(44) Erdbebensicherheitsfaktor für das Bausystem
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Auf Anfrage von Kunden aus Ländern mit erdbebensicheren Bauvorschriften (z.B. China, Grichenland, Türkei, und Kreta) , haben wir bei der Herstellerfirma der Bausysteme um eine Bestätigung nachgefragt. Als erdbebensicher gilt auch dann ein Haus, wenn das Fundament mit dem festen Baukern bei dementsprechenden Belastungen auf der Richterscala und unverückbare Merkmale nachweisen kann. |
Als Rückantwort vom
05.06.2002 die Originalbestätigung ist in französisch abgefasst
An IFO Internationaler Firmenpool Olbrich D-92224 Amberg
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie wie mit unserem Mitarbeiter besprochen, die Übersetzung des Abschnittes über das Bauen in Erdbebengefährdungszonen aus unserem französischen Architektenordner. Diese Untersuchung wurde vom französischen Institut CSTB angefertigt ( vergleichbar mit Frauenhofer- Institut in Deutschland). Übersetzung: Abschnitt 2.2 2.21 2.Satz: Bezüglich des Bauens in Erdbebengefährdungszonen erfüllt das bezeichnete Bausystem die geltenden Vorschriften für die Erdbebensicherheit.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüssen.
Unterschrift: Betriebsleitung Anlage: 1 Kopie des "avis technique", angefertigt vom französischen Institut CSTB ( www.cstb.fr ) |
Soweit zum Thema Erdbebensicher Weitere Auskünfte erhalten unverbindlich unter E-Mail Anfrage: erdbebensicher-bauen@i-f-o.de oder auch Beispiele unter www.i-f-o.de / Immobilien/Bau |