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Serviceseite 2:
Behinderten
- News + Behinderten Einrichtungen |
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Internetadresse Ort oder Gerichtszeichen |
Servicetexte, Berichte und Hintergründe |
Bezugsquelle falls vorhanden |
AG Münster (Az.: 4 Ca 1279/05) |
Qualifizierung auch bei Behinderten Auch bei Schwerbeschädigten muss zur Einstellung eine nötige Qualifikation gegeben sein. Eine Diskriminierung im Rahmen einer Stellenausschreibung liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber für seine Entscheidung gegen den Schwerbeschädigten Gründe hat, die nicht auf die Behinderung bezogen sind. Dies hat das Arbeitsgericht in Münster in seinem Urteil klargestellt. Wichtig bei der Überprüfung eines Diskriminierungsvorwurfes sei allein der nachprüfbare Inhalt der Stellenausschreibung, betont Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins. Erfülle die Bewerbung die geforderten Qualifikationen nicht, habe der Arbeitgeber das Recht, dem Schwerbeschädigten einen qualifizierten Bewerber vorzuziehen. Der Arbeitgeber sei auch nicht verpflichtet den Schwerbeschädigten zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Im vorliegenden Fall hatte ein Schwerbeschädigter gegen einen Arbeitgeber auf Einstellung geklagt, obwohl er keine geforderten Qualifikationen nachweisen konnte. |
2006 |
Erfurt. (Az.: 9 AZR 229 / 05) |
Arzt-Prognose für kranke Schwerbehinderte wichtig! Kranke Scwerbehinderte können einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz haben. Voraussetzung ist, dass sie einen Wiedereingliederungsplan ihres Arztes vorlegen, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Dieser müsse insbesondere eine Prognose darüber enthalten, wann wieder mit einer vollen Belastbarkeit zu rechnen ist. |
.2006 |
Initiative soll das Internet behindertengerecht machen : | ||
Reisen für Rollstuhlfahrer: |
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Tipps zur Gestaltung der Internetseite angeboten |
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Endlich auch eine Computer-Maus |
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Selbst im Rollstuhl beantwortet Manfred Dütsch Hobby Anfragen zu Behindertenreisen Er kommt aus Sulzbach Rosenberg in Bayern |
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Gottesdienst und Kirchweihfest für BEHINDERTE |
Ifo Empfehlung |
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Neue Webseite zur "Pflege-Charta" (Rechte und Pflichten Pflegebedürftiger). Über die sogenannte Pflege-Charta können sich Internetnutzer jetzt auf einer speziellen Webseite informieren. Das Dokument erläutert, welche Rechte die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland haben und welche Kriterien für eine menschenwürdige Pflege gelten. Dazu gehören unter anderem so simple Beispiele, wie dass alle, die den Wohn- oder Sanitärraum eines Pflegebedürftigen betreten möchte, klingeln oder anklopfen sollten. Auf der Webseite können Pflegeeinrichtungen darlegen, was sie selbst dafür tun, die Charta in die Praxis umzusetzen. |
23.01.2008 |
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Hilfe für behinderte Bahn-Passagiere. In einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, das vor wenigen Tagen bekannt wurde, heißt es, die Bahn müsse auf ihren Bahnhöfen keine Mitarbeiter bereitstellen, die Hilfsbedürftigen beim Einsteigen zur Hand gehen. Dazu teilte der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Krautheim, Baden-Würtemberg) mit: "Dieses Urteil berührt in keiner Weise die Hilfeleistungen von DB Station&Service für Behinderte Fahrgäste, zu denen die DB sich nach dem Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet hat. Dazu gehören an mehr als 300 Bahnhöfen Ein- und Umsteigehilfe, Herstellung der Barrierefreiheit bei Neu- und umfassenden Umbauten und weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit." |
.2008 |