Unter
Joint-Venture verstehet
man:
Firmenzusammenschlüsse, mit gegenseitigen Interessen z.B. GmbH, KG,
AG, GbR, usw.
Der Anteil in Prozenten richtet sich immer nach Firmen-Verträgen
oder direkten oder indirekten Anteilen an der Firma.
Joint-Venture kann in allen Handelsländern oder auch Innerhalb
eines Landes geschlossen werden.
Die Vorbereitungen, Vorverträge und andere wichtige Details sollte
man Fachleuten überlassen.
Hier ein Joint-Venture Beispiel mit China:
Der Anteil bei J -V in China kann nur erfolgen: z.B. mit Finanzbeteiligung,
mit Maschinenbeteiligung, mit gemessenem Fachwissen, mit nachdrücklichen
Auftragsabwicklungen
Beispiel dazu: Sie haben
10 Drehmaschinen im Einsatz, jedoch durch geringere Auftragseingänge
sind 5 Maschinen nicht mehr ausgelastet. Wenn nun diese Maschinen einen
Gesamtwert von
100.000 € übersteigen, können Sie diesen Materialwert als Joint-Venture-Anteil
in eine chinesische Partnerfirma mit einbringen.
Der Wert der Maschinen wird vor dem Verladen von unabhängigen Sachverständigen
geschätzt.
Im Umgekehrten Fall können Sie mit 100.000 € Grundwert, eineTochterfirma
mit einem chinesischen Partner in China gründen und Sie produzieren
mit chinesischen Arbeitern günstiger.
Sie können sich auch mit einem Grundwerteinsatz von 100.000
direkt in einer chiesischen Firma einkaufen und sind am Gesamtertrag
mit einem Prozentanteil, so hoch wie Ihre Einlage
zum Gesamtfirmenkapital, an dem Gesamtunternehmen beteiligt.
Wir beraten
Sie gern über alle notwendigen
Schritte, bereiten Grundstücke oder auch Partner, sowie die schriftlichen
Voraussetzungen, für Sie vor.
Die Vorbereitungen werden von unserer Partnerin und Mitarbeiterin Fr.
Dr. Yu aus Shanghai, welche auch in Osnabrück studiert hat und auch
sehr gut deutsch spricht, abgewickelt.
Für Im- und Exportanfragen
für Waren aller Art nach China
stehen wir ebenfalls gern zur Verfügung.
E-Mail Anfragen unter : herbert.olbrich@web.de
Faxanfragen : 09621
/ 429533
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