(44) Erdbebensicherheitsfaktor für das Bausystem

 

Auf Anfrage von Kunden aus Ländern mit erdbebensicheren Bauvorschriften (z.B. China, Grichenland, Türkei, und Kreta) , haben wir bei der Herstellerfirma der Bausysteme um eine Bestätigung nachgefragt.

Als erdbebensicher gilt auch dann ein Haus, wenn das Fundament mit dem festen Baukern bei dementsprechenden Belastungen auf der Richterscala und unverückbare Merkmale nachweisen kann.

 

Als Rückantwort vom 05.06.2002 die Originalbestätigung ist in französisch abgefasst
und dazu die deutsche Übersetzung:

An

IFO Internationaler Firmenpool Olbrich
Fleurystr.22

D-92224 Amberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie wie mit unserem Mitarbeiter besprochen, die Übersetzung des Abschnittes über das Bauen in Erdbebengefährdungszonen aus unserem französischen Architektenordner. Diese

Untersuchung wurde vom französischen Institut CSTB angefertigt ( vergleichbar mit Frauenhofer- Institut in Deutschland).

Übersetzung:

Abschnitt 2.2

2.21

2.Satz:

Bezüglich des Bauens in Erdbebengefährdungszonen erfüllt das bezeichnete Bausystem die geltenden Vorschriften für die Erdbebensicherheit.

 

Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und

verbleiben mit freundlichen Grüssen.

 

Unterschrift:

Betriebsleitung

Anlage: 1 Kopie des "avis technique", angefertigt vom französischen Institut CSTB ( www.cstb.fr )

 

Soweit zum Thema Erdbebensicher

Weitere Auskünfte erhalten unverbindlich unter E-Mail Anfrage:

erdbebensicher-bauen@i-f-o.de oder auch Beispiele unter www.i-f-o.de / Immobilien/Bau

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