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Serviceseite 2: Behinderten - News +
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Internetadresse
Ort oder Gerichtszeichen
Servicetexte, Berichte und Hintergründe
Bezugsquelle falls vorhanden
AG Münster
(Az.: 4 Ca 1279/05)
Qualifizierung auch bei Behinderten
Auch bei Schwerbeschädigten muss zur Einstellung eine nötige Qualifikation gegeben sein. Eine Diskriminierung im Rahmen einer Stellenausschreibung liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber für seine Entscheidung gegen den Schwerbeschädigten Gründe hat, die nicht auf die Behinderung bezogen sind. Dies hat das Arbeitsgericht in Münster in seinem Urteil klargestellt. Wichtig bei der Überprüfung eines Diskriminierungsvorwurfes sei allein der nachprüfbare Inhalt der Stellenausschreibung, betont Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins. Erfülle die Bewerbung die geforderten Qualifikationen nicht, habe der Arbeitgeber das Recht, dem Schwerbeschädigten einen qualifizierten Bewerber vorzuziehen. Der Arbeitgeber sei auch nicht verpflichtet den Schwerbeschädigten zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Im vorliegenden Fall hatte ein Schwerbeschädigter gegen einen Arbeitgeber auf Einstellung geklagt, obwohl er keine geforderten Qualifikationen nachweisen konnte.

2006
Erfurt.
(Az.: 9 AZR 229 / 05)
Arzt-Prognose für kranke Schwerbehinderte wichtig!
Kranke Scwerbehinderte können einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz haben. Voraussetzung ist, dass sie einen Wiedereingliederungsplan ihres Arztes vorlegen, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Dieser müsse insbesondere eine Prognose darüber enthalten, wann wieder mit einer vollen Belastbarkeit zu rechnen ist.

.2006
www.aktion-mensch.de
Initiative soll das Internet behindertengerecht machen :  
www.der.de

Reisen für Rollstuhlfahrer:
Das DER Reisebüro faehrt nach Malta, Laos, Kambodscha.
Info „Malteser-Reisen“ T. 01805250590

 
www.einfach-fuer-alle.de

Tipps zur Gestaltung der Internetseite angeboten
jetzt von der Gruppe“ „Aktion Mensch in Bonn“

 
www.virtouch.com

Endlich auch eine Computer-Maus für Sehbehinderte:

 
Selbst im Rollstuhl
beantwortet Manfred Dütsch Hobby Anfragen zu Behindertenreisen Er kommt aus Sulzbach Rosenberg in Bayern
www.amberg-sulzbach.de

Gottesdienst und Kirchweihfest für BEHINDERTE
Jedes Jahr am ersten Sonntag im August
treffen sich BEHINDERTE und ihre Begleiter nun schon seit 1983 auf dem BUCHBERGFEST bei SCNAITTENBACH, OBERPFALZ / BAYERN
Anschliessend  nach dem Gottesdienst sitzt man bei Oberpfälzer Schmankerln und Bier , Kaffee und Kuchen beisammen und tauscht Erfahrungen aus.
Der Erloes kommt Behinderteneinrichtungen zugute.
Sepp Hartmann als Gründer kann man nur gratulieren.
Anfahrt: BAB Nürnberg – Amberg, Ausfahrt Amberg, Amberg Richtung Hirschau,
Hirschau Richtung Schnaittenbach B14. In Schnaittenbach einfach fragen

Ifo

Empfehlung


www.pflege-charta.de
Neue Webseite zur "Pflege-Charta"
(Rechte und Pflichten Pflegebedürftiger).

Über die sogenannte Pflege-Charta können sich Internetnutzer jetzt auf einer speziellen Webseite informieren.
Das Dokument erläutert, welche Rechte die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland haben und welche Kriterien für eine menschenwürdige Pflege gelten.
Dazu gehören unter anderem so simple Beispiele, wie dass alle, die den Wohn- oder Sanitärraum eines Pflegebedürftigen betreten möchte, klingeln oder anklopfen sollten.
Auf der Webseite können Pflegeeinrichtungen darlegen, was sie selbst dafür tun, die Charta in die Praxis umzusetzen.

23.01.2008
Hilfe für behinderte Bahn-Passagiere.
In einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, das vor wenigen Tagen bekannt wurde, heißt es, die Bahn müsse auf ihren Bahnhöfen keine Mitarbeiter bereitstellen, die Hilfsbedürftigen beim Einsteigen zur Hand gehen. Dazu teilte der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Krautheim, Baden-Würtemberg) mit: "Dieses Urteil berührt in keiner Weise die Hilfeleistungen von DB Station&Service für Behinderte Fahrgäste, zu denen die DB sich nach dem Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet hat. Dazu gehören an mehr als 300 Bahnhöfen Ein- und Umsteigehilfe, Herstellung der Barrierefreiheit bei Neu- und umfassenden Umbauten und weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit."
.2008