz vom Pärchen ab. Verliebte können Zielscheibe von Neid und Eifersucht werden. Der Vorgesetzte könnte befürchten, dass die Arbeit darunter leidet. Hat sich der Chef mit einer Angestellten eingelassen, können sich Andere leicht benachteiligt fühlen. Welche Konsequenzen können diese Probleme haben? Nicole Maibaum: Wenn Vorgesetzte dem Pärchen nachweisen können, dass es seine vertragliche Arbeit nicht erfüllt, können sie zum Mittel der Abmahnung oder sogar zur Kündigung greifen. Welche Strategien können Verliebte anwenden, damit es nicht zu diesen Problemen kommt? Nicole Maibaum: Pärchen sollten ihr Liebesgeheimnis vorerst besser für sich behalten. Psychologen gehen davon aus, dass Verliebte nach 60 bis 90 Tagen wieder klarer sehen. Davor schweben sie auf Wolke sieben. In dieser ersten Zeit sollten sich Verliebte deshalb unauffällig verhalten. Natürlich sollten beide diese Strategie vorher abgesprochen haben. Denken Sie als Pärchen gemeinsam darüber nach, wann Sie ihre Beziehung bekannt geben wollen. Ist der Moment dann gekommen, machen Sie es ganz undramatisch. Erzählen Sie es zum Beispiel einfach beim Mittagessen in der Kantine. Wie sollte Verliebte in Job miteinander umgehen, wenn ihre Beziehung bekannt ist? Nicole Maibaum: Das klären sie am besten vorher untereinander ab. Ein paar Regeln sollte Sie in aber jeden Fall beachten. Reden Sie etwa Ihren Partner nicht mit Spitznamen an! Das können Sie zu Hause tun, aber keinesfalls im Job! Verändern Sie auch bestehende Rituale nicht. Wenn Sie dienstags immer mit einer bestimmten Kollegin in die Kantine gegangen sind, sollte Sie das auch weiterhin tun und nicht nur mit dem Geliebten zusammenhocken. Grundsätzlich gilt: Machen Sie möglichst wenig Aufsehen um sich und Ihre Beziehung. Das gilt auch für Zärtlichkeiten. Sollte der Chef eingeweiht werden? Nicole Maibaum: Das ist sinnvoll. Wenn Sie das nicht machen und der Chef erfährt es von jemand anderem, kann er sich übergangen fühlen. Bevor Sie mit ihm darüber reden, sollten Sie sich auf mögliche Fragen vorbereiten. Einige klingen recht harmlos, etwa die Frage, wie der Funken übergesprungen ist. Aber Sie sollten ihm keinesfalls alle Einzelheiten naiv und unverblümt auf die Nase binden. Denn der Chef könnte den Eindruck gewinnen, dass Sie Ihre Pflichten vernachlässigt haben. Was sollten Verliebte beachten, wenn Sie mit einem Vorgesetzten liiert sind? Nicole Maibaum: Beide Partner sollten ihren Rollenkonflikt nicht verdrängen, sondern sich darüber austauschen. Verliebte Vorgesetzte dürfen ihre Partner nicht bevorzugen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Frage, ob sich das Paar im Beruf duzen oder siezen soll. In Branchen, in denen das allgemeine Duzen nicht üblich ist, sollten die Partner -solange ihre Beziehung noch nicht offiziell ist - weiterhin beim Sie bleiben. Danach kann ein Chef auch seinen anderen Mitarbeitern das Du anbieten, um so die Sonderstellung des Partners zu relativieren. Vor einem neuen Kunden wirkt Siezen allerdings professioneller. Buchtipp: Nicole Maibaum, Jan H. Kern: Job-Knigge für Verliebte, Eichborn, Frankfurt/Main 2006, 140 Seiten, derzeit 9,90 Euro, ISBN-13: 978-3-8218-5900-2 |
Nicole Maibaum, Jan H. Kern: Job-Knigge für Verliebte, Februar 2008 |
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Frankfurt / Main |
WG-Partner nicht haftbar. WG-Partner können sich gegen die Einstufung als "Bedarfsgemeinschaft" in ALG-II-Anträgen wehren. Diese Einstufung hätte zur Folge, dass der Mitbewohner wie ein Ehepartner für den Antragsteller aufkommen muss, ehe dieser Arbeitslosengeld II erhält. Tatsächlich sind WG-Partner von potenziellen Leistungsempfängern aber zivielrechtlich nicht unterhaltspflichtig. Unterhaltspflicht besteht nur für Menschen, die in gerader Linie miteinander verwandt, verheiratet oder als Homosexuelle eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Stuft die Behörde beim Prüfen eines Antrages auf Arbeitslosengeld II zwei WG-Partner als Bedarfsgemeinschaft ein, sollten diese notfalls den Gang zum Sozialgericht nicht scheuen. Eine Bedarfgemeinschaft liegt vor, wenn zwei Menschen über ein Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehrige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen und Vermögen des anderen zu verfügen. |
Januar 2007 |
Täglich erreichen uns bundesweit Anfragen und Aufträge per Fax- Anfrage. Diesen Auftrag können Sie vorab im Internet ausdrucken und unterterschrieben per Fax an uns zurücksenden. Nach der Auftragserteilung stellen wir den Eintrag 14 Tage zum dem von Ihnen gelieferten Angaben kostenfrei ins Netz, damit Sie eventuelle Korrekturen noch veranlassen können. Vertretungen bauen wir zusätzl. auch immer weiter aus (siehe oben). Wir tragen auch gern Ihre Firma/Verein aus allen PLZ-Regionen bundesweit und teilweise mit den angrenzenden Ländern, nach einem Abschluss, mit in unser Internet-Branchenbuch ein - wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage oder den bereits zugesendeten Auftrag per Fax: 09621 / 429533. Auf dieser Fachseite (auch gern auf anverwandten Rubriken - als Mehrfacheintrag -, bitte mit angeben) erstellen wir dann gern für Ihre fachbezogene Firma aus allen PLZ-Gebieten Ihren Firmeneintrag- mit Top-Preisen-- denn durch neue Anklickungen allgemein, ergeben sich vieleicht auch neue Kunden aus Ihrem Branchenbereich? klick hier
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