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Internetadresse, Gerichtszeichen, Ort , usw. |
Servicetexte, Berichte und Hintergründe |
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Eine größere Auswahl / Übersicht von Serviceberichten / Tipps finden Sie unter Serviceseiten. Beachten Sie bitte auch in unseren Startseiten der Buchstaben A - Z, die Fußnoten *2 , jeweils schon mit einer eigenen Serviceseite zu den einzelnen Gruppierungen unseren über 1000 Rubriken. |
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Diese "Serviceseiten 2", wie hoffentlich bald alle über 1000 Rubriken unseres ABC's, werden je nach freier Redaktionszeit und Berichtseingang zum jeweiligen Rubrikenthemea, kostenfrei vielleicht auch mit Ihrer Hilfe, laufend ergänzt. Sollten Sie einen interessanten Beitrag, mit einem jeweiligen Rubrikenthema unverbindlich für uns bereit halten, dann bitte an unsere Faxnummer senden, so bedanken wir uns schon im voraus. Fax: 09621 / 429533 |
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Weitere Info: www.euroinfo-kehl.com |
Achtung : Internetkauf im Ausland. Wer Ware online bei einem ausländischen Anbieter bestellt, sollte bei einer defekten Lieferung oder Nichtgefallen schnell reagieren. Denn nicht immer gelten bei einem solchen Geschäft dieselben Verbraucherrechte wie in Deutschland. "Der größte Unterschied ist der, dass das Widerrufsrecht in Deutschland 14 Tage, und in den meisten anderen europäischen Ländern nur sieben Tage gilt", erläutert Susann Münstermann von der E-Commerce-Verbindungsstelle in Kehl. Wendet sich eine Webseite an deutsche Käufer, können diese allerdings auch damit rechnen, bei Problemen auf deutsches Recht pochen zu können. |
2007 |
München |
Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf - Zur Prüfstelle Oft ist die alte Mühle ihr Geld nicht wert. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten sich die Kunden vor dem Gang zum Händler einen Überblick über die Marktpreise verschaffen. Oft würden die Fahrzeuge zu teuer angeboten, warnt der ADAC in München. Ein Blick ins Internet lohne sich in jedem Fall: Dort biete derselbe Händler seine Fahrzeuge bisweilen billiger an als im Laden. Der ADAC hatte Ende 2006 bundesweit 46 Händler getestet. Dabei habe sich gezeigt, dass zwei Drittel der Fahrzeuge ihr Geld nicht wert waren. Grundsätzlich sollten Besichtigungen nur bei gutem Wetter vorgenommen werden, um Lackfehler und Dellen erkennen zu können, raten die Experten. Kunden sollten gegenüber dem Händler darauf bestehen, zu einer KFZ-Prüfstelle ihrer Wahl zu fahren. In jedem Fall sollte geklärt werden, ob der Händler das Fahrzeug in eigenem Namen verkauft: Wenn das nicht der Fall ist und er in Kundenauftrag handelt, sei die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Das Fahrzeug selbst sollte genau untersucht werden, rät der ADAC. Lackreste und Schweißnähte sowie uneinheitliche Farbtöne im Lack wiesen auf Reparaturen hin. Ölflecken unter dem Fahrzeug verraten laut ADAC einen undichten Motor. Verdächtig sei allerdings ein blitzblanker Motorraum: Häufig sollten auf diese Weise Lecks verschleiert werden. Bei einer Probefahrt sollten Schaltung und Bremse getestet und Nebengeräusche aufgespürt werden: "Radio und Verkäufer haben Sendepause", rät der ADAC. Der Verkäufer muss den Angaben zufolge ein Jahr lang für Sachmängel haften, die bei einer Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Macht der Kunde die Mängel innerhalb von sechs Monaten geltend, muss der Händler kostenlos nachbessern. Ab dem siebten Monat jedoch drehe sich die Beweislast um - dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorlag. Ist ein Vertrag erst einmal zustande gekommen, kann er laut ADAC nur im Ausnahmefall wieder Rückgängig gemacht werden. Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn der Verkäufer arglistig einen Mangel verschwiegen hat. Irrtümlich nähmen viele Kunden an, sie hätten grundsätzlich ein 14-tägiges Rückgaberecht. Dieses gelte aber nur bei so genannten Haustürgeschäften. |
.2007 |