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Serviceseite 2:Gewerkschaften
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IG-Metall
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ver.di
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Internetadresse, Ort oder Gerichtszeichen |
Servicetexte, Berichte, Ratgeber und Hintergründe |
Bezugsquelle falls vorhanden |
Frankfurt (Az.: 7Ga 238/06) |
Bei Betriebsversetzungen gibt es auch Regeln. Ein Arbeitnehmer muss eine Versetzung nicht in jedem Fall akzeptieren. Er hat das Recht darauf, dass seine privaten Lebensumstände berücksichtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt hervor, teilt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in München mit. Väter und Mütter von schulpflichtigen Kindern müssten z.B. eine kurzfristige Versetzung über Hunderte von Kilometern nicht dulden. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, nach der der Beschäftigte beliebeig versetzt werden kann. |
.2007 |
LAG Rheinland-Pfalz Mainz (Az.: 4 Sa 36/06) |
Schwarzarbeit und fristlose Kündigung Die bloße Ankündigung von Schwarzarbeit rechtfertigt noch nicht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.. Vielmehr müsse der Arbeitgeber zuvor abmahnen und ihn dabei insbesondere auf die Konsequenz der fristlosen Kündigung hinweisen. Nur wenn feststehe, dass der Mitarbeiter nicht gewillt sei, sich künftig vertragsgerecht zu verhalten, dürfe auf eine Abmahnung verzichtet werden. Dass Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte nach einem Streit mit seinem Kollegen sinngemäß gesagt, er werde nur noch schwarzarbeiten, da sich damit mehr Geld verdienen lasse. Als er zu Beginn der darauf folgenden Woche nicht zur Arbeit erschien, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG befand, der Arbeitgeber habe voreilig gehandelt. |
2006 |
Erfurt (BAG) |
Umschulungsvertrag mündlich kündbar Ein Umschulungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er kann daher auch mündlich gekündigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt weist der Personalverlag in Bonn hin. Für Arbeitsverträge gilt dagegen, dass sie weder mündlich noch per Fax oder E-Mail aufgehoben werden können. Die Richter hatten einen Fall zu verhandeln, indem ein Arbietgeber eine Umschulung nach eigenen Angaben "mündlich beendet" hatte. Der Umschüler verlangte seine Weiterbeschäftigung mit dem Argument, es habe keine mündliche Beendigung gegeben, außerdem wäre eine solche formwidrig. Das BAG entschied, ein Umschulungsvertrag könne mündlich aufgehoben werden. |
2006 |
Geführt und motiviert werden. Geführt und motiviert zu werden, ist für deutsche Arbeitnehmer die wichtigste Fähigkeit, die ein Chef beherschen sollte. Für 94 Prozent zählt diese Eigenschaft am meisten, ergab eine repräsentative Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Emnid in Bielefeld. Das teilt der Beratungsdienst "Simplify your business" in Bonn mit, der die Befragung in Auftrag gegeben hat. Am Zweitwichtigsten ist Mitarbeitern mit 70 Prozent die Fähigkeit des Chefs, Kunden zu gwewinnen und an das Unternehmen zu binden. Nach Ansicht von 53 Prozent zeichnet sich ein guter Chef dadurch aus, dass er die Finanzen im Griff hat. Für 39 Prozent ist ein gutes Zeitmanagement ein unverzichtbares Merkmal eines guten Vorgesetzten. |
.06 |
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Fürth |
Belege für Werbungskosten stets sorgfältig sammeln. Arbeitnehmer sollten Belege über Werbungskosten immer sorgfältig sammeln und beim Finanzamt einreichen. Darauf weist das DSG Institut Steuern & Recht in Fürth hin. Eine entsprechende Quittung führt nicht nur bei der Einkommensteuer zur Steuerminderung, sondern auch bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag. |
.06 |
Urlaubsantrag...... Der Arbeitgeber kann einen bereitsgenehmigten Urlaub nicht annulieren. Das geht nur, wenn "dringende betriebliche Gründe" einer Abwesenheit des Mitarbeiters entgegenstehen. Darauf weist der Fachverlag Recht und Führung hin. Grundsätzlich sei der Urlaub gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren |
2005) |
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Viele Tipps und Urteile finden Sie zum Themea "Öffentlicher Dienst" unter: (Siehe links) |
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Urlaubsantrag...... Der Arbeitgeber kann einen bereitsgenehmigten Urlaub nicht annulieren. Das geht nur, wenn "dringende betriebliche Gründe" einer Abwesenheit des Mitarbeiters entgegenstehen. Darauf weist der Fachverlag Recht und Führung hin. Grundsätzlich sei der Urlaub gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren |
. 2005) |
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Hamburg. www.vbg.de/versicherungsschutz |
Versicherung bei Geschäftsreisen. Wer vom Chef ins Ausland geschickt wird, ist am Arbeitsplatz und auf den damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen zeitlich befristeten Auftrag handelt. Wird der Arbeitnehmer dagegen ausschließlich für den Auslandseinsatz eingestellt, könne eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden, rät die VBG. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Weitere Info siehe links. |
2008 |
Überstunden, ohne jegliche Klauseln, die rechtliche Regel. Klauseln in Arbeitsverträgen, nach denen es für Überstunden pauschal und ohne Einschränkung kein zusätzliches Geld gibt, gelten nicht. Solche Klauseln findet man vor allem in älteren Arbeitsverträgen häufig. Sätze die generell Ansprüche der Arbeitnehmer einscränken wie "Sämtliche Überstunden sind durch das Gehalt abgegolten", seien unwirksam, erläutert Fachanwalt Jobst-Huertus Bauer. Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 (Paragraph 305 ff BGB) würden solche Klauseln zunehmend weniger verwendet. "Viele Arbeitgeber haben das in ihren alten Verträgen aber stehen lassen", sagt der Arbeitsrechtsexperte des Deutschen Anwaltvereins. Schreibt die Klausel einen bestimmten Anteil von Überstunden ohne Entgelt fest, sei das in Ordnung. Wo die Grenze verläuft, hänge auch von der Position des Arbeitnehmers und der Gehaltshöhe ab. Bei durchschnittlichen vergleichbaren Arbeitsstellen mit einer Wochenarbeitszeit um 40 Stunden und einem Gehalt ab derzeit 3000 Euro brutto, seien zehn Prozent Überstunden nicht zu beanstanden. Wenn so schriftlich vereinbart, müssen die vier zusätzlichen Stunden nicht extra vergütet werden. Nicht einig seien sich die Arbeitsrechtler allerdings, wenn die Stundenzahl deutlich höher ist - etwa 20 Prozent (unterschiedliche Urteile - meist zu gunsten des Arbeitnehmers). Klauseln ohne jede zeitliche Einschränkung sind dagegen - vor den Arbeitsgerichten - nicht wirksam. |
2008 |