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Arbeitgeber darf Handynutzung verbieten
Ein Arbeitgeber kann die private Nutzung von Handys während der Arbeitszeit verbieten. Der Betriebsrat hat dabei keine Mitbestimmungsrechte, entschied
das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 6 TaBV 33/09).
Der Arbeitgeber darf die private Nutzung von Handys ohne Zustimmung des Betriebsrates verbieten.
In dem Fall, auf den die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin hinweist, hatte die Leitung eines Altenpflegeheimes Mitarbeitern private Handytelefonate während der Arbeitszeit verboten. Der Betriebsrat wollte klären, ob der Arbeitgeber das ohne seine Mitbestimmung darf. Er vertrat die Auffassung, dass es sich beim Benutzen von privaten Mobiltelefonen um ein "mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten" handele. Das LAG entschied anders: Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Mitarbeiters, das Handy während der Arbeitszeit nicht zu benutzen. Mit seinem Verbot stelle der Arbeitgeber dies lediglich klar. Für eine Zustimmung bestehe daher keine Veranlassung.
Berlin
Telefonnummer:
116116
Kartensperren im Notfall - EC- und Kreditkarten, - SIM-Karten von Handyanbietern, - Elektronische Mitarbeiterausweise,
95 % aller Banken (nur noch nicht die Postbank) beteiligt sich an der an der bundesweiten zentralen Sperr-Notrufnummer für EC- und Kreditkarten. Im Jahr 2008 wurden 830000 verlorene oder gestohlene Karten gemeldet -
19% mehr als noch im Vorjahr.
Auch die SIM Karten einiger Handyanbieter und elektronische Mitarbeiterausweise mancher Unternehmen sind bereits unter dieser Nummer gelistet. Eine schnelle Sperre verhindert oft illegale Abhebungen und Missbrauch!

I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
April 2009
Amberg.
Wenn das Handy einmal verrückt spielt.
Oft kommt es vor das zum Beispiel durch Witterungsumstände, Sandstrand im Urlaub, Körperfeuchtigkeit oder Erschütterungen, die Handy-Akkus an den Kontaktstellen keine richtige
Stromzufuhr mehr ableiten.
In diesem Fall kann es manchmal schon nützlich sein, wenn man den Akku vorsichtig entfernt, die Kontakte
am Akku und im Gerät mit einem trockenen Tuch wieder sauber polliert und das Handy neu startet. Deckel wieder richtig einklinken. Eventuell müssen sogar einige Einstellungen wieder neu vorgenommen werden.
Sollte das Handy einmal nass geworden sein, muss es nicht gleich unbrauchbar sein, einfach so gut es geht öffnen, nicht mit Werkzeugen - wegen dem eventuellen Garantiefall, sondern mit einem trockenen Tuch reinigen, mit dem Mund trocken blasen und einige Tage an geschützer Stelle austrochnen lassen und dann wieder zusammenbauen. Auf keinen Fall dürfen die Akkupole einen Krichstrom oder Kurzschluss ausgesetzt sein!!!
I-F-O Recherchen
Herbert Olbrich
April 2010
Ab 2. Februar startet startet T-Mobile mit dem Google-Handy G1 eine neue Handygeneration.
Das neue Handy ist besonders für die Internetnutzung und auch für den derzeitigen speziellen Suchmaschinen-Marktführer Google zugeschnitten. Das Gerät mit berührungsempfindlichem Bildschirm und einer ausklappbaren Tastatur wird mit Zweijahresvertrag ab einem Euro zu haben sein.
Das Mobiltelefon konkuriert unter anderem mit dem Apple-Handy iPhone, das in Deutschland ebenfalls exklusiv von T-Mobile vermarktet wird.
Dass G1 ist das erste Gerät einer Mobilfunk-Allianz, die den Markt der Smartphones - eine Kombination aus Handy und Mini-Computer - aufrollen will.
Die von Google initiierte Open Handset Alliance hat inzwischen mehr als 40 Mitglieder, darunter Mobilfunkanbieter wie T-Mobile und Gerätehersteller wie HTC oder auch Sony Ericsson. Die Allianz entwickelte das Betriebssystem Android.
Es ist eine offene Software, soll heißen, sie kann von einer weltweiten Entwicklergemeinde ausgebaut werden und für ihre Nutzung werden keine Lizenzgebühren fällig.
Man erhofft sich mit dem neuen System eine Garantie für breites Wachstum.
Für das Android-Handy können Softwareentwickler ähnlich wie bei Apples iPhane verschiedene Programme online anbieten. Das Softwareangebot gilt als Garant für künftiges Wachstum. Inzwischen sind es mehr als 700 Programme. De Internetzugang läuft unterwegs über schnelle UMTS-Netze, auch ein GPS-Navigationsship ist mit eingebaut. Der Zugang zu Google-Diensten wie E-Mail oder Karten wurde besonders erleichtert. Das Gerät biete "das beste mobile Internet-Ergebnis", so aus dem Umfeld der Betreiber. Der Chef des Herstellers des G1 Handy von HTC betonte: "Google ist der Internet-Experte".
Sogenannte Smartphones - die Kombination aus Handy und Minicomputer - gelten als die Zukunft der Branche.
Allerdings hat sich in der aktuellen Wirtschaftskrise die Wachstumsprognose stark reduziert, man hofft jedoch trotzdem, dass die Verbraucher verstärkt auf die neue Technik einsteigen.

Januar 2009
Amberg.
Handy - unverzichtbarer Teil in unserer Welt, jedoch Vorsicht ! Abzocke scheinbar unvermeidbar!
Lockmethoden, meistens "nett verpackt", finden öfter Einzug auf unseren Handys. "Telefonnummernverkauf" sogar in den höchsten Ebenen ist ja nichts mehr Unbekanntes. Oft versuchen es unseriöse Unternehmen mit Schmeicheleien Verbraucher dazu zu verleiten, teure SMS-Dienste und Rufnummern anzuwählen. Wenn sie diesen "Lockrufen wiederstehen, sparen sie viel Geld , aber wer trotzdem darauf hereingefallen ist , hat auch die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Gut verpackte Nachrichten von scheinbar alten Bekannten oder Nachbarn, vermeintliche Gewinnmitteilungen oder auch netten Damen, laden zur Rückmeldung ein oder fordern diese sogar. Wer darauf antwortet landet in Chatts, in denen jede SMS mehrere Euro kosten kann. Bei Gewinnmitteilungen gibt es das "versprochene Geld" erst nach der Anwahl einer teueren Nummer. Besonders Kinder seien gefährdet, da sie leichtgläubig neue Erkenntnisse
und Freund finden möchten. Nicht selten sitzen am anderen Ende "Profichatter" , die mit geschickten Antworten und Fragen nicht selten für Rechnungen von mehreren Tausend Euro gesorgt haben.
Diese Dienste werden dann meist in sogenannten Premium-SMS-Modus abgewickelt, das ist leider rechtens und kosten üblicherweise zwei bis 5 Euro pro Stück. Eine Obergrenze gibt es auch noch nicht. Diese Prmium-SMS ist eigentlich gedacht als Zahlungsmittel von Kleinbeträgen für Mehrwertdienste z.B.
für Klingeltöne.
Man wird sich in einer geschickten "Verschlüsselungsform" kaum klar darüber, dass man oft mehrere Abos akzeptiert, die dann auch richtig teuer werden können. Gesetzlich sind teilweise schon geändert z.B. die 0900 -Nummer, die immer eine Gebührenansage voraussetzten sollen, wenn sich die Anbieter an die "Spielregeln" halten. Die Rechtslage dazu ist noch völlig unübersichtlich, das übliche Klein- oder unscheinbar gedruckte oder Prämium -SMS müssten bisher erst ab je zwei Euro ausgezeichnet sein. Dass ermöglicht natürlich auch noch Schlupflöcher. Besser ist es man "riecht den angebrannten Braten" sofort, verzichtet auf die angesagten hohen Gewinn, indem man auflegt.
Flattert nach einigen Akzepten die Rechnung erst ins Haus , ist es schwer sich aus der Sache wieder herauszuwinden.
Auf jeden Fall ist es vorteilhaft, sich die AGB's abzuspeichern, keinerlei Zusagen zu machen, der Aufforderung "Dürfen wir zu Schulungszwecken, das Gespräch mitschneiden", kadegorisch abzulehen.
Hat der Nutzer am Chatt teilgenommen oder eine Hotline angerufen, hat er juristisch gesehen eine zahlungspflichtige Leistung in Anspruch genommen.
Aus der Angelegenheit kommt er in der Regel nur heraus, wenn sich herausstellt, wenn er über die Konditionen nicht ausreichend informiert wurde.
Die Rechtslage in solchen Fällen ist noch in vielen Fällen unübersichtlich und juristischer Beistand daher sehr ratsam.
Es empfiehlt sich zunächst einmal, beim Mobilfunkanbieter vorsorglich Widerspruch gegen den Einzug der strittigen Gebühren einzulegen,
Ist das Geld bereits abgebucht, wird es schwierig , es mitunter im Ausland sitzenden Anbietern zurückzufordern. Umgekehrt sollten sich die Verbraucher mit reinem Gewissen nicht durch Inkasso-Drohungen unter Druck setzen lassen. Reagieren müssen sie erst bei Post vom Gericht.
Auch Verbraucherzentralen kennen da schon ihre "Pappenheimer" und letztlich kann man auch noch den Weg zur Polizei antreten.
Man kann auch über genervte Lock-SMS etwas unternehmen, bei der Bundesagentur für die Regulierung der Telefonnetzte in Bonn, wenn Rufnummernmissbrauch vorliegt. Hilfe hierfür im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12083.pdf oder:
Eine Formlose Beschwerde an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Eisenbahn unter:
Postfach 100208, 67402 Neustadt, Tel. 06321 934111, E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Fast die selben" Methoden" und genau die selbe ratsame Vorsicht ist auch bei "vielversprechenden E-Mails" anzuwenden.
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
November 2008
Amberg.
Wie funktioniert ein Handy?
Wenn die Wunsch-Nummer gewählt wird, schickt das Handy unsichtbare Wellen an eine Funkantenne in der Nähe. Dieser Sendemast steht zum Beispiel auf einem Dach. Er empfängt die Wellen und schickt sie zu einem Zentralcomputer weiter. Dieser große Rechner kennt die Standorte aller eingeschalteten Handys. Er sucht nun wo sich das eingeschaltete Handy befindet und hat er es gefunden, schickt er ein Signal an den nächsten Sendemast in der Nähe dieses Telefons. Von dort aus wird das Handy angefunkt und es klingelt.
Der sooft schlechte Empfang, auch als Funkloch bezeichnet, entsteht dadurch, dass die nächste Antenne entweder noch mit einer zu kleinen Leistung ausgestattet ist oder der Funkmast auch zu niedrig sein kann. Es kann auch die Entfernung oder auch die schlechten Sendefrequenzen bei Berg- und Taleinflüssen eine Rolle spielen.
Damit die Zentralcomputer immer wissen, wo sich jedes geöffnete Handy gerade aufhält, senden die Telefone ab und zu Signale an den Computer.
Mit neueren Suchfunktionen, wurden damit schon öfter Leben gerettet, weil man damit auch eine sogenannte Ortung ausführen kann.
I-F-O Redaktion
Herbert Olbrich
Mai 2008
  Handy Mailbox im Urlaub abschalten
Urlauber sollten ihre Mailbox im Ausland abschalten oder alle Anrufe von vornherein dorthin umleiten. Andernfalls kostet ein Anruf doppelte Gebühren. Darauf weist die Zeitschrift "connect" hin.
Der Handybesitzer müsse, wenn er den Anruf nicht persönlich annimmt, sowohl für das ankommende Gespräch im Ausland als auch für die Rückleitung auf die Mail-Box zahlen. Ausnahme sei E-Plus, wo Anrufer nicht auf die Mail-Box umgeleitet werden. Um die Mailbox im Ausland abzuhören, müssen Handybesitzer häufig eine persönliche Identifikationsnummer eingeben.
2006